Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. (1) Mündliche, elektronische oder schriftliche Reservierungen für einen bestimmten Veranstaltungstermin halten die Option für den Vertragsabschluss offen. Sie werden zeitlich befristet vergeben. Ein Anspruch auf Verlängerung einer ablaufenden Reservierung besteht nicht. Reservierungen und Optionen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(2) Der Abschluss des Vertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform mit Unterschrift beider Vertragspartner. Übersendet die Betreiberin eine noch nicht unterschriebene Ausfertigung eines Angebots an den Veranstalter, kommt der Vertrag erst zustande, wenn dieser ein Exemplar unterschriebt, dieses innerhalb der bezeichneten Reservierungsfrist an die Betreiberin übermittelt und anschließend eine gegengezeichnete Ausfertigung der unterschriebenen Ausfertigung des Vertrages zurückerhält. Die Übermittlung des Angebots und der unterschriebenen Vertragsausfertigung kann auf elektronischem du auf postalischem Weg erfolgen.
(3) Werden nach Abschluss des Vertrages Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, bedürfen diese lediglich der Textform ohne Unterschriften. Das Textformerfordernis gilt als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form als Email oder Fax übermittelt und von der anderen Seite entsprechend bestätigt wird. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind auf gleiche Weise unverzüglich in Textform zu bestätigen. Die kurzfristige Anforderung und der Aufbau von medien- und veranstaltungstechnischen Einrichtungen können auch durch ein Übergabeprotokoll bestätigt werden.
(4) Sofern Terminwünsche von Mietern vorgemerkt werden, bei denen es sich zum Zeitpunkt der Anmeldung nur um eine vorsorgliche Reservierung handelt, müssen diese durch den Mieter spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung bestätigt werden. Erfolgt keine Bestätigung durch den Mieter, wird die Reservierung storniert und freigewordene Termine für andere Mieter zur Verfügung gehalten.
Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. Allgemeine Bestimmungen
3.1. Kunden von RMTS können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
3.2. Personen, die im Namen einer juristischen Person ein Angebot stellen, haben ihre Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis entsprechend nachzuweisen.
3.3. Die Aktivierung der SIM-Karte durch RMTS erfolgt nach Identifizierung des Kunden so- wie Registrierung seiner Stammdaten (§ 160 Abs. 3 Z 5 lit. a, b und g TKG: Familien- name, Vorname, akademischer Grad und Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Name bzw. Bezeichnung bei juristischen Personen) gemäß § 166 Abs 2 TKG und der auf dieser Basis erlassenen Identifikationsverordnung unter Nutzung der von RMTS angebotenen Identifizierungsverfahren. Die Erhebung der Identität des Kunden er- folgt durch einen Kooperationspartner der RMTS, unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx oder durch Nutzung der App „Raiffeisen Mobil“. Ist der Kunde eine juristische Person, hat die Erhebung der Identität durch Bereitstellung eines Registerauszugs, der jedenfalls den aufrechten Bestand, den Namen, die Rechtsform und die Vertretungsbefugnis darlegt (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, oder ähnliches zur Identifzierung der juristischen Person im Sinne der Identifikationsverordnung geeignetes Dokument), online unter www.raiffei- xxx-xxxxx.xx oder durch Nutzung der App „Raiffeisen Mobil“ zu erfolgen. Weiters hat die Erhebung der Identität und Registrierung der Stammdaten (§ 160 Abs. 3 Z 5 lit. a, b und g TKG) der sich gegenüber RMTS als vertretungsbefugt ausgebenden Person zu erfolgen (bei einer späteren Änderung der Vetretungsbefugnis hat zusätzlich die Erhebung der Identität der neuen vertretungsbefugten Person zu erfolgen).
3.4. RMTS kann die Begründung eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden aus sachlichen Gründen, wie insbesondere in Punkt 5 angeführt, ablehnen. Darüber hinaus ist RMTS nicht verpflichtet, ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Mobilfunkvertrags durch Aktivierung der RMTS SIM-Karte anzunehmen, wenn der Kunde in einem früheren oder aktuellen Vertragsverhältnis mit RMTS mit Zahlungen im Rückstand ist oder aus anderen Gründen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde demnach auch nicht berechtigt, weitere RMTS SIM-Karten zu erwerben bzw werden bereits erworbene und zugestellte RMTS SIM-Karten während aufrechtem Zahlungsverzug nicht von RMTS aktiviert.
3.5. Erwirbt der Kunde das RMTS Starterpaket bzw die SIM-Karte bei einem Kooperationspartner der RMTS, k...
Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. Das Vertragsverhältnis zwischen yesss! und dem Kunden kommt durch schriftliche Anbotstellung des Kunden unter ausschließlicher Verwendung der von yesss! zur Verfügung gestellten und bei den jeweiligen Vertriebspartnern von yesss! aufliegenden Formulare (Serviceanträge) und durch Annahme dieses Anbots durch yesss! zustande. yesss! kann das Anbot für den jeweiligen Dienst unter Berücksichtigung der dienstespezifischen Bedingungen ablehnen, wenn • begründete Zweifel betreffend die Identität des Kunden bestehen; • begründeter Verdacht des derzeitigen oder zukünftigen Missbrauches vorliegt; • der Kunde minderjährig oder offensichtlich geschäftsunfähig ist und keine schriftliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters vorliegt; • offene Forderungen gegen den Kunden aus einem früheren oder noch aufrechten Vertragsverhältnis bestehen; • die Bonitätsauskunft (siehe Punkt I. 3.) negativ ausfällt. Die Annahme des Anbots durch yesss! für den jeweiligen Dienst erfolgt gemäß den unten angeführten dienstespezifischen Bedingungen.
Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. Das Vertragsverhältnis zwischen der ÖKOENERGIE Beteiligungs GmbH (in Folge „ÖKOENERGIE“ genannt) und dem Nutzer (natürliche oder juristische Personen, die das Carsharing-Angebot nutzen will) ist durch die gegenständlichen Nutzungsbedingungen und der Tarif- und Gebührenliste in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Das Vertragsverhältnis entsteht durch die Online-Registrierung als e-Carsharing-Nutzer auf der Homepage der ÖKOENERGIE und Durchführung der einzelnen Schritte, bzw. einen Antrag des Nutzers unter Verwendung des Antragsformulars und dessen schriftlicher Annahme durch ÖKOENERGIE. Im Zuge der Registrierung, bzw. bei Antragsstellung hat der Nutzer: • seine E-Mail-Adresse • seine Zustelladresse • seinen gültigen Führerschein, sowie • einen Nachweis einer österreichischen Bankverbindung (SEPA-Mandat für Abbuchung) • sowie bei jur. Personen einen Nachweis seiner allfälligen Zeichnungsbefugnis vorzulegen/bekanntzugeben, bzw. ist die ÖKOENERGIE berechtigt zu Verwaltungszwecken diese Daten zu dokumentieren. Bei Familienmitgliedschaften hat der Antragssteller die Namen der gemeldeten Nutzer zu melden und die jeweiligen Führerscheinkopien zu übermitteln. Diese Daten sind bei Online-Registrierung mittels E-Mail (Kontaktformular) bekanntzugeben. Die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen durch die Familienmitglieder ist durch den Nutzer sicherzustellen. Es wird nur eine ÖKI-Card ausgestellt und die Abrechnung erfolgt gesammelt für alle Mitglieder. Streichungen bzw. Änderungen der Nutzerliste sind der ÖKOENERGIE umgehend zu melden. Der Nutzer hat das Recht, die Fahrzeuge, welche die ÖKOENERGIE im CarSharing-Betrieb zur Verfügung stellt, zu Seite 4 von 16 ÖKOENERGIE Beteiligungs GmbH X-0000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 0 Raiffeisenbank Wolkersdorf SWIFT: XXXXXXXXXXX Büro: 0000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx 00 Tel. +00 0000 00000 Fax: +00 0000 00000 00 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000, FN 261446f, UID ATU 61849744 e-Mail: xxxxxx@xxxxxxxxxxx.xxx xxx.xxxxxxxxxxx.xxx Version 202005 den Nutzungsbedingungen zu reservieren und zu nutzen. Er unterwirft sich den Nutzungsbedingungen inklusive der Tarif- und Gebührenliste der ÖKOENERGIE in der jeweils gültigen Fassung. Diese werden bei Vertragsabschluss bzw. im Zuge der Online-Registrierung dem Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt. Der Nutzer bestätigt, die derzeitige Tarif- und Gebührenliste zu kennen und als angemessen zu akzeptieren. Die ÖKOENERGIE ist berechtigt, den Antrag des Nutzers auf Vertragsabschluss ohne Begründung ab...
Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. Der Vertrag kommt gemäß § 3 Abs. 2 und 3 der Multimedia-AGB mit dem Zugang einer Auftrags- bestätigung der xxxxxxx.xxx beim Kunden oder mit der erstmaligen Leistungsbereitstellung zu- stande. Als Zeitpunkt der Leistungsbereitstellung gilt die Freischaltung/Aktivierung der Mobilfunk- karte von xxxxxxx.xxx (nachfolgend SIM-Karte ge- nannt).
Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. 1. Alle Verträge mit der SAuV bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die SAuV übersendet zu diesem Zweck die Ausfertigung des Vertrags in doppelter Ausfertigung nebst Anlagen an den Kunden. Der Kunde unterschreibt zwei Exemplare und sendet eine Ausfertigung an die SAuV zurück. Zu den Anlagen gehört ebenfalls die Rechnung über die vorläufige Vertragssumme.
2. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags ergänzende Leistungen mündlich beauftragt, erfolgt grundsätzlich eine schriftliche Bestätigung durch die SAuV. Das Schriftformerfordernis bei Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag gilt im Übrigen als eingehalten, wenn Dokumente mittels Email oder per Fax übermittelt und bestätigt werden.
3. Aus einer Reservierungsoption für bestimmte Termine kann kein Anspruch auf den späteren Abschluss eines Vertrages hergeleitet werden, es sei denn, die SAuV hat sich in der Bestätigung der Vorreservierung/ Optionierung ausdrücklich anderweitig verpflichtet. Der Kunde und die SAuV verpflichten sich jedoch, eine geplante, anderweitige Inanspruchnahme oder einen Verzicht auf den vornotierten Termin unverzüglich mitzuteilen.
Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. Das Vertragsverhältnis zwischen yesss! und dem Kunden kommt durch Übergabe der yesss!-SIM- Karte an den Kunden zustande. Diese kann sofort, nach der gestzlich vorgeschriebenen Registierung, verwendet werden. Die yesss!-Vertragsoption ist eine Erweiterung des Wertkarten- Vertragsverhältnisses und ist unter Verwendung der von yesss! bereitgestellten Formulare gesondert zu beantragen;eine Annahme (Freischaltung) durch yesss! erfolgt jeweils binnen drei Tagen ab Anbotslegung. Eine Information über dieses Datum erhält der Kunde spätestens mit der ersten Rechnung. Die Umstellung auf die Vertragsoption erfolgt binnen drei Tagen nach Einlangen, sofern nicht ein Ablehnungsgrund gemäß Pkt. I.2. der AGB yesss!, Allgemeiner Teil vorliegt . Ein vorhandenes Wertkartenguthaben wird nach der Umstellung auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die yesss! Vertragsoption ist weiters das Vorliegen einer inländische Wohn- bzw. Zustelladresse bekanntzugeben und ein SEPA-Lastschriftmandat oder eine Einziehungsermächtigung zu erteilen.
Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. Bei einer Bestellung der immo-billie Software über das Internet führt insbesondere das kumulative Vorliegen folgender Handlungen zu einem Vertragsabschluss: • Auswahl der immo-billie Software in der durch den Kunden gewünschten Version, • Angabe persönlicher Daten, sowie Auswahl der Zahlungsmodalität und Zustimmung zu den AGBs und den Nutzungsbestimmungen • Absenden der Bestellung unter Angabe sämtlicher dafür notwendigen Daten sowie • Annahme der Bestellung durch die easy immo solutions GmbH gemäß Punkt 3. B. Die Mitteilung und Freigabe der Zugriffsberechtigung erfolgen in der Regel unmittelbar nach Vertragsabschluss, längstens jedoch binnen 5 Werktagen nach Annahme der Bestellung durch die easy immo solutions GmbH.
Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. Das Vertragsverhältnis kommt durch Erwerb der Zugangsberechtigung sowie durch erstmaligen Login einschließlich der Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen am Hotspot mit den dem Xxxx zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (Absenden der Anmeldedaten) und Freischaltung des WLAN Zugangs (Annahme) durch die Handwerkskammer zustande. Die Handwerkskammer ermöglicht als reiner Access-Porvider dem Xxxx nur den Zugang zum Internet, ohne die vom Xxxx eingegebenen oder abgerufenen Informationen zu speichern.
Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. NetAachen GmbH – Xxxxxx Xxx 000 – 00000 Xxxxxx – Tel.: 0000 0000-000 – Fax: 0000 00000-000 – Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxxxxxxx – HRB 15383, AG Aachen Leistungsbeschreibung und besondere Bedingungen Mobilfunk – Stand 01/14 – Version 3 – Änderungen vorbehalten