Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmenden. 25.1 Der Arbeitgebende begegnet dem Arbeitnehmenden als Partner. Er achtet und schützt dessen Persönlichkeit und nimmt auf die Gesundheit des Beschäftigten Rücksicht.
Appears in 2 contracts
Samples: www.gbs-gruene-berufe.ch, www.jardinsuisse-aargau.ch
Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmenden. 25.1 Der Arbeitgebende begegnet dem Arbeitnehmenden als Partner. Er achtet und schützt dessen Persönlichkeit und nimmt auf die Gesundheit des Beschäftigten Rücksicht.
Appears in 2 contracts
Samples: nordwest.amsuisse.ch, service-cct.ch