Zulässigkeit. Die Einführung von Kurzarbeit ist zulässig, wenn es die Beschäftigungslage des Unternehmens erfordert. Sie kann für einzelne Betriebe oder Betriebsteile, nicht jedoch für einzelne Arbeitnehmer eingeführt werden. Die Einführung der Kurzarbeit bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
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Samples: Basistarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Zulässigkeit. Die Einführung von Kurzarbeit ist zulässig, wenn es die Beschäftigungslage des Unternehmens Unterneh- mens erfordert. Sie kann für einzelne Betriebe oder Betriebsteile, nicht jedoch für einzelne Arbeitnehmer eingeführt werden. Die Einführung der Kurzarbeit bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
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Samples: Basistarifvertrag, Basistarifvertrag, Tarifvertrag
Zulässigkeit. Die Einführung von Kurzarbeit ist zulässig, wenn es die Beschäftigungslage des Unternehmens erforderter- fordert. Sie kann für einzelne Betriebe oder Betriebsteile, nicht jedoch für einzelne Arbeitnehmer eingeführt werden. Die Einführung der Kurzarbeit bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag
Zulässigkeit. Die Einführung von Kurzarbeit ist zulässig, wenn es die Beschäftigungslage des Unternehmens erfordert. Sie kann für einzelne Betriebe oder Betriebsteile, nicht jedoch für einzelne Arbeitnehmer Arbeitneh- mer eingeführt werden. Die Einführung der Kurzarbeit bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
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Samples: Tarifvertrag