Zurückbehaltung Musterklauseln

Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
Zurückbehaltung. Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, son dern nur bis zu einem den voraussichtlichen Behebungsaufwand bzw. Schaden entsprechenden Teiles des Bruttohonorarbetrages berechtigt. Pkt XI gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
Zurückbehaltung. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, insbesondere wegen behaupteter Schadenersatz-, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, ist ausgeschlossen.
Zurückbehaltung. Handelt es sich nicht um ein Verbraucherge- schäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Re- klamation - außer in den Fällen der Rückab- wicklung - nicht zur Zurückhaltung des gesam- ten, sondern lediglich eines dem Dreifachen der voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages berechtigt.
Zurückbehaltung. Der Besteller ist bei gerechtfertigter Reklamation, außer in Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
Zurückbehaltung. Der Kunde räumt dem Beförderer, ungeachtet von dessen Eigenschaft, ein allgemeines Zurückbehaltungs- und Vorzugsrecht auf die Güter, Fahrzeuge und/oder Werte, die es in seinem Besitz hat, ein, als Garantie für alle seine Forderungen gegenüber dem Kunden. Dieses Zurückbehaltungsrecht ist sowohl auf die Hauptsumme, die Zinsen, die zusätzlichen Kosten als auch auf Schadensvergütungen anwendbar und gilt auch für ausländische Ansprüche auf Waren, die sich real in seinem Besitz befinden.
Zurückbehaltung. Die Genossenschaft kann, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ihr obliegende Leistungen an den Sparer wegen eigener fälliger Ansprüche aus der gesamten Geschäftsbeziehung zurückbehalten. XV.
Zurückbehaltung. Bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung ist die Gie- ßerei HEUNISCH berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
Zurückbehaltung. Das Zurückbehaltungsrecht des AN ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Zurückbehaltung. Das Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners ist ausgeschlossen.