Zugriffe Dritter Musterklauseln

Zugriffe Dritter. 1. Im Falle von Verfügungen von hoher Hand, Beschlagnahmen, Pfändungen u. ä., gleichgültig ob diese auf Betreiben einer Behörde oder eines Privaten erfolgen, hat der Mieter auf die Eigentumsverhältnisse unverzüglich mündlich und schriftlich hinzuweisen und darüber hinaus den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen.
Zugriffe Dritter. Erfolgt ein Zugriff Dritter auf das Mietobjekt (Beschlagnahme, Pfändung etc.), so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf sein Eigentum hinzuweisen.
Zugriffe Dritter. 6.14 Die Leasingnehmerin hat das Fahrzeug von allen drohenden Zugriffen Dritter (z.B. Beschlagnahme, Zwangsver- steigerung, -vollstreckung) freizuhalten und Arval in solchen Fällen sofort schriftlich zu benachrichtigen. Die Kosten, welche Arval zur Abwehr von Zugriffen Dritter und zur Wahrung ihrer Rechte am Fahrzeug aufwendet, gehen zu Lasten der Lea- singnehmerin, es sei denn, die Massnahmen Dritter seien von Arval verschuldet worden.
Zugriffe Dritter. Bei zugriffen Dritter auf das Gerät hat der Mieter auf das von VBI hinzuweisen und VBI unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für die Erstattung der gerichtlichen außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO. Bei Verstößen gegen die Benachrichtigungspflicht stehen VBI die Rechte aus Ziffer 11 zu.
Zugriffe Dritter. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind dem Unternehmer sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat den Unternehmer schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht.
Zugriffe Dritter. Der Mieter wird den Mietgegenstand vor Zugriffen Dritter (z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) freihalten bzw. freimachen und die Vermieterin unverzüglich unter Überlassung der entsprechenden Unterlagen unterrichten. Gleiches gilt bei Einleitung einer Zwangsvollstreckung in das Grundstück, auf dem sich der Mietgegenstand befindet.
Zugriffe Dritter. Bei Zugriffen Dritter auf das Gerät hat der Mieter auf das Eigentum von KIPPHARDT hinzuweisen und KIPPHARDT unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter haftet gesamt- schuldnerisch mit dem Dritten für die Erstattung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach §771 ZPO. Bei Verstößen gegen die Benachrichtigungspflicht stehen KIPPHARDT die Rechte aus Ziffer XI zu.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.