Zustellung und Abholungen Musterklauseln

Zustellung und Abholungen. Die Belieferung der Empfänger im Nachtexpress erfolgt in Deutschland in der Regel -ohne Garantie- vor 07:00 Uhr am nächsten Morgen (inkl. an Feiertagen in der Woche sowie der Zustellung am Samstag) und daher regelmäßig in Abwesenheit der Empfänger. Abweichungen von den Regel- Zustellzeiten sowie die Zusage von Lieferfristgarantien sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Eine Zustellung an Feiertagen erfolgt nur, wenn die Abholung beim Absender zwischen Montag und Xxxxxxx erfolgte. Ausgeschlossen hiervon sind Feiertage, die auf einen Sonntag fallen. Die Zustellung der Sendungen erfolgt in der Weise, dass die LPR diese an den Empfänger übergibt oder in dessen Abwesenheit auf einem vom Auftraggeber oder Empfänger bestimmten Platz abstellt. Die Bestimmung hat mindestens in Textform zu erfolgen. Handelt es sich dabei nicht um ein ausreichend großes, diebstahlsicheres und für unbefugte Dritte nicht zugängliches Depot, so erfolgt die Zustellung durch Abstellung der Sendung an einem anderen vom Auftraggeber oder Empfänger ebenfalls mindestens in Textform zu benennenden Ort. Mit dem Abstellen des Gutes bzw. der Sendung am vereinbarten Abstellplatz endet die Obhut der LPR bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen am Gut bzw. an der Sendung. Wird ein solcher Ort als Abstellplatz nicht benannt, so ist die LPR berechtigt, von der Zustellung abzusehen. Die im letzteren Falle erforderliche Rückführung der Sendung zum nächstgelegenen Depot der LPR oder an den Auftraggeber sowie jeder erneute Zustellversuch erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
Zustellung und Abholungen. Die Zustellungen oder Abholungen im Tag-Express erfolgen Montag bis Xxxxxxx in der Regel zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr. Die Zustellung oder Abholungen an Samstagen erfolgen zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr nach Vereinbarung und gegen Zuschlag. An Sonn- und Feiertagen erfolgen keine Zustellungen oder Abholungen. Die Zustellung oder Abholungen erfolgen an oder bei den Empfängern oder sonstigen Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählt insbesondere jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesende Person. Können Güter nicht abgeliefert oder abgeholt werden (z. X. Xxxxx wird nicht angetroffen), übermittelt die LPR dem AG eine Information mit der Bitte zur Vereinbarung eines neuen Termins. Sollten Empfänger im Rahmen der Ablieferung nicht angetroffen werden oder eine Abholung nicht möglich sein, so erfolgen 3 weitere kostenpflichtige Zustell- bzw. Abholversuche. Anschließend bittet der LPR Kundenservice per E-Mail um eine weitere Verfügung. Bis zur erfolgten Rückantwort lagert die LPR das unzustellbare Paket gesichert ein. Die Lagerkosten trägt der Auftraggeber. Dabei vergibt die LPR einen Tracking-Code für jedes Packstück. Sofern Abholungen beauftragt worden sind, betrachtet die LPR nach dem dritten kostenpflichtigen Abholversuch den Auftrag als beendet. Gegebenenfalls muss der Auftraggeber einen neuen Auftrag an die LPR erteilen. Es gelten die Bestimmungen der LPR hinsichtlich Beschaffenheit der Ware der von der Beförderung ausgeschlossenen Güter und des Gefahrgutes. Die Laufzeit der Rücksendungen beträgt in der Regel –ohne Garantie- 48 bzw. 72 Stunden nach erfolgter Übernahme. Alle an den Auftraggeber zurück gelieferten Packstücke sind mit Folie umwickelt auf Palette, so dass der LPR Fahrer die Ware mittels ein durch den Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Flurförderfahrzeug entladen kann. Der Haftungsübergang erfolgt per Unterschrift durch den Auftraggeber auf den durch LPR zur Verfügung gestellten Containerlisten (Liste je Palette mit den einzelnen Barcodes der Retourenpakete)

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.