Zurückbehaltung Musterklauseln

Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
Zurückbehaltung. Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur bis zu einem den voraussichtlichen Behebungsaufwand bzw. Schaden entsprechenden Teiles des Bruttohonorarbetrages berechtigt. Pkt XI gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
Zurückbehaltung. Der Besteller ist bei gerechtfertigter Reklamation, außer in Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
Zurückbehaltung. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, insbesondere wegen behaupteter Schadenersatz-, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, ist ausgeschlossen.
Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbraucherge- schäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Re- klamation - außer in den Fällen der Rückab- wicklung - nicht zur Zurückhaltung des gesam- ten, sondern lediglich eines dem Dreifachen der voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages berechtigt.
Zurückbehaltung. Die Genossenschaft kann, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ihr obliegende Leistungen an den Sparer wegen eigener fälliger Ansprüche aus der gesamten Geschäftsbeziehung zurückbehalten.
Zurückbehaltung. Der Kunde räumt dem Beförderer, ungeachtet von dessen Eigenschaft, ein allgemeines Zurückbehaltungs- und Vorzugsrecht auf die Güter, Fahrzeuge und/oder Werte, die es in seinem Besitz hat, ein, als Garantie für alle seine Forderungen gegenüber dem Kunden. Dieses Zurückbehaltungsrecht ist sowohl auf die Hauptsumme, die Zinsen, die zusätzlichen Kosten als auch auf Schadensvergütungen anwendbar und gilt auch für ausländische Ansprüche auf Waren, die sich real in seinem Besitz befinden.
Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Beauftragt uns ein Kunde mit mehreren Aufträgen bzw. werden mehrere Bestellungen getätigt, so handelt es sich bei jedem Auftrag und bei jeder Bestellung um einen gesonderten Einzelauftrag. Mängel berechtigen den Kunden daher nur zur Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages im von den Mängeln betroffenen Auftrag, nicht aber auch bei den anderen von ihm erteilten Aufträgen.
Zurückbehaltung. Ein Recht auf Zurückbehaltung der Zahlung steht dem Kunden ausschließlich nur für jene Mängel zu, die von uns ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden, höchstens jedoch im Wert eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages. Im Übrigen sind Aufrechnung und Zurückbehaltung grundsätzlich ausgeschlossen.
Zurückbehaltung. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, sofern sein fälliger Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.