Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung. Dem Auftraggeber steht bezüglich meiner fälligen Forderungen weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht der Aufrechnung zu. Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Auftraggebers zulässig.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung. Das Zurückbehaltungsrecht und das Aufrech- nungsrecht des Mieters besteht nur bei von Cteam unbestrittenen und bzw. oder rechtskräf- tig festgestellten Gegenansprüchen des Mieters; nicht aber bei bestrittenen Gegenansprüchen.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur bis zur Höhe der voraussichtlich für eine Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten geltend machen. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Falls der Besteller sich uns gegenüber mit der Zahlung der fälligen Abschlagsrechnungen oder Rechnungen aus anderen Verträgen in Zahlungsverzug befindet, sind wir berechtigt, unsere Leistungen aus diesem Vertrag zurückzuhalten oder nach Fristsetzung von dem Vertrag zurückzutreten.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung. Zurückbehaltungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn seine Ansprüche sind unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder beruhen auf gegenseitigen Forderungen. Eine Aufrechnung durch den Auftragnehmer ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder gegenseitigen Forderungen zulässig.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht des Lieferanten wegen etwaiger Forderungen ist ausge- schlossen, es sei denn, das Zurückbehaltungsrecht beruht auf dem selben Vertrags- verhältnis.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung. Eine Beschränkung der Rechte der Lindenfarb Textilveredelung GmbH gegenüber Ansprüchen des Lieferanten ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder mit den Ansprüchen gegen den Lieferanten aufzurechnen, ist unwirksam. Die Lindenfarb Textilveredelung GmbH kann ihre Forderungen und Forderungen des Lieferanten verrechnen/aufrechnen.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung. 21.1. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftragnehmer in Bezug auf Leistungen, die vom Auftragneh- mer unter einer Einzelbestellung erbracht oder geschuldet werden, ist ausgeschlossen. Darüber hinaus verzichtet der Auf- tragnehmer darauf, seine Leistungserbringung im Falle von Streitigkeiten auszusetzen oder zu verweigern.
21.2. Eine Aufrechnung durch den Auftragnehmer mit Forderungen gegen die ZETA ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich und sonst ausgeschlos- sen.
21.3. Der Auftragnehmer ist nicht zur Abtretung von Forderungen und/oder Ansprüchen aus oder in Zusammenhang mit einer Einzelbestellung berechtigt, sofern ZETA dieser Abtretung zu- vor nicht schriftlich zustimmt.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung. 1) Dem Mieter steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
2) Zahlungen des Bestellers kann ISC nach seiner Xxxx auf fällige Forderungen jeder Art verrechnen, auch wenn der Besteller eine anderweitige Bestimmung getroffen hat.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung. Der Besteller kann nur Zahlungen zur Sicherung von Forderungen gegen uns zurückbehalten oder mit solchen Forderungen aufrechnen, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.