Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. 6.1 Der Lieferant und wir benennen je eine fachkundige Person und deren Stellvertreter, die während der Durchführung des Vertrages als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und befugt sind, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder diese unverzüglich herbeizuführen. Ein Wechsel dieser Personen ist nur aus wichtigem Grund möglich; er ist dem anderen Ver- tragspartner unverzüglich mitzuteilen. 6.2 Wir sind berechtigt, jederzeit Einblick in die Durchfüh- rung der Leistungen zu verlangen. 6.3 Je nach Art und Umfang des Projekts werden die Vertragspartner in regelmäßigen Zeitabständen zu- sammenkommen, um den Projektfortschritt festzustel- len und anstehende Fragen zu erörtern. Inhalt und Er- gebnis der Besprechungen sind, falls erforderlich und vereinbart, in einem von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokoll festzuhalten.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. 6.1 Der Lieferant und wir benennen je eine fachkundige Person und deren Stellvertreter, die während der Durchführung des Vertrages als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und befugt sind, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder diese unverzüglich herbeizuführen. Ein Wechsel dieser Personen ist nur aus wichtigem Grund möglich; er ist dem anderen Ver- tragspartner Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
6.2 Wir sind berechtigt, jederzeit Einblick in die Durchfüh- rung Durchführung der Leistungen zu verlangen.
6.3 Je nach Art und Umfang des Projekts werden die Vertragspartner in regelmäßigen Zeitabständen zu- sammenkommenzusammenkommen, um den Projektfortschritt festzustel- len festzustellen und anstehende Fragen zu erörtern. Inhalt und Er- gebnis Ergebnis der Besprechungen sind, falls erforderlich und vereinbart, in einem von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokoll festzuhalten.,
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Samples: Einkaufsbedingungen
Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. 6.1 Der Lieferant und wir benennen je eine fachkundige Person und deren Stellvertreter, die während der Durchführung des Vertrages als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und befugt sind, die erforderlichen er- forderlichen Entscheidungen zu treffen oder diese unverzüglich herbeizuführenher- beizuführen. Ein Wechsel dieser Personen ist nur aus wichtigem Grund möglich; er ist dem anderen Ver- tragspartner Vertragspartner unverzüglich mitzuteilenmit- zuteilen.
6.2 Wir sind berechtigt, jederzeit Einblick in die Durchfüh- rung Durchführung der Leistungen zu verlangen.
6.3 Je nach Art und Umfang des Projekts werden die Vertragspartner in regelmäßigen Zeitabständen zu- sammenkommenzusammenkommen, um den Projektfortschritt festzustel- len Projekt- fortschritt festzustellen und anstehende Fragen zu erörtern. Inhalt und Er- gebnis Ergebnis der Besprechungen sind, falls erforderlich und vereinbartverein- bart, in einem von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokoll festzuhalten.
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Samples: Einkaufsbedingungen