Zusatzversicherung Musterklauseln

Zusatzversicherung. Sollte aus Sicht des Mandanten eine über den obigen Betrag hinausgehende Haftung abgesichert werden, so besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann.
Zusatzversicherung. KVB-065 10.16
Zusatzversicherung. 2.2.2 Darüber hinaus sind die im tariflichen Leistungsverzeichnis (s. Anhang) aufgeführten ärztlichen Gebühren für Vorsorgeuntersuchungen erstat- tungsfähig.
Zusatzversicherung. Je nach vereinbarter Tarifstufe und Vertragslaufzeit gelten nachstehen- de Erstattungsprozentsätze sowie folgende Leistungshöchstbeträge pro Person und insgesamt für beide Augen: Tarifstufe Erstattungs- prozentsatz Leistungshöchstbetrag ein- malig nach Ablauf des
Zusatzversicherung. Die Kostenerstattung gemäß Nr. 2.3.6.2 b) und c) ist auf 10.300 EUR begrenzt. Alle übrigen Kosten werden mit 100 % ohne Begrenzung er- stattet. 2.3.6.3Neben der Krankenhauskostenerstattung gemäß 2.3.6.1 e) wird ein Krankenhaustagegeld von 25 EUR gezahlt, wenn eine gesetzliche Krankenkasse oder ein Kostenträger mit mindestens 25 EUR täg- lich vorleistet. Bei Verzicht auf Krankenhauskostenerstattung gemäß 2.3.6.1 e), oder wenn es für den Versicherungsnehmer günstiger ist, wird ein Krankenhaustagegeld von 50 EUR gezahlt.
Zusatzversicherung. 1.1.4 Nimmt eine gesetzliche Krankenkasse Abzüge gemäß § 39 (2) SGB V vor, weil der Versicherte ein anderes als ein in der ärztlichen Einwei- sung genanntes Krankenhaus gewählt hat, so werden auch die da- durch entstehenden Mehrkosten mit 100 % erstattet.
Zusatzversicherung. 3.3 Der Versicherer zahlt bei einem Aufenthalt gemäß Ziffer 3.1 c) das Ta- gegeld nach Ziffer 2, wenn er dafür vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Zusage gegeben hat oder wenn er sich aufgrund § 4 (5.1) Allgemeine Versicherungsbedingungen, Teil II, auf eine fehlende Zu- sage nicht berufen kann.
Zusatzversicherung. 2.4 Das Kurtagegeld wird für höchstens 28 Tage innerhalb von 2 Kalender- jahren gezahlt. Als erstes Kalenderjahr gilt das Jahr des Versicherungs- beginns.
Zusatzversicherung. Zusätzlich zum Basisschutz und gegen Zahlung einer Zusatzprämie tritt die Gesellschaft auch bei Unfällen ein, deren Opfer der Versicherte in Ausübung des vom Versicherungsnehmer angegebenen Berufs wird;
Zusatzversicherung d) Plastische Zahnfüllungen. Das sind die Mehrkosten für lichthärtende Composites in Schicht- und Ätztechnik (plastische Zahnfüllungen aus Kunststoff), die über die Sachleistung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 3 SGB V hinausgehen. Die Mehrkosten, höchstens jedoch 50 EUR je Füllung, werden zu 100 % erstattet. Die gemäß § 28 Abs. 2 SGB V notwendige Mehrkostenvereinba- rung zwischen dem Zahnarzt und dem Versicherten ist dem Ver- sicherer zusammen mit der Rechnung vorzulegen.