Zugangsberechtigung Musterklauseln

Zugangsberechtigung. 7.1 Amadeus wird dem Vertragspartner eine Zugangsberechtigung verschaffen. Dies beinhaltet die Zuteilung von Benutzernamen („ID-Nummer“) und Passwort. Der Vertragspartner wird in Textform von Xxxxxxx über ID-Nummer und Passwort informiert. ID-Nummer und Passwort sind vom Vertragspartner getrennt aufzubewahren. Der Vertragspartner ist für deren Geheimhaltung verantwortlich. Wird durch eine schuldhafte Verletzung der Geheimhaltungspflicht die Benutzung der Datenbank durch Dritte möglich, so trägt der Vertragspartner den durch die Verletzung entstehenden Schaden. 7.2 Zum Schutz des Vertragspartners wird bei dreimaliger Eingabe eines nicht korrekten Passwortes der Zugriff automatisch gesperrt und der Vertragspartner hiervon automatisch informiert; erst nach Aufforderung in Textform durch den Vertragspartner wird Xxxxxxx den Zugriff wieder freigeben und ein neues Passwort zuteilen. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner Xxxxxxx darüber informiert, dass ihm die ID-Nummer oder das Passwort abhandengekommen sind.
Zugangsberechtigung. 3.1 Der Zugang zum Zugangsknoten und damit zum Internet und die sonstige Nutzung der durch die teutel angebotenen Leistungen wird dem Kunden über die durch die teutel zugelassenen, registrierten und bei Vertragsabschluss an den Kunden ggf. überlassenen Hardwarekomponenten (Modem, Netzwerkkarte) sowie durch persönliche Passwörter und ggf. Teilnehmer-Nummern gewährt. 3.2 Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort in angemessenen Zeiträumen zu ändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um jeglichen Missbrauch des Passwortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu verhindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen Änderung des Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. 3.3 Die Anbindung von WLAN-Geräten (Wireless-LAN-Geräte) an den Internetzugang der teutel zur schnurlosen Anbindung von PCs, Laptops etc. ist nur zulässig, wenn der Kunde durch die Verwendung eines entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z. B. WPA sicherstellt, dass dieser WLAN-Zugang nicht Dritten, mit Ausnahme der in Ziffer 5.5 genannten Personengruppe, zugänglich gemacht wird.
Zugangsberechtigung. 4.1. Die Contract-ID sowie die Ldaekarte ermöglichen die Identifizierung des Kunden zur Freischaltung der Ladeinfrastruktur der EVR und der EVR Roaming-Partner. 4.2. Die Weitergabe oder Übertragung der Contract-ID sowie der Ladekarte an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sichere Verwendung der Contract-ID und der Ladekarte. Sollte die Vermutung bestehen, dass nicht berechtigte Dritte Kenntnis von der Contract-ID erlangt haben, ist der Kunde verpflichtet, die EVR hierüber unverzüglich per E-Mail (emobilitaet@ev- xxxxx.xx) zu informieren. 4.3. Bei Verlust der Ladekarte ist der Kunde verpflichtet, die EVR hierüber unverzüglich per E- Mail (xxxxxxxxxxx@xx-xxxxx.xx) zu informieren. Die EVR verpflichtet sich, die Ladekarte sowie die Contract-ID des Kunden unverzüglich nach Mitteilung zu sperren und wird den Kunden über die Sperrung informieren. Der Kunde stellt die EVR von sämtlichen Ansprüchen frei, die bis zur Mitteilung des Verlusts der Ladekarte bzw. der Contract-ID entstehen. 4.4. Der Kunde schließt in eigener Verantwortung sein Elektrofahrzeug an die Ladeinfrastruktur des Ladeinfrastrukturbetreibers an. Ihm obliegt die ordnungsgemäße Verwendung eines für die Belastungskapazität zugelassenen Ladekabels als auch die Überwachung des Ladevorgangs selbst. Sollten Beschädigungen, insbesondere Risse, Blankstellen am Ladekabel) festgestellt werden, ist es dem Kunden untersagt, einen Ladevorgang zu starten. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten. 4.5. Es ist strengstens verboten, die Ladeinfrastruktur in irgendeiner Form zu manipulieren. 4.6. Sollte der Kunden Beschädigungen oder Fehler an der Ladeinfrastruktur, hat der Kunde diese über die auf der Ladeinfrastruktur angebrachte Störungshotline zu melden. 4.7. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner E- Mail-Adresse sowie seiner Rechnungsanschrift der EVR unverzüglich mitzuteilen. 4.8. Wartungsdienste werden nicht angeboten.
Zugangsberechtigung. Der Zugang zum Zugangsknoten und damit zum Internet und die sonstige Nutzung der durch die nvb GmbH angebotenen Leistungen wird dem Kunden über die durch die nvb GmbH zugelassenen, registrier- ten und bei Vertragsabschluss an den Kunden ggf. überlassenen Hard- warekomponenten (Modem, Netzwerkkarte) sowie durch persönliche Passwörter und ggf. Teilnehmer-Nummern gewährt. Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort in angemessenen Zeiträumen zu ändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um jeglichen Missbrauch des Pass- wortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu verhindern.
Zugangsberechtigung. Vor Zutritt der Baustelle ist vom AN der Nachweis über die regelmäßige UVV – Un- terweisung und die Sicherheitsunterweisung durch den verantwortlichen SiGeKo der Flughafenverwaltung zu erbringen. Erst dann erfolgt die Ausgabe der Zugangsberech- tigung zur Baustelle. Die Sicherheitseinweisung durch den verantwortlichen SiGeKo der Flughafenverwal- tung erfolgt nach Terminabsprache mit diesem. Der Termin ist jeweils eine Kalenderwoche vorher abzustimmen.
Zugangsberechtigung. Zugang zur Lounge haben nur Fluggäste mit gültigem Flugticket und einem Abflug am selben Tag der Lounge-Nutzung. Der Eintritt in die Lounge und die Abrechnung des Entgelts erfolgen nach Vereinbarung der FSG und des Kunden in verschiedenen möglichen Formen:
Zugangsberechtigung. 3.1 Der Zugang zum Zugangsknoten und damit zum Internet und die sonstige Nutzung der von der DNS:NET angebotenen Leistungen wird dem Kunden über die von der DNS:NET zugelassenen, registrier- ten und/oder bei Vertragsabschluss an den Kunden ggf. überlassenen Hardwarekomponenten (Router, Modem, Netzwerkkarte) sowie durch persönliche Passwörter und ggf. Teilnehmer- und Mitbenutzer- Nummern gewährt. Der Kunde ist berechtigt, sein eigenes Endgerät zu verwenden. Hierzu wird der Kunde der DNS:NET die individuelle Kennung des verwendeten kundeneigenen Endgeräts mitteilen. 3.2 Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort in angemessenen Zeiträumen zu ändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um jeglichen Missbrauch des Passwortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu verhindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen Änderung des Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung be- steht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. 3.3 Stellt der Kunde einen unbefugten oder missbräuchlichen Zugriff auf seinen Internetzugang fest, so hat er diesen der DNS:NET unverzüglich mitzuteilen. Nach unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde für die bis zum Eingang der Mitteilung bei der DNS:NET anfallenden nutzungsabhängigen Entgelte nur bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro. Der Kunde haftet über den Höchstbetrag nach Satz 2 hinaus für alle nutzungsabhängigen Entgelte, die bis zur unverzüglichen Mitteilung nach Satz 1 dieses Absatzes anfallen, wenn er die unverzügliche Mitteilung schuldhaft unterlässt. 3.4 Die Anbindung von WLAN-Geräten (Wireless-LAN-Geräte) an den Internetzugang von der DNS:NET zur schnurlosen Anbindung von PCs, Laptops etc. ist nur zulässig, wenn der Kunde durch die Verwen- dung eines entsprechenden geeigneten Verschlüsselungssystems wie z.B. WPA sicherstellt, dass dieser WLAN-Zugang nicht Dritten zugänglich gemacht wird. Dritte in diesem Sinne sind Personen, die weder in einen gemeinsamen Haushalt mit dem Kunden leben noch auf Grund Ihrer persönlichen Verbindung mit dem Kunden durch diesen zur Nutzung durch die Übergabe der Zugangsdaten zum WLAN-Netz autorisiert sind.
Zugangsberechtigung. 3.1 Der Zugang zum Zugangsknoten und damit zum Internet und die sonstige Nutzung der von der SOCO angebotenen Leistungen wird dem Kunden über die von der SOCO zugelassenen, registrierten und bei Vertragsabschluss an den Kunden ggf. überlassenen Hardwarekomponenten (Router, Modem, Netzwerkkarte) sowie durch persönliche Passwörter und ggf. Teilnehmer- und Mitbenutzer-Nummern gewährt. 3.2 Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort in angemessenen Zeiträumen zu ändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um jeglichen Missbrauch des Passwortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu verhindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen Änderung des Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. 3.3 Stellt der Kunde einen unbefugten oder missbräuchlichen Zugriff auf seinen Internetzugang fest, so hat er diesen der SOCO unverzüglich mitzuteilen. Nach unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde für die bis zum Eingang der Mitteilung bei der SOCO anfallenden nutzungsabhängigen Entgelte nur bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro. Der Kunde haftet über den Höchstbetrag nach Satz 2 hinaus für alle nutzungsabhängigen Entgelte, die bis zur unverzüglichen Mitteilung nach Satz 1 dieses Absatzes anfallen, wenn er die unverzügliche Mitteilung schuldhaft unterlässt. 3.4 Die Anbindung von WLAN-Geräten (Wireless-LAN-Geräte) an den Internetzugang von der SOCO zur schnurlosen Anbindung von PCs, Laptops etc. ist nur zulässig, wenn der Kunde durch die Verwendung eines entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z.B. WPA sicherstellt, dass dieser WLAN-Zugang nicht Dritten zugänglich gemacht wird.
Zugangsberechtigung. Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Medium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des entsprechenden Mediums, ist der Zutritt in das Studio, sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen nicht möglich.
Zugangsberechtigung. 1. Der Kunde kann die Online-Angebote erst nutzen, wenn diese Teilnahmeerklärung, die ein bindendes Angebot darstellt, von RPL an- genommen wurde. Die Annahme durch RPL erfolgt durch Übersendung der Annahme-Bestätigung an den Kunden per E-Mail. Allein die Zugangsberechtigung des Kunden zu den Online-Angeboten verpflichtet RPL noch nicht, an den Kunden Waren zu verkaufen oder von dem Kunden abzunehmen. 2. RPL kann den Zugang zu den Online-Angeboten vorübergehend sperren, sofern und solange der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen oder sonstigen Verträgen zwischen RPL und dem Kunden nicht nachkommt.