Auslandsreisekrankenversicherung Musterklauseln

Auslandsreisekrankenversicherung. Versichert sind die Aufwendungen sowie sonstige vereinbarte Leis- tungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung bei einer während der Reise auftretenden Krankheit oder Unfallfolgen.
Auslandsreisekrankenversicherung. Nicht versichert sind insbesondere Heilbehandlungen, von denen bei Antritt der Reise aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizier- ten Erkrankung feststand, dass sie stattfinden mussten sowie Krankheiten oder Unfallfolgen, zu deren Heilbehandlung im Aus- land die Reise angetreten wurde.
Auslandsreisekrankenversicherung. Tarifblatt AIDWORKER24 (AW24) mit Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Auslandskrankenversicherung für Freiwillige und andere Fachkräfte und Helfer für Auslandseinsätze bis 24 Monate
Auslandsreisekrankenversicherung. Bis zu CHF 21.600.000,00 für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und medizinisch sinnvolle Rücktransporte bis zu CHF 108.000,00 für Rückführungskosten bis zu CHF 11.340,00 für Bestattungskosten am Sterbeort bis zu CHF 1.674,00 für medizinisch notwendige Begleitpersonen pro Tag CHF 33,48 wenn bei stationärer Behandlung auf die Kostenübernahme verzichtet wird
Auslandsreisekrankenversicherung. Erkrankt ein Reiseteilnehmer im Ausland, richten sich die Leistungen für gesetzlich Versicherte nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem die Behandlung stattfindet, sofern ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Besteht kein Sozialversicherungsabkommen, sind alle anfallenden Behandlungskosten häufig von den Versicherten selbst zur tragen. Bei privat Versicherten sollte der örtliche Geltungsbereich und der Leistungsumfang des vereinbarten Tarifs beachtet werden. Umfangreichen Versicherungsschutz bietet eine Auslandsreisekrankenversicherung, die für alle medizinisch notwendigen Behandlungen und bei Bedarf auch für den Rücktransport nach Deutschland aufkommt. Weitere Informationen: • Siehe Hinweisblatt „Informationen ‐ Produkte und Prämien“ der Ecclesia (xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx‐allgemein/service/reisefreizeiten/produkte).
Auslandsreisekrankenversicherung. Diese Versicherung gilt auch für Privatreisen. Sie bietet Ihnen Versicherungsschutz für alle Auslandsreisen bis zu 6 Wochen (unabhängig von dem benutzten Verkehrs- mittel) wobei krankheits- oder unfallbedingt anfallende Krankheitskosten im Aus- land zu 100 % übernommen werden. Ebenfalls beinhaltet sind die Mehrkosten einer ärztlich angeordneten medizinisch notwendigen Rückführung aus dem Ausland. Kann die Rückreise wegen Krankheit oder Unfallfolgen nicht bis zur Beendigung der sechswöchigen Versicherungsschutzes angetreten werden, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall so lange bis die Transportfähigkeit wieder besteht. Sie erreichen uns telefonisch bei Rückfragen zur Leistungsabwicklung und sonsti- gen Auskünften unter dem 24-Stunden-Notruf-Service 0000-0000-000
Auslandsreisekrankenversicherung für die ersten 42 Tage jeder Auslandsreise inklusive Rückholung Z100 Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung Höchstleistung: im ersten Jahr 500 Euro; im zweiten Jahr 1.000 Euro; ab dem dritten Jahr und bei Unfällen unbegrenzt Gesamtleistung inklusive Leistung der GKV:
Auslandsreisekrankenversicherung für die ersten 42 Tage jeder Auslandsreise inklusive Rückholung
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.