Zusatzkarten Musterklauseln

Zusatzkarten. 15.1. Im Auftrag des Hauptkarteninhabers können auch Zusatzkarten für Dritte (Zusatzkarten- inhaber) ausgestellt werden. Karte, PIN und Secure Code eines Zusatzkarteninhabers wer- den an den Hauptkarteninhaber gesandt, der diese unverzüglich dem Zusatzkarteninhaber zu übergeben hat. Der Hauptkarteninhaber hat für die Einhaltung dieser AGB durch den Zusatzkarteninhaber zu sorgen. Xxx treffen sämtliche sich aus diesen AGB ergebende Pflichten auch hinsichtlich der Zusatzkarte. Die Zusatzkarte betreffende Willenserklä- rungen von card complete können auch gegenüber dem Hauptkarteninhaber abgegeben werden.
Zusatzkarten. 17. Umrechnung von in einer Fremdwährung getätigten Transaktionen
Zusatzkarten. Auf Ihren Antrag hin können wir anderen Personen vorbehaltlich der erfolgreichen Durchführung der Identifizierung des Zusatzkarteninhabers nach dem Finanzmarkt-Geld- wäschegesetz für Ihr Konto Karten („Zusatzkarten“) ausgeben. Die Einhaltung dieses Vertrags durch Zusatzkarteninhaber muss von Ihnen sichergestellt werden. Für den Fall, dass wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt in der Zukunft die Online- Beantragung der Zusatzkarte ermöglichen, gilt: Sie sind verpflichtet, dem Zusatzkarteninhaber vor seiner Identifizierung nach dem Finanz- markt-Geldwäschegesetz die Informationen gemäß dem Fern-Finanzdienstleistungs-Ge- setz und diese Mitgliedschaftsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Der Vertrag über die Zusatzkarte kommt zwischen Ihnen und uns durch Zusendung der Zusatzkarte an Sie zustande. Zwischen dem Zusatzkarteninhaber und American Express kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Hinsichtlich der mit der Zusatzkarte verbun- denen Kartenvorteile gem. Ziffer 23 stellt der Vertrag zwischen Ihnen und uns über die Zusatzkarte einen Vertrag zugunsten Dritter, d. h. zugunsten des Zusatzkarteninhabers, dar. Mit der Beantragung der Zusatzkarte und Aushändigung der Zusatzkarte an den Zu- satzkarteninhaber bevollmächtigen Sie den Zusatzkarteninhaber, als Ihr Bevollmächtigter mittels der Zusatzkarte Autorisierungen von Belastungen zulasten Ihres Kartenkontos vorzunehmen. Eine mögliche beschränkte Geschäftsfähigkeit des Zusatzkarteninhabers hat keinerlei Auswirkung auf die von ihm vorgenommenen Autorisierungen, auch wenn das mit der Karte zu bezahlende Grundgeschäft möglicherweise unwirksam sein könnte. Kommunikation im Zusammenhang mit der Karte des Zusatzkarteninhabers (wie bspw. Abrechnungen) wird an Sie als Karteninhaber gesandt. Sie haften allein für alle durch die Nutzung der Zusatzkarte durch den Zusatzkarteninhaber und jeden, dem diese die Nutzung Ihres Xxxxxx erlauben, verursachte Transaktionen und Be- lastungen Ihres Xxxxxx. Das heißt, Sie müssen für alle von diesen getätigten Transaktionen aufkommen. Der Zusatzkarteninhaber haftet uns gegenüber nicht. Wenn Sie das Recht eines Zusatzkarteninhabers zur Nutzung Ihres Xxxxxx widerrufen und seine Karte kündigen möchten, müssen Sie uns dies mitteilen. Im Hinblick auf die Kündigung gilt das in diesem Teil 2, Ziffer 22 („Beendigung Ihres Vertrages“) Geregelte. Zusätzlich und abweichend für Business Cards geltende Regelungen: Falls Sie eine Business Card besitzen, muss es sich bei allen Zusatzkarteninhabern um ...
Zusatzkarten. 13.1. Werden zur Karte des Karteninhabers (= Hauptkarte) Zusatz- karten ausgegeben, so haften der Hauptkarteninhaber und der Zusatzkarteninhaber solidarisch bis zur Höhe des mit allen Karteninhabern vereinbarten Zusatzkartenlimits für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Zusatzkartenvertrag ergeben, insbesondere für die rechtzeitige Bezahlung der Abrechnung.
Zusatzkarten. Im Rahmen eines Vertrages können Zusatzkarten (Chipkarten) für die Teilnahme an BOB eingerichtet werden; diese werden einzeln abgerechnet. In der BOB-App können ebenfalls zusätzliche digitale Karten angelegt werden. Chipkarten und digitale Karten (je registrierte BOB-App zu einem Vertrag) werden einzeln abgerechnet und zum Tagesbestpreis optimiert. Die Fahrtbuchung über die BOB-App, welche zum sofortigen Fahrtantritt gültig ist, muss bereits vor Betreten des Fahrzeuges vollständig abgeschlossen sein, so dass die Fahrt (der Barcode) vollständig in der BOB-App sichtbar heruntergeladen ist. Vor dem Betreten des Fahrzeuges hat sich der Nutzer vom Empfang des gültigen Tickets zu überzeugen. Für die BOB-App gilt, dass die gebuchte Fahrt auf dem betriebsbereiten Mobiltelefon während der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Prüfpersonal vorzuzeigen und ggf. das Mobiltelefon auszuhändigen ist. Die Anzeige von Screenshots oder ähnliches ist nicht zulässig; Das Ticket muss in der BOB-App vorgezeigt werden. Für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons, für die Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textes der Fahrtberechtigung ist der Kunde verantwortlich. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung der Fahrtberechtigung muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket erworben werden.‌‌‌‌‌ Kann der Erwerb oder der Nachweis der Fahrtberechtigung bei der Prüfung wegen Telefonversagens nicht erbracht werden (z.B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket geahndet und ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.
Zusatzkarten. (1) Als Hauptkarteninhaber können Sie die Ausstellung von Zusatzkarten beantragen. Diese werden über Ihr Kreditkartenkonto abgerechnet. Die Erteilung der Monatsrech- nung erfolgt ausschließlich an Ihre Adresse. Ausgenommen hiervon sind Prepaid-Kredit- karten, für die keine Zusatzkarte beantragt werden kann.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.