Zurückweisung einzelner SEPA-Basislastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA- Basislastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Bonusverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
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Zurückweisung einzelner SEPA-Basislastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA- Basislastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und BonusverzeichnisLeistungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
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Zurückweisung einzelner SEPA-Basislastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA- SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirkenbe- wirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages Ge- schäftstages gemäß „Preis- und Bonusverzeichnis“ Leistungsverzeichnis vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger Zahlungsemp- fänger erklärt werden.
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Zurückweisung einzelner SEPA-Basislastschriften. Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA- SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und BonusverzeichnisPreis-/ Leistungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.
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