Zustandekommen und Änderungen des Vertrages. 2.1 Ein Vertrag mit dem Kunden nach Maßgabe dieser AGB kommt durch einen Antrag des Kunden, welcher entweder unter Verwendung eines durch Telekabel Riesa dafür vorgesehenen Auftragsformulars, über das Internetangebot der Telekabel Riesa oder telefonisch übermittelt wird, und eine Annahme des Angebots durch Telekabel Riesa zustande, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht innerhalb der geltenden Fristen keinen Gebrauch gemacht hat. Die Annahme durch Telekabel Riesa erfolgt durch Zugang einer Bestätigung beim Kunden oder mit der ersten Leistungsbereitstellung durch Telekabel Riesa. Die Bestätigung über den Erhalt des Angebots stellt keine Annahme des Angebots dar. Bevor der Kunde seine Vertragserklärung abgibt, erteilt Telekabel Riesa dem Kunden die in Art. 246 oder Art. 246a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bür- gerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und die in § 55 TKG aufgeführten Informationen, soweit diese den von Telekabel Riesa zu erbringenden Dienst betreffen. Die Informationen stellt Telekabel Riesa in klarer und verständlicher Weise und auf einem dauerhaften Datenträ- ger zur Verfügung. Ist die Zurverfügungstellung auf einem dauerhaften Datenträger nicht möglich, werden die Informationen in einem von Telekabel Riesa bereitgestellten, leicht herunterzuladenden Dokument erteilt. Die Informationen werden auf Anfrage des Kunden in einem Format bereitgestellt, dass für Endnutzer mit Behinderungen zugänglich ist. Der Kunde wird durch Telekabel Riesa ausdrücklich auf die Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen sowie darauf hingewiesen, dass er über die Informationen zum Zwecke der Dokumentation, der künftigen Bezugnahme und der unveränderten Wiedergabe nur ver- fügen kann, wenn er diese herunterlädt. 2.2 Bevor ein Kunde seine Vertragserklärung abgibt, stellt Telekabel Riesa dem Kun- den eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung kostenlos zur Verfügung. Die Vertragszusammenfassung legt die Hauptelemente der Informationspflichten dar und umfasst folgende Informationen: -Name, Anschrift und Kontaktangaben der Telekabel Riesa sowie Kontaktangaben für Beschwerden, falls diese sich von ersteren unterscheiden -Die wesentlichen Merkmale der zu erbringenden Dienste, -Die jeweiligen Preise für die Aktivierung der Telefonkreationsdienste und alle wiederkeh- renden oder verbrauchsabhängigen Entgelte, wenn die Dienste gegen direkte Geldzah- lung erbracht werden -Die Laufzeit des Vertrages und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung und -Die Nutzbarkeit der Produkte und Dienste für Endnutzer mit Behinderungen Ist es aus objektiven technischen Gründen nicht möglich, die Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden zur Verfügung zu stellen, so wird sie dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusam- menfassung den Vertrag in Textform genehmigt. Genehmigt der Verbraucher den Vertrag nicht, so steht der Telekabel Riesa, wenn sie gegenüber dem Verbraucher in Erwartung der Genehmigung den Telekommunikationsdienst erbracht hat, kein Anspruch auf Wer- tersatz zu. 2.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für alle Vertragselemente von An- gebotspaketen im Sinne des §§ 66 Abs. 1 TKG. 2.4 Die vertragsgegenständliche Leistung kann durch die Beauftragung weiterer Dienste ergänzt werden. Für die Beauftragung weiterer Dienste gelten die vorstehen- den Regelungen entsprechend. 2.5 Jeder Kunde, der Verbraucher ist und seinen Antrag unter Verwendung des Internetangebots der Telekabel Riesa, telefonisch bzw. in sonstiger Weise unter aus- schließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln übermittelt (Fernab- satz- vertrag), ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufs- und Rückgabebelehrung, die ihm im Rahmen der Bestellung mitgeteilt wird, zu widerrufen und die Ware zurückzusenden.
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Samples: Abonnementvertrag Internet & Telefon, Abonnementvertrag Internet & Telefon, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Kabelanschluss, Internet Und Telefon
Zustandekommen und Änderungen des Vertrages. 2.1 Ein Vertrag mit dem Kunden nach Maßgabe dieser AGB kommt durch einen Antrag des Kunden, welcher entweder unter Verwendung eines durch Telekabel Riesa dafür vorgesehenen Auftragsformulars, über das Internetangebot der Telekabel Riesa oder telefonisch übermittelt wird, und eine Annahme des Angebots durch Telekabel Riesa zustande, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht innerhalb der geltenden Fristen keinen Gebrauch gemacht hat. Die Annahme durch Telekabel Riesa erfolgt durch Zugang einer Bestätigung beim Kunden oder mit der ersten Leistungsbereitstellung Leistungsbe- reitstellung durch Telekabel Riesa. Die Bestätigung über den Erhalt des Angebots stellt keine Annahme des Angebots dar. Bevor der Kunde seine Vertragserklärung abgibt, erteilt Telekabel Riesa dem Kunden die in Art. 246 oder Art. 246a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bür- gerlichen Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und die in § 55 TKG aufgeführten Informationen, soweit diese den von Telekabel Riesa zu erbringenden Dienst betreffen. Die Informationen stellt Telekabel Riesa in klarer und verständlicher Weise und auf einem dauerhaften Datenträ- ger Datenträger zur Verfügung. Ist die Zurverfügungstellung Zurverfügungstel- lung auf einem dauerhaften Datenträger nicht möglich, werden die Informationen in einem von Telekabel Riesa bereitgestellten, leicht herunterzuladenden Dokument erteilt. Die Informationen werden auf Anfrage des Kunden in einem Format bereitgestellt, dass für Endnutzer mit Behinderungen zugänglich ist. Der Kunde wird durch Telekabel Riesa ausdrücklich auf die Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen sowie darauf hingewiesen, dass er über die Informationen zum Zwecke der Dokumentation, der künftigen Bezugnahme und der unveränderten Wiedergabe nur ver- fügen verfügen kann, wenn er diese herunterlädt.
2.2 Bevor ein Kunde seine Vertragserklärung abgibt, stellt Telekabel Riesa dem Kun- den Kunden eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung kostenlos zur VerfügungVerfü- gung. Die Vertragszusammenfassung legt die Hauptelemente der Informationspflichten dar und umfasst folgende Informationen: -Name, Anschrift und Kontaktangaben der Telekabel Riesa sowie Kontaktangaben für Beschwerden, falls diese sich von ersteren unterscheiden -Die wesentlichen Merkmale der zu erbringenden Dienste, -Die jeweiligen Preise für die Aktivierung der Telefonkreationsdienste und alle wiederkeh- renden wieder- kehrenden oder verbrauchsabhängigen Entgelte, wenn die Dienste gegen direkte Geldzah- lung Geldzahlung erbracht werden -Die Laufzeit des Vertrages und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung Kündi- gung und -Die Nutzbarkeit der Produkte und Dienste für Endnutzer mit Behinderungen Ist es aus objektiven technischen Gründen nicht möglich, die Vertragszusammenfassung Vertragszusammenfas- sung vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden zur Verfügung zu stellen, so wird sie dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusam- menfassung Vertragszusammenfassung den Vertrag in Textform genehmigt. Genehmigt der Verbraucher Ver- braucher den Vertrag nicht, so steht der Telekabel Riesa, wenn sie gegenüber dem Verbraucher in Erwartung der Genehmigung den Telekommunikationsdienst erbracht hat, kein Anspruch auf Wer- tersatz Wertersatz zu.
2.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für alle Vertragselemente von An- gebotspaketen Angebotspaketen im Sinne des §§ 66 Abs. 1 TKG.
2.4 Die vertragsgegenständliche Leistung kann durch die Beauftragung weiterer Dienste ergänzt werden. Für die Beauftragung weiterer Dienste gelten die vorstehen- den vorste- henden Regelungen entsprechend.
2.5 Jeder Kunde, der Verbraucher ist und seinen Antrag unter Verwendung des Internetangebots der Telekabel Riesa, telefonisch bzw. in sonstiger Weise unter aus- schließlicher ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln übermittelt (Fernab- satz- vertragsatzvertrag), ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufs- und Rückgabebelehrung, die ihm im Rahmen der Bestellung mitgeteilt wird, zu widerrufen und die Ware zurückzusenden.
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Samples: Kabelanschlussvertrag
Zustandekommen und Änderungen des Vertrages. 2.1 Ein Vertrag mit dem Kunden nach Maßgabe dieser AGB kommt durch einen Antrag des Kunden, welcher entweder unter Verwendung eines durch Telekabel Riesa dafür vorgesehenen Auftragsformulars, über das Internetangebot der Telekabel Riesa oder telefonisch übermittelt wird, und eine Annahme des Angebots durch Telekabel Riesa zustande, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht innerhalb der geltenden Fristen keinen Gebrauch gemacht hat. Die Annahme durch Telekabel Riesa erfolgt durch Zugang einer Bestätigung beim Kunden oder mit der ersten Leistungsbereitstellung durch Telekabel Riesa. Die Bestätigung über den Erhalt des Angebots stellt keine Annahme des Angebots dar. Bevor der Kunde seine Vertragserklärung abgibt, erteilt Telekabel Riesa dem Kunden die in Art. 246 oder Art. 246a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bür- gerlichen Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und die in § 55 TKG aufgeführten Informationen, soweit diese den von Telekabel Riesa zu erbringenden Dienst betreffen. Die Informationen stellt Telekabel Riesa in klarer und verständlicher Weise und auf einem dauerhaften Datenträ- ger Datenträger zur Verfügung. Ist die Zurverfügungstellung auf einem dauerhaften Datenträger nicht möglich, werden die Informationen Infor- mationen in einem von Telekabel Riesa bereitgestellten, leicht herunterzuladenden Dokument Doku- ment erteilt. Die Informationen werden auf Anfrage des Kunden in einem Format bereitgestelltbereitge- stellt, dass für Endnutzer mit Behinderungen zugänglich ist. Der Kunde wird durch Telekabel Teleka- bel Riesa ausdrücklich auf die Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen sowie darauf hingewiesen, dass er über die Informationen zum Zwecke der Dokumentation, der künftigen Bezugnahme und der unveränderten Wiedergabe nur ver- fügen verfügen kann, wenn er diese herunterlädt.
2.2 Bevor ein Kunde seine Vertragserklärung abgibt, stellt Telekabel Riesa dem Kun- den Kunden eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung kostenlos zur Verfügung. Die Vertragszusammenfassung legt die Hauptelemente der Informationspflichten dar und umfasst folgende Informationen: -Name, Anschrift und Kontaktangaben der Telekabel Riesa sowie Kontaktangaben für Beschwerden, falls diese sich von ersteren unterscheiden -Die wesentlichen Merkmale der zu erbringenden Dienste, -Die jeweiligen Preise für die Aktivierung der Telefonkreationsdienste und alle wiederkeh- renden oder verbrauchsabhängigen Entgelte, wenn die Dienste gegen direkte Geldzah- lung Geldzahlung erbracht werden -Die Laufzeit des Vertrages und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung und -Die Nutzbarkeit der Produkte und Dienste für Endnutzer mit Behinderungen Ist es aus objektiven technischen Gründen nicht möglich, die Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden zur Verfügung zu stellen, so wird sie dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusam- menfassung Vertragszusammen- fassung den Vertrag in Textform genehmigt. Genehmigt der Verbraucher den Vertrag nicht, so steht der Telekabel Riesa, wenn sie gegenüber dem Verbraucher in Erwartung der Genehmigung den Telekommunikationsdienst erbracht hat, kein Anspruch auf Wer- tersatz Wertersatz zu.
2.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für alle Vertragselemente von An- gebotspaketen Angebotspaketen im Sinne des §§ 66 Abs. 1 TKG.
2.4 Die vertragsgegenständliche Leistung kann durch die Beauftragung weiterer Dienste ergänzt werden. Für die Beauftragung weiterer Dienste gelten die vorstehen- den vorstehenden Regelungen entsprechend.
2.5 Jeder Kunde, der Verbraucher ist und seinen Antrag unter Verwendung des Internetangebots der Telekabel Riesa, telefonisch bzw. in sonstiger Weise unter aus- schließlicher ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln übermittelt (Fernab- satz- vertragsatzvertrag), ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufs- und Rückgabebelehrung, die ihm im Rahmen der Bestellung mitgeteilt wird, zu widerrufen und die Ware zurückzusenden.
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Samples: Abonnementvertrag Extra HDTV