Zustellungsbevollmächtigung. Der Verwalterin sind Aufwendungen und Vergütungen, auch für beauftragte Verfahrensbevollmächtigte, die ihr als Beteiligte oder Zustellungsbevollmächtigte bei der Verwaltung entstehen, unverzüglich nach Entstehung zu erstatten.
Zustellungsbevollmächtigung. Der Verwaltung werden Aufwendungen, auch für beauftragte Verfahrensbevollmächtigte, die als Beteiligte oder Zustellungsbevollmächtigte fungieren und bei der Verwaltung entstehen, erstattet. Dies gilt auch, wenn in der richterlichen Entscheidung keine Erstattung von außergerichtlichen Kosten angeordnet ist. Der Beauftragte erhält für die sog. Grundleistungen bei Teilnahme am Einzugsverfahren eine Vergütung in Höhe von EUR incl.19% Mehrwertsteuer/je Einheit. DIE PREISE KÖNNEN BEI EINEM ANDEREN LEISTUNGSUMFANG ANGEPASST WERDEN. Erledigt der Beauftragte besondere Aufgaben, wie zum Beispiel weitere Eigentümerversammlungen, wird diese Eigentümerversammlung mit einer zusätzlichen Vergütung von 1/12 der jährlichen Verwaltervergütung berechnet. Die Führung von Lohnkonten, Schätzungen, gutachterliche Tätigkeiten, gerichtliche Rechtsverfolgung, die Wahrnehmung von Gerichtsterminen, zusätzliche Ortstermine, Ersatzvornahmen, Sonderumlagen und Instandhaltungspläne, so werden diese Tätigkeiten entsprechend dem zeitlichen Aufwand mit 50,-- EUR pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer gesondert berechnet. Die Abwicklung von ggf. versicherten Schäden am Sondereigentum, Instandhaltungsmaßnahmen, baulichen Maßnahmen, das Erstellen von Leistungsverzeichnissen, die Ausschreibung der Arbeiten, rechnerische Überprüfung der Kostenvoranschläge, die Überwachung der Handwerker sowie die Schlussabrechnung bei Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die den festgelegten Betrag für laufende Schadensbeseitigung (§3) der Grundleistungen übersteigen, werden pauschal mit 55,-- EUR pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer gesondert berechnet. Für die Erstellung/Wiederherstellung von Verwaltungsunterlagen, einschl. der Buchhaltung, Wirtschaftsplänen, Abrechnungen, welche zum Zeitpunkt der Übernahme der Verwaltung aus Gründen, die von der Verwaltung nicht zu vertreten sind, wird nach Aufwand per Stundensatz abgerechnet. (§7) Weitere Pauschalen gelten für die folgenden Leistungen, sofern sie nicht anlässlich der Grundleistungen oder von Pauschalen für besondere Leistungen (§6) erfasst werden: Arbeitsstunde: 48 EUR , brutto Porto: gemäß Auslagen Kopien: 0,50 EUR zzgl. MwSt, je Kopie Mahnungen: 10,-- EUR zzgl. MwSt Beitreibung von Forderungen: nach Aufwand Bescheinigung : nach Aufwand Fahrtkosten PKW: 0,36 EUR/km Fahrtkosten Bahn: nach Aufwand Sonstiges: Auslagenersatz durch Belege Dieser Verwaltervertrag wird auf die Dauer von 24 Monaten fest abgeschlossen. Er beginnt mit dem und endet am . Vor Ablauf ...
Zustellungsbevollmächtigung. Die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme aller Mitteilungen, die im Zusam- menhang mit diesem Vertrag ergehen.
Zustellungsbevollmächtigung. Die Personensorgeberechtigten bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme aller Mitteilungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen.
Zustellungsbevollmächtigung. Die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig zur Unterzeichnung des Vertrages und zur Entgegennah- me aller Mitteilungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Aufnahme und Förderung ei- nes Kindes in einer Einrichtung der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB)ergehen.
Zustellungsbevollmächtigung. Der Verwaltung sind Aufwendungen und Vergütungen, auch für beauftragte Verfahrensbevollmächtigte, die ihr als Beteiligte oder Zustellungsbevollmächtigte bei der Verwaltung entstehen, unverzüglich nach Entstehung zu erstatten.
Zustellungsbevollmächtigung. Die Personensorgeberechtigten bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme aller Bescheide, die im Zusammenhang mit dieser Betreuungsvereinbarung ergehen.
Zustellungsbevollmächtigung. Mehrere Personensorgeberechtigte bevollmächtigen sich gegenseitig zur Unterzeichnung des Vertrages und zum Entgegennehmen aller Mitteilungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Aufnahme und Förderung eines Kindes in einer Kindertagesstätte stehen.
Zustellungsbevollmächtigung. Die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig zur Unterzeichnung des Vertrages und zur Entgegennahme aller Bescheide, die im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Aufnahme und Förderung eines Kindes in einer Kindertagesstätte ergehen. Berlin, Unterschrift(en) der Eltern oder eines bevollmächtigten Elternteils Kindergärten NordOst - Eigenbetrieb von Berlin Unterschrift(en) der Eltern oder eines bevollmächtigten Elternteils Unterschrift und Stempel der Kindertagesstätte
Zustellungsbevollmächtigung. Der Verwaltung werden Aufwendungen auch für beauftrage Verfahrensbevollmächtigte, die ihr als Beteiligte oder Zustellungsbevollmächtigte an einem Verfahren gemäß §§ 18 und 43 WEG entstehen, unverzüglich erstattet. Dies gilt auch, wenn in der richterlichen Entscheidung keine Erstattung von außergerichtlichen Kosten angeordnet ist.