Zustandekommen des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsvertrag kommt zustande a) sofern der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Schließung eines Versiche- rungsvertrages an den Versicherer stellt, mit Zugang der Polizze beim Versiche- rungsnehmer; b) sofern der Versicherer über entsprechenden Wunsch des Versicherungsneh- mers einen Antrag auf Schließung eines Versicherungsvertrages durch Zusen- dung der Polizze stellt • mit Bezahlung der ausgewiesenen Erstprämie durch den Versicherungs- nehmer oder • mit Einzug oder Abbuchung der Erstprämie vom Konto des Versicherungs- nehmers auf Grund einer, im Zuge der Vertragsanbahnung erteilten Zustim- mung zum Einzug oder zur Abbuchung, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb der im Zahlungsverkehr mit der Bank festgelegten Frist die Rückbuchung veranlasst; c) in allen anderen Fällen auf Grund einer gesonderten Annahmeerklärung durch den Versicherer.
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Samples: Dachzelt Versicherung
Zustandekommen des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsvertrag kommt zustande
a) sofern der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Schließung eines Versiche- rungsvertrages Versicherungsvertrages an den Versicherer stellt, mit Zugang der Polizze beim Versiche- rungsnehmerVersicherungsnehmer;
b) sofern der Versicherer über entsprechenden Wunsch des Versicherungsneh- mers Versicherungs- nehmers einen Antrag auf Schließung eines Versicherungsvertrages durch Zusen- dung Zusendung der Polizze stellt • mit Bezahlung der ausgewiesenen Erstprämie durch den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder • mit Einzug oder Abbuchung der Erstprämie vom Konto des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers auf Grund einer, im Zuge der Vertragsanbahnung Vertrags- anbahnung erteilten Zustim- mung Zustimmung zum Einzug oder zur Abbuchung, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb der im Zahlungsverkehr Zahlungs- verkehr mit der Bank festgelegten Frist die Rückbuchung veranlasst;
c) in allen anderen Fällen auf Grund einer gesonderten Annahmeerklärung Annahme- erklärung durch den Versicherer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zustandekommen des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsvertrag kommt zustande
a) zustande - sofern der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Schließung eines Versiche- rungsvertrages Versicherungsvertrages an den Versicherer stellt, mit Zugang der Polizze beim Versiche- rungsnehmer;
b) Versicherungsnehmer; - sofern der Versicherer über entsprechenden Wunsch des Versicherungsneh- mers Versicherungs- nehmers durch Zusendung der Polizze einen Antrag auf Schließung eines Versicherungsvertrages durch Zusen- dung der Polizze stellt • mit Bezahlung der ausgewiesenen Erstprämie Prämie durch den Versicherungs- nehmer oder • Versicherungsnehmer; mit Einzug oder Abbuchung der Erstprämie Prämie vom Konto des Versicherungs- nehmers auf Grund einer, einer im Zuge der Vertragsanbahnung erteilten Zustim- mung Zustimmung zum Einzug oder zur Abbuchung, wenn Abbuchung und der Versicherungsnehmer nicht innerhalb der im Zahlungsverkehr mit der Bank festgelegten Frist die Rückbuchung veranlasst;
c) ; - in allen anderen Fällen auf Grund einer gesonderten Annahmeerklärung durch den Versicherer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zustandekommen des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsvertrag kommt zustande
a) sofern der Versicherungsnehmer einen Antrag auf Schließung eines Versiche- rungsvertrages Versicherungsvertrages an den Versicherer stellt, mit Zugang der Polizze Versicherungsurkunde beim Versiche- rungsnehmerVersicherungsnehmer;
b) sofern der Versicherer über entsprechenden Wunsch des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers einen Antrag auf Schließung eines Versicherungsvertrages durch Zusen- dung Zusendung der Polizze stellt • Versicherungsurkunde stellt, - mit Bezahlung der ausgewiesenen Erstprämie durch den Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder • - mit Einzug oder Abbuchung der Erstprämie vom Konto des Versicherungs- nehmers auf Grund einer, im Zuge der Vertragsanbahnung Versicherungsnehmers aufgrund einer erteilten Zustim- mung Zustimmung zum Einzug oder zur Abbuchung, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb der im Zahlungsverkehr mit der Bank festgelegten Frist die Rückbuchung veranlasst;
c) in allen anderen Fällen auf Grund aufgrund einer gesonderten Annahmeerklärung durch den Versicherer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lebensversicherung