Common use of Zulässige Zahlungen Clause in Contracts

Zulässige Zahlungen. Die Nachrangforderungen können nur aus einem frei verfügbaren künftigen Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus einem sonstigen, die Verbindlichkeiten der Emittentin übersteigenden freien Vermögen getilgt werden. Die Emittentin hat den Schuldverschreibungsinhabern auf deren Aufforderung hin darzulegen und nachzuweisen, ob und in welchem Umfang ihr die Erfüllung der Nachrangforderungen nach Maßgabe des vorstehenden Satzes möglich ist.

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Zulässige Zahlungen. Die Nachrangforderungen können nur aus einem frei verfügbaren verfügba- ren künftigen Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus einem sonstigen, die Verbindlichkeiten Ver- bindlichkeiten der Emittentin übersteigenden freien Vermögen getilgt werden. Die Emittentin Emit- tentin hat den Schuldverschreibungsinhabern auf deren Aufforderung hin darzulegen und nachzuweisen, ob und in welchem Umfang ihr die Erfüllung der Nachrangforderungen Nachrangforde- rungen nach Maßgabe des vorstehenden Satzes möglich ist.

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Zulässige Zahlungen. Die Nachrangforderungen können nur aus einem frei verfügbaren künftigen Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus einem sonstigen, die Verbindlichkeiten der Emittentin übersteigenden freien Vermögen getilgt werden. Die Emittentin hat den Schuldverschreibungsinhabern auf deren Aufforderung Verlangen hin darzulegen und nachzuweisen, ob und in welchem Umfang ihr die Erfüllung der Nachrangforderungen nach Maßgabe des vorstehenden Satzes möglich ist.

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Zulässige Zahlungen. Die Nachrangforderungen können nur aus einem frei verfügbaren künftigen Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus einem sonstigen, die Verbindlichkeiten Verbind- lichkeiten der Emittentin übersteigenden freien Vermögen getilgt werden. Die Emittentin Emitten- tin hat den Schuldverschreibungsinhabern auf deren Aufforderung hin darzulegen und nachzuweisen, ob und in welchem Umfang ihr die Erfüllung der Nachrangforderungen nach Maßgabe des vorstehenden Satzes möglich ist.

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Zulässige Zahlungen. Die Nachrangforderungen können nur aus einem frei verfügbaren verfügba- ren künftigen Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus einem sonstigen, die Verbindlichkeiten Ver- bindlichkeiten der Emittentin übersteigenden freien Vermögen getilgt werden. Die Emittentin hat den Schuldverschreibungsinhabern auf deren Aufforderung hin darzulegen darzu- legen und nachzuweisen, ob und in welchem Umfang ihr die Erfüllung der Nachrangforderungen Nachrang- forderungen nach Maßgabe des vorstehenden Satzes möglich ist.

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