Zugriff auf das mobile Endgerät Musterklauseln

Zugriff auf das mobile Endgerät. Das mobile Endgerät darf nicht - auch nicht kurzfristig - an Dritte weitergegeben werden. • Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Xxxxxxx oder an Lehrkräfte ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht. • Im öffentlichen Raum darf die Ausstattung nicht unbeaufsichtigt sein. • Das mobile Endgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf es aus dieser nicht entfernt werden. Die Hülle schützt das Gerät und fängt kleinere Stöße und Stürze ab.
Zugriff auf das mobile Endgerät.  Das mobile Endgerät darf nicht - auch nicht kurzfristig - an Dritte weitergegeben werden.  Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Xxxxxxx oder an Lehrkräfte ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht.  Im öffentlichen Raum darf die Ausstattung nicht unbeaufsichtigt sein.  Das mobile Endgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf es aus dieser nicht entfernt werden. Die Hülle schützt das Gerät und fängt kleinere Stöße und Stürze ab.  In der Grundkonfiguration sind auf den Endgeräten schulspezifische Accounts für die App Installation eingerichtet.  Die Zugänge zu den Accounts sind mit initialen Passwörtern gesichert, die nach der ersten Anmeldung geändert werden müssen.  Die Passwörter sind getrennt vom mobilen Endgerät unter Verschluss aufzubewahren.  Sollte der Verdacht bestehen, dass ein Passwort Dritten bekannt geworden sein könnte, musst es sofort geändert werden.  Das Passwort muss folgende Sicherheitsmerkmale enthalten:  achtstellig (geringste zulässige Anzahl an Code-Zeichen)  alphanumerisch (der Code muss mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten)  komplex (der Code darf keine sich wiederholenden, aufsteigenden oder absteigenden Zeichenfolgen enthalten)
Zugriff auf das mobile Endgerät.  Das mobile Endgerät darf nicht - auch nicht kurzfristig - an Dritte weitergegeben werden.  Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Xxxxxxx der o.g. Schule oder an Lehrkräfte der o.g. Schule ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht.  Der Zugang zum mobilen Endgerät wird durch den Schulträger oder einen beauftragten Administrator mit initialen Passwörtern gesichert, welche bei Erstanmeldung durch die Nutzerin, bzw. den Nutzer, zu ändern sind. Die Passwörter sind sicher aufzubewahren und Dritten nicht zur Kenntnis zu geben. Sollte der Verdacht bestehen, dass ein Passwort Dritten bekannt geworden sein sollte, ist dies unverzüglich zu ändern.  Im öffentlichen Raum darf die Ausstattung nicht unbeaufsichtigt sein.  Das mobile Endgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf aus dieser nicht entfernt werden.  Das Endgerät muss Mitarbeitern der IT-Abteilung der Stadt Emmerich am Rhein, bzw. Mitarbeitern eines von der Stadt Emmerich am Rhein mit der Administration der Geräte beauftragten IT-Dienstleisters, auf Verlangen ausgehändigt werden, sofern das für die Störungsanalyse / -beseitigung erforderlich ist.
Zugriff auf das mobile Endgerät.  Das mobile Endgerät darf nicht - auch nicht kurzfristig - an Dritte weitergegeben werden.  Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Xxxxxxx oder an Lehrkräfte ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht.  Im öffentlichen Raum darf die Ausstattung nicht unbeaufsichtigt sein.  Das mobile Endgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf es aus dieser nicht entfernt werden. Die Hülle schützt das Gerät und fängt kleinere Stöße und Stürze ab.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.