Zugang zu Diensten Musterklauseln

Zugang zu Diensten. Die Schweiz hat Zugang zu allen europäischen GNSS-Diensten, die Gegenstand dieses Abkommens sind, und zum PRS, der Gegenstand eines separaten PRS-Abkommens ist. Die Schweiz hat ihr Interesse am PRS bekundet und betrachtet diesen als ein wichtiges Element ihrer Teilnahme an den europäischen GNSS-Programmen. Die Vertragsparteien bemühen sich, ein PRS-Abkommen zu schließen, um die Teilnahme der Schweiz am PRS zu gewährleisten, sobald die Schweiz ein diesbezügliches Ansuchen vorgelegt und das Verfahren nach Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union abgeschlossen ist. Die Schweiz hat das Recht, an der Agentur für das Europäische GNSS unter den Bedingungen beteiligt zu werden, die in einem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz festzulegen sind. Diese Verhandlungen werden aufgenommen, sobald die Schweiz dazu ein Ansuchen vorlegt und die notwendigen Verfahren seitens der Europäischen Union abgeschlossen sind.
Zugang zu Diensten. Während der Abonnementlaufzeit kann der Abonnent auf die Dienste zugreifen und diese nutzen und den Benutzern den Zugriff auf und die Nutzung der Dienste gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gestatten. Der Nutzer darf die Dienste nur über ein Konto nutzen und darauf zugreifen, das dem Nutzer von A10 zur Verfügung gestellt wird ("Konto"). Wenn der Abonnent eine Einheit mit mehr als einem Benutzer ist, der Zugriff auf die Dienste benötigt, ist für jeden Benutzer, d. h. für jeden einzelnen Mitarbeiter oder Auftragnehmer, ein separates Konto erforderlich. Der Abonnent kann bis zu der in der Bestellung festgelegten Anzahl von Konten einrichten, und für jedes Konto muss eine Person ein Passwort und andere Sicherheitskontrollen oder Anmeldeinformationen in Übereinstimmung mit den Verfahren und Anweisungen von A10 einrichten und aufbewahren. Jeder Benutzer muss die Sicherheit seiner eigenen Passwörter, Sicherheitskontrollen und Anmeldeinformationen aufrechterhalten, und der Abonnent trägt die volle Verantwortung für alle Dienste, auf die alle seine Benutzer und alle Konten zugreifen, und Transaktionen, die von ihnen ausgeführt werden, unabhängig davon, ob sie beabsichtigt sind oder nicht. Der Abonnent ist verpflichtet, A10 unverzüglich jede Kompromittierung eines Xxxxxx zu melden, einschließlich jeder Sicherheitsverletzung in Bezug auf ein Passwort, andere Sicherheitsmaßnahmen oder ein Konto.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.