Zulässige Gewichstschwankungen Musterklauseln

Zulässige Gewichstschwankungen. Die vereinbarte Warenmenge kann bei vertraglich verein- barten Mengen von bis zu 200 mt um bis zu +/-5% und bei vertraglich vereinbarten Mengen von mehr als 200 mt um bis zu +/-2% über- oder unterschritten werden. Bei Lieferverträgen hat der Verkäufer das Options- recht bezüglich der Mengentoleranz, wenn Verträge auf der Basis ab Hof/ab Lager geschlossen werden, hat ADM das Optionsrecht. Waren, die unter Überschrei- tung der vereinbarten Menge geliefert oder abgeholt werden, sind nach dem durch ADM bestimmten jewei- ligen Tagespreis zu bezahlen.
Zulässige Gewichstschwankungen. Die vereinbarte Warenmenge kann bei vertraglich vereinbarten Mengen von bis zu 200 mt um bis zu 10

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.