Zustellungsbevollmächtigung. Der Verwalterin sind Aufwendungen und Vergütungen, auch für beauftragte Verfahrensbevollmächtigte, die ihr als Beteiligte oder Zustellungsbevollmächtigte bei der Verwaltung entstehen, unverzüglich nach Entstehung zu erstatten.
Zustellungsbevollmächtigung. Der Verwaltung werden Aufwendungen, auch für beauftragte Verfahrensbevollmächtigte, die als Beteiligte oder Zustellungsbevollmächtigte fungieren und bei der Verwaltung entstehen, erstattet. Dies gilt auch, wenn in der richterlichen Entscheidung keine Erstattung von außergerichtlichen Kosten angeordnet ist.
Zustellungsbevollmächtigung. Die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme aller Mitteilungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergehen.
Zustellungsbevollmächtigung. Die Personensorgeberechtigten bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme aller Mitteilungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen.
Zustellungsbevollmächtigung. Die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig zur Unterzeichnung des Vertrages und zur Entgegennah- me aller Mitteilungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Aufnahme und Förderung ei- nes Kindes in einer Einrichtung der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB)ergehen.
Zustellungsbevollmächtigung. 8.1. Die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig zur Unterzeichnung des Vertrages und zur Entgegennahme aller Mitteilungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Aufnahme und Förderung eines Kindes in Tageseinrichtungen ergehen.
Zustellungsbevollmächtigung. Mehrere Personensorgeberechtigte bevollmächtigen sich gegenseitig zur Unterzeichnung des Vertrages und zum Entgegennehmen aller Mitteilungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen.
Zustellungsbevollmächtigung. Mehrere Personensorgeberechtigte bevollmächtigen sich gegenseitig zur Unterzeichnung des Vertrages und zum Entgegennehmen aller Mitteilungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Aufnahme und Förderung eines Kindes in einer Kindertagesstätte stehen.
Zustellungsbevollmächtigung. Dem Verwalter sind Aufwendungen, die ihm als Beteiligter, beauftragten Verfahrens- oder Zustellungsbevollmächtigten entstehen, unverzüglich von dem Eigentümer zu erstatten.
Zustellungsbevollmächtigung. Die Erziehungsberechtigten bevollmächtigen sich gegenseitig zur Unterzeichnung des Vertrages und zur Entgegennahme aller Mitteilungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen. Sie haften für alle Verpflichtungen aus dem Betreuungsverhältnis als Gesamtschuldner.