Zusätzliche Telekommunikationskosten. Beim telefonischen Zugang zur Bank unter Telefonnummern, die mit der Vorwahl 01805 beginnen, betragen die Zusatzkosten 14 Cent je angefan- gene Gesprächsminute, Mobilfunkhöchstpreis 0,42€/Min. Aufgrund der mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten und der geänderten EU-Amtshilferichtlinie, sind die Unter- zeichnerstaaten bzw. Mitgliedstaaten der Europäischen Union ver- pflichtet, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten Informatio- nen über Konten zu erheben, die diese für in anderen Vertragsstaaten bzw. Mitgliedstaaten steuerpflichtige Personen führen und diese den anderen Vertragsstaaten bzw. Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. Die nationale Grundlage in Deutschland bildet hierfür das „Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanz- konten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG)“ und das „Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuer- ehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US- amerikanischen Informations-und Meldebestimmungen“ (FATCA-Gesetz). Es handelt sich hierbei ins- besondere um die Mitteilung an das Bundes- zentralamt für Steuern von: Name; Anschrift; ausländischen Ansässigkeits- staat(en); ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n) sowie Geburts- datum und Geburtsort jeder meldepflichtigen Person; Kontonummer; Konto- saldo oder Kontowert zum Ende des betreffenden Kalenderjahrs oder, wenn das Konto im Laufe des Jahres beziehungsweise Zeitraums aufge- löst wurde, die Auflösung des Xxxxxx; Gesamtbruttobetrag der Zinsen, der Gesamtbruttobetrag der Dividenden und der Gesamtbruttobetrag anderer Einkünfte, die mittels der auf dem Konto vorhandenen Vermögenswerte erzielt und jeweils auf das Konto oder in Bezug auf das Konto im Laufe des Kalenderjahrs eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden, sowie die Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Finanzvermögen, die während des Kalenderjahrs auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden. Aufgrund aktienrechtlicher Bestimmungen ist die Bank im Zuge einer Offenlegungsanfrage verpflichtet, Stammdaten eines Aktionärs und Informationen zu dessen Aktienhaltung an die jeweiligen Emittenten herauszugeben. Der Herausgabeanspru...
Zusätzliche Telekommunikationskosten. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen konto- führenden Stellen und Kreditinstituten oder die dem Kunden seitens des Inter- net-Providers in Rechnung gestellten Verbindungskosten) hat der Kunde selbst zu tragen. Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an. Die Mindestlaufzeit des Online-Banking richtet sich nach der Laufzeit des je- weiligen Depotvertrags. Der Online-Banking-Zugang ist jedoch noch mindes- tens ein Jahr nach Beendigung des Depotvertrags einsehbar. Innerhalb dieses Zeitraumes, werden die Mitteilungen/Dokumente/Informationen noch zum Abruf (d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zur Speicherung und zum Ausdruck) in dem Online-Postkorb zur Verfügung gestellt. Die Regelungen unter dem Punkt „Kontroll-/Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden“ gemäß der jeweils aktuell gültigen Bedingungen für das Online-Banking für Depots und Konten gelten bis zu diesem Zeitpunkt weiter.
Zusätzliche Telekommunikationskosten. Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an.
Zusätzliche Telekommunikationskosten. Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an. Bei der Nutzung des Kundenservices unter den jeweiligen Telefonnummern für Deutschland: Privatkunden +00 (0)00 000 000 000 und Geschäftskunden +00 (0)00 000 000 000 sowie Österreich: +00 (0)000 000000 entstehen dem Kunden pro Minute die Kosten eines Inlandsgespräches.
Zusätzliche Telekommunikationskosten. Keine Die Bank behält sich vor, die Verwahrung/Verwaltung von Investmentanteilen bzw. Verfügungen über Investmentanteile abzulehnen.
Zusätzliche Telekommunikationskosten. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen depot- führenden Stellen, Kreditinstituten, Internet-Provider) hat der Kunde selbst zu tragen. Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an. Wertpapiergeschäfte mit Fondsanteilen sind wegen ihrer spezifischen Merk- male oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: • Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilwerte, • Bonitäts- bzw. Emittentenrisiko (Ausfall- bzw. Insolvenzrisiko), • Wechselkursrisiko, • Zinsänderungsrisiko, • Kontrahentenrisiko, • ggf. besonderes Verlustrisiko bei Rohstoff-ETFs, • Totalverlustrisiko. Der Preis eines Fondsanteils unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die ebase keinen Einfluss hat. Deshalb kann das Geschäft in Fondsan- teile nicht widerrufen werden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge und/oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen zu Finanzinstrumenten und den mit Geschäften in Finanzinstrumenten verbundene Risiken enthält die Broschü- re „Basisinformationen über die Vermögensanlage in Investmentfonds“ bzw. „Grundlagenwissen Wertpapiere & Investmentfonds“ (je nach Vereinbarung), die der Kunde bei der Depot-/Kontoeröffnung zur Ansicht, zum Download, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung gestellt bekommen hat. Weitere Informationen, insbesondere auch zu einzelnen Fonds (z. B. Verkaufsprospek- te/Halb-/Jahresberichte (nachfolgend „Verkaufsunterlagen“ genannt)) können unter xxx.xxxxx.xxx abgerufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verkaufsunterlagen bei der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Verwaltungs- gesellschaft auch als Druckversion angefordert werden können. Daneben sind die Verkaufsunterlagen in der Regel auch auf den Internetseiten der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaft verfügbar. Für den Depotvertrag wird grundsätzlich keine Mindestlaufzeit vereinbart. Der Kunde kann den Depotvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Bei Kündigung des Depotvertrags muss der Kunde die verwahrten Fondsanteile auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern.
Zusätzliche Telekommunikationskosten. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen konto- führenden Stellen, Kreditinstituten, Internet-Provider) hat der Kunde selbst zu tragen. Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an. Die Mindestlaufzeit des Konto flex richtet sich nach der Laufzeit des jeweiligen Depotvertrags.
Zusätzliche Telekommunikationskosten. Eigene Kosten (z.B. für Telefongespräche) hat der Kunde selbst zu tragen. Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an.
Zusätzliche Telekommunikationskosten. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen konto- führenden Stellen, Kreditinstituten, Internet-Provider) hat der Kunde selbst zu tragen. Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an. Für den Tagesgeldkontovertrag wird grundsätzlich keine Mindestlaufzeit ver- einbart. Der Kunde kann den Tagesgeldkontovertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Zusätzliche Telekommunikationskosten. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen konto- führenden Stellen, Kreditinstituten, Internet-Provider) hat der Kunde selbst zu tragen. Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an. Die Mindestlaufzeit für das Festgeldkonto 3 Monate.