Zulässigkeit. Die Einführung von Kurzarbeit ist zulässig, wenn es die Beschäftigungslage des Unterneh- mens erfordert. Sie kann für einzelne Betriebe oder Betriebsteile, nicht jedoch für einzelne Arbeitnehmer eingeführt werden. Die Einführung der Kurzarbeit bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
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Samples: Basistarifvertrag, Basistarifvertrag, Tarifvertrag
Zulässigkeit. Die Einführung von Kurzarbeit ist zulässig, wenn es die Beschäftigungslage des Unterneh- mens Unternehmens erfordert. Sie kann für einzelne Betriebe oder Betriebsteile, nicht jedoch für einzelne Arbeitnehmer eingeführt werden. Die Einführung der Kurzarbeit bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
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Samples: Basistarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Zulässigkeit. Die Einführung von Kurzarbeit ist zulässig, wenn es die Beschäftigungslage des Unterneh- mens erfordertUnternehmens er- fordert. Sie kann für einzelne Betriebe oder Betriebsteile, nicht jedoch für einzelne Arbeitnehmer eingeführt werden. Die Einführung der Kurzarbeit bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag
Zulässigkeit. Die Einführung von Kurzarbeit ist zulässig, wenn es die Beschäftigungslage des Unterneh- mens Unternehmens erfordert. Sie kann für einzelne Betriebe oder Betriebsteile, nicht jedoch für einzelne Arbeitnehmer Arbeitneh- mer eingeführt werden. Die Einführung der Kurzarbeit bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
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Samples: Tarifvertrag