Common use of Zustandekommen und Änderungen des Vertrages Clause in Contracts

Zustandekommen und Änderungen des Vertrages. 2.1 Ein Vertrag mit dem Kunden nach Maßgabe dieser AGB kommt durch einen Antrag des Kunden, welcher entweder unter Verwendung eines durch Telekabel Riesa dafür vorgesehenen Auftragsformulars, über das Internetangebot der Telekabel Riesa oder telefonisch übermittelt wird, und eine Annahme des Angebots durch Telekabel Riesa zustande, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht innerhalb der geltenden Fristen keinen Gebrauch gemacht hat. Die Annahme durch Telekabel Riesa erfolgt durch Zugang einer Bestätigung beim Kunden oder mit der ersten Leistungsbereitstellung durch Telekabel Riesa. Die Bestätigung über den Erhalt des Angebots stellt keine Annahme des Angebots dar. Bevor der Kunde seine Vertragserklärung abgibt, erteilt Telekabel Riesa dem Kunden die in Art. 246 oder Art. 246a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bür- gerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und die in § 55 TKG aufgeführten Informationen, soweit diese den von Telekabel Riesa zu erbringenden Dienst betreffen. Die Informationen stellt Telekabel Riesa in klarer und verständlicher Weise und auf einem dauerhaften Datenträ- ger zur Verfügung. Ist die Zurverfügungstellung auf einem dauerhaften Datenträger nicht möglich, werden die Informationen in einem von Telekabel Riesa bereitgestellten, leicht herunterzuladenden Dokument erteilt. Die Informationen werden auf Anfrage des Kunden in einem Format bereitgestellt, dass für Endnutzer mit Behinderungen zugänglich ist. Der Kunde wird durch Telekabel Riesa ausdrücklich auf die Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen sowie darauf hingewiesen, dass er über die Informationen zum Zwecke der Dokumentation, der künftigen Bezugnahme und der unveränderten Wiedergabe nur ver- fügen kann, wenn er diese herunterlädt.

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Zustandekommen und Änderungen des Vertrages. 2.1 Ein Vertrag mit dem Kunden nach Maßgabe dieser AGB kommt durch einen Antrag des Kunden, welcher entweder unter Verwendung eines durch Telekabel Riesa dafür vorgesehenen Auftragsformulars, über das Internetangebot der Telekabel Riesa oder telefonisch übermittelt wird, und eine Annahme des Angebots durch Telekabel Riesa zustande, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht innerhalb der geltenden Fristen keinen Gebrauch gemacht hat. Die Annahme durch Telekabel Riesa erfolgt durch Zugang einer Bestätigung beim Kunden oder mit der ersten Leistungsbereitstellung durch Telekabel Riesa. Die Bestätigung über den Erhalt des Angebots stellt keine Annahme des Angebots dar. Bevor der Kunde seine Vertragserklärung abgibt, erteilt Telekabel Riesa dem Kunden die in Art. 246 oder Art. 246a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bür- gerlichen Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und die in § 55 TKG aufgeführten Informationen, soweit diese den von Telekabel Riesa zu erbringenden Dienst betreffen. Die Informationen stellt Telekabel Riesa in klarer und verständlicher Weise und auf einem dauerhaften Datenträ- ger Datenträger zur Verfügung. Ist die Zurverfügungstellung auf einem dauerhaften Datenträger nicht möglich, werden die Informationen Infor- mationen in einem von Telekabel Riesa bereitgestellten, leicht herunterzuladenden Dokument Doku- ment erteilt. Die Informationen werden auf Anfrage des Kunden in einem Format bereitgestelltbereitge- stellt, dass für Endnutzer mit Behinderungen zugänglich ist. Der Kunde wird durch Telekabel Teleka- bel Riesa ausdrücklich auf die Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen sowie darauf hingewiesen, dass er über die Informationen zum Zwecke der Dokumentation, der künftigen Bezugnahme und der unveränderten Wiedergabe nur ver- fügen verfügen kann, wenn er diese herunterlädt.

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Zustandekommen und Änderungen des Vertrages. 2.1 Ein Vertrag mit dem Kunden nach Maßgabe dieser AGB kommt durch einen Antrag des Kunden, welcher entweder unter Verwendung eines durch Telekabel Riesa dafür vorgesehenen Auftragsformulars, über das Internetangebot der Telekabel Riesa oder telefonisch übermittelt wird, und eine Annahme des Angebots durch Telekabel Riesa zustande, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht innerhalb der geltenden Fristen keinen Gebrauch gemacht hat. Die Annahme durch Telekabel Riesa erfolgt durch Zugang einer Bestätigung beim Kunden oder mit der ersten Leistungsbereitstellung Leistungsbe- reitstellung durch Telekabel Riesa. Die Bestätigung über den Erhalt des Angebots stellt keine Annahme des Angebots dar. Bevor der Kunde seine Vertragserklärung abgibt, erteilt Telekabel Riesa dem Kunden die in Art. 246 oder Art. 246a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bür- gerlichen Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und die in § 55 TKG aufgeführten Informationen, soweit diese den von Telekabel Riesa zu erbringenden Dienst betreffen. Die Informationen stellt Telekabel Riesa in klarer und verständlicher Weise und auf einem dauerhaften Datenträ- ger Datenträger zur Verfügung. Ist die Zurverfügungstellung Zurverfügungstel- lung auf einem dauerhaften Datenträger nicht möglich, werden die Informationen in einem von Telekabel Riesa bereitgestellten, leicht herunterzuladenden Dokument erteilt. Die Informationen werden auf Anfrage des Kunden in einem Format bereitgestellt, dass für Endnutzer mit Behinderungen zugänglich ist. Der Kunde wird durch Telekabel Riesa ausdrücklich auf die Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen sowie darauf hingewiesen, dass er über die Informationen zum Zwecke der Dokumentation, der künftigen Bezugnahme und der unveränderten Wiedergabe nur ver- fügen verfügen kann, wenn er diese herunterlädt.

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Samples: Kabelanschlussvertrag