Polen Musterklauseln

Polen. Plant Health and Seed Inspection Service General Inspectorate Xx. Xxxx Xxxxx XX 11, 00-828 Warszawa Tel: 00 000-00-00, 00 000-00-00, 00 000-00-00 Fax: 00 000-00-00 E-Mail: xx@xxxxxx.xxx.xx Direcção-Geral de Agricultura e Desenvolvimento Rural Direcção de Serviços de Fitossanidade e de Materiais de Propagação de Plantas Xxxxxxxx 0, Xxxxxx xx Xxxxx 0000-000 Xxxxxx Tel: +000 00 000 00 00 Fax: +000 00 000 00 00 /22 National Inspection for Quality of Seeds Ministry of Agriculture and Xxxxx Xxxxxxxxxxx 00 Xxxx. Xxxxx X, 70044 Bucharest RUMÄNIEN Tel: +00 00 0000000 Fax: +00 00 0000000 Email: xxxx@xxxx.xx Ministry for Agriculture, Forestry and Food Phytosanitary Administration of the Republic of Slovenia Xxxxxxxxxxxxxx 0 0000 Xxxxxxxxx Seed inspection and certification body of the Slovak Republic Ústredný kontrolný a xxxxxxxx xxxxx xxxxxxxxxxxxxxxx x Xxxxxxxxxx (XXXXX), odbor osív a sadív Central Controlling and Testing Institute in Agriculture in Braislava, Department of Seeds and Planting Materials Xxxxxxxxx 00 000 00 Xxxxxxxxxx XXXXXXXXXXX XXXXXXXX Tel: + 000000000000 Ministry of Agriculture and Forestry Department of Food and Health XX Xxx 00 00000 XXXXXXXXXX XXXXXXXX Tel: +000-0-00000 Fax: +000-0-0000 3338 E-Mail: xxx.xxxxxxxx@xxx.xx Swedish Board of Agriculture (Jordbruksverket) Seed Division Box 83 268 22 Svalöv Schweden Fax: + 46 - (0)36 - 15 83 08 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx
Polen. Für Käufe von Rapssaat durch ADM zwecks Lieferung in Polen gelten die nachstehend auf- geführten Sonderbedingungen:
Polen. Der Avis Lizenznehmer schließt mit Ihnen auf Wunsch einen separaten Mietvertrag in polnischer Sprache ab.
Polen. Die Gesellschaft hat die polnische Finanzaufsichtsbehörde (Komisja Nadzoru Finansowego) über ihre Absicht unterrichtet, in Polen Anteile des Fonds gemäß Artikel 253 eines Gesetzes über Investmentfonds und die Verwaltung alternativer Investmentfonds vom 27. Mai 2004 (Dz. U. 2016.1896 in der geltenden Fassung) zu vertreiben. Die Gesellschaft hat in Polen eine Vertretung und Zahlstelle eingerichtet. Der vorliegende Prospekt und die wesentlichen Informationen für den Anleger sind in polnischer Sprache erhältlich, ebenfalls erhältlich sind andere Unterlagen und Informationen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem sich ihr Hauptsitz befindet, erforderlich sind. In Polen vertreibt die Gesellschaft ihre Anteile ausschließlich über autorisierte Vertriebsgesellschaften.
Polen. Klausel 3 (Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlung) wird um die folgende Bestimmung ergänzt, die Unterklausel 3.8 bildet:
Polen. Slowakei
Polen x. Xxxxx kann seine zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls geltenden Rechtsvorschriften über den Erwerb von Zweitwohnungen ab dem Tag seines Bei- tritts zur EU fünf Jahre lang beibehalten. Diesen Rechtsvorschriften zufolge müssen Schweizer Staatsangehörige die Anforderungen erfüllen, die im Gesetz vom 24. Xxxx 1920 über den Erwerb von Grundbesitz durch Ausländer (Dz.U. 1996, Nr. 54, poz. 245 mit Änderungen) in der geänderten Fassung festgelegt sind. x. Xxxxxxxxx Staatsangehörige, die vier Jahre lang ununterbrochen ihren rechtmäs- sigen Wohnsitz in Polen hatten, dürfen beim Erwerb von Zweitwohnungen weder den Bestimmungen des Buchstaben a noch anderen Verfahren als denjenigen unter- worfen werden, die für polnische Staatsangehörige gelten. x. Xxxxx kann seine Rechtsvorschriften über den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern ab dem Beitritt Polens zur EU zwölf Jahre lang beibehalten. Auf keinen Fall dürfen Schweizer Staatsangehörige oder juristische Personen, die gemäss Schweizer Gesetzen gegründet wurden, beim Erwerb von landwirtschaft- lichen Flächen und Wäldern ungünstiger als zum Datum der Unterzeichnung des Protokolls behandelt werden. Diesen Rechtsvorschriften zufolge müssen Schweizer Staatsangehörige die Anforderungen erfüllen, die im Gesetz vom 24. Xxxx 1920 über den Erwerb von Grundbesitz durch Ausländer (Dz.U. 1996, Nr. 54, poz. 245 mit Änderungen) (geänderte Fassung) festgelegt sind. x. Xxxxxxxxx Staatsangehörige, die sich als selbstständige Landwirte niederlassen wollen, mindestens drei Jahre lang ununterbrochen ihren rechtmässigen Wohnsitz in Polen hatten und dort mindestens drei Jahre lang ununterbrochen als natürliche oder juristische Person Land gepachtet hatten, dürfen ab dem Tag des Beitritts Polens zur EU beim Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern weder den Best- immungen des Buchstaben c noch anderen Verfahren als denjenigen unterworfen werden, die für polnische Staatsangehörige gelten. In den Woiwodschaften War- mińsko-Mazurskie, Pomorskie, Kujawsko-Pomorskie, Zachodniopomorskie, Lubus- kie, Dolnoślakie, Opolskie und Wielkopolskie wird der im vorstehenden Satz ge- nannte Wohnsitz- und Pachtzeitraum auf sieben Jahre verlängert. Der Pachtzeitraum vor dem Erwerb des Landes wird für jeden Schweizer Staatsangehörigen, der in Polen Land gepachtet hat, individuell ab dem beglaubigten Datum der ursprüng- lichen Pachtvereinbarung berechnet. Selbstständige Landwirte, die das Land nicht als natürliche, sonder...
Polen. Klausel 3 (Bereitstellung, Abnahme und Rechtsbehelfe) wird um die folgenden Bestimmungen ergänzt, die Unterklauseln 3.11 und 3.12 bilden:
Polen. Polen ist der drittgrößte Solarmarkt in Europa mit einer laut dem polnischen Klimaministerium in den ersten fünf Monaten des Jahres 2023 neu installierten Kapazität von 1,7 GW und 4,5 GW im gesamten Jahr 2022. Unter günstigen regulatorischen Rahmenbedingungen hat sich Polen zu einem der am schnellsten wachsenden Solar- märkte in Europa mit einer installierten Kapazität von fast 14 GW entwickelt. Da die Energieerzeugung immer noch stark von konventionellen Quellen wie der kohlenstoffintensiven Kohle abhängt, gibt es ein erhebliches Po- tenzial und einen großen Bedarf an Erneuerbaren Energien, die dazu beitragen, das Energiesystem in Polen zu dekarbonisieren. Die europäische Branchenorganisation SolarPower Europe geht davon aus, dass auf dem polnischen Solarmarkt bis 2026 zusätzliche 17,5 GW installiert werden. Zum 31. August 2023 verfügt die hep global Gruppe in Polen über eine Projektpipeline von 100 MWp, die über ganz Polen verteilt sind. (Quelle: ARE SA, Urząd Regulacji Energetyki) Vor dem Hintergrund der globalen Energiekrise hat Japan seinen sechsten strategischen Energieplan beschlossen nach welchem der Anteil erneuerbarer Energien von 36 % auf 38 % im Jahr 2030 steigen soll, allen voran Solar- energie mit einem Anteil von 14 % bis 16 %. Dies entspricht einer Photovoltaik-Leistung von etwa 123 GW bis 139 GW. (Quelle: IEA, National Survey Report Japan) Laut IRENA hat Japan mit rund 83 GW Ende 2022 die dritthöchste installierte Photovoltaik-Leistung weltweit. (Quelle XXXXX, Renewable Capacity Statistics) Ähnlich wie 2021 beläuft sich auch 2022 der Zubau auf 4,6 GW, (Quelle: XXXXX, Renewable Capacity Statistics) für 2023 erwartet SolarPower Europe jedoch eine leichte Zunahme. Aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit in Japan schrumpft der Markt für herkömmliche Photovoltaik- Großanlagen bis 2030. Gleichzeitig gewinnen Anlagen im MW-Bereich, die im Einklang mit lokalen Gemein- schaften errichtet werden, an Bedeutung, ebenso wie Anwendungen auf Parkplätzen, Infrastruktureinrichtungen wie Flughäfen und Straßen sowie Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen und schwimmende Systeme. Bisher wurde Photovoltaik in Japan überwiegend im Rahmen der Einspeisevergütung unterstützt. Für Anlagen mit einer Leistung von 1 MW und mehr wurde im Jahr 2022 die Einspeisevergütung durch eine stärker marktorien- tierte Einspeiseprämie abgelöst. Statt einer fixen Einspeisevergütung wird zusätzlich zu den Erlösen am Markt eine Prämie gewährt. Dabei gewinnen direkte ...
Polen. Klausel 2 (Bereitstellung, Abnahme und Rechtsbehelfe) wird um die folgenden Bestimmungen ergänzt, die Unterklauseln 2.11 und 2.12 bilden: