Zustimmung der Pflegedienstleitung Musterklauseln

Zustimmung der Pflegedienstleitung. Mit nachfolgender Unterschrift erkläre ich meine Zustimmung, dass Frau oder Herr in die Pflegesituation der praktischen Prüfung am mit einbezogen wird.‌ Datum: Unterschrift: Hiermit versichern wir, dass wir über den gesamten Inhalt und das Ergebnis der praktischen Prüfung der / des Auszubildenden ............................................................. Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren. Das Fachseminar für Altenpflege verweist auf den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesund- heit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen vom 25. August 2006. Ort, Datum..................................................................... Praxisanleitung:............................................................. Pflegedienstleitung:....................................................... Stempel der Einrichtung:............................................... Fachprüferin oder Fachprüfer: Fachprüferin oder Fachprüfer: Fachprüferin oder Fachprüfer: Fachprüferin oder Fachprüfer: Fachprüferin oder Fachprüfer: Fachprüferin oder Fachprüfer: Fachprüferin oder Fachprüfer: Fachprüferin oder Fachprüfer: Protokollführer/-in Protokollführer/-in Protokollführer/-in Protokollführer/-in Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Von - bis Gruppe 1: Gruppe 1: Gruppe 1: Gruppe 1: Gruppe 2: Gruppe 2: Gruppe 2: Gruppe 2: Gruppe 3: Gruppe 3: Gruppe 3: Gruppe 3: Fachseminar für Altenpflege/ Nr. Kurs: Schülerin oder Xxxxxxx: Datum der Prüfung: gemäß Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Altenpflegehilfe– APRO-APH Lernfeld : Aufgabe-Nr. Beginn: Ende: Thema/Aufgabe: Fachprüferin oder Fachprüfer: Protokollantin oder Protokollant: Bemerkungen: Erwartungshorizont der Fachprüferin oder des Fachprüfers: Note: Unterschrift der Fachprüferin bzw. des Fachprüfers Unterschrift der Protokollantin bzw. des Protokollanten Die Vorsitzende / Der Vorsitzende *) des Prüfungsausschusses (zu § 17) Geburtsdatum Geburtsort hat am die Prüfung zur staatlich anerkannten Altenpflegehelferin/ zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer*) nach der Ausbildungs- und Prüfungsverord- nung für die Altenpflegehilfe-Ausbildung in der derzeit gültigen Fassung vor dem staatlichen Prüfungsausschuss bei dem Fachseminar Ort bestanden. Sie/Er*) hat folgende Prüfungsnoten erhalten:
Zustimmung der Pflegedienstleitung. Mit nachfolgender Unterschrift erkläre ich meine Zustimmung, dass Frau oder Herr in die Pflegesituation der praktischen Prüfung am mit einbezogen wird.‌ Datum: Unterschrift: Hiermit versichern wir, dass wir über den gesamten Inhalt und das Ergebnis der praktischen Prüfung der / des Auszubildenden ............................................................. Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren. Das Fachseminar für Altenpflege hat den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen vom 17.01.2006 bekannt gegeben. Ort, Datum..................................................................... Praxisanleitung:............................................................. Pflegedienstleitung:....................................................... Stempel der Einrichtung:............................................... am: Wochentag, Datum Lernfeld 1.3 (10 Minuten) Lernfeld 3.1 (10 Minuten) Lernfelder 4.1 + 4.3 (10 Minuten) Fachprüferin oder Fachprüfer: Fachprüferin oder Fachprüfer: Protokollführer/-in Raum I Raum II Raum III 08:30 - 09:10 Uhr Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 09:15 - 09:55 Uhr Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 1 10:00 - 10:40 Uhr Gruppe 3 Gruppe 1 Gruppe 2 10:45 - 11:00 Uhr Pause Pause Pause 11:00 - 11:40 Uhr Gruppe 4 Gruppe 5 Gruppe 6 11:45 - 12:25 Uhr Gruppe 5 Gruppe 6 Gruppe 4 12:30 - 13:10 Uhr Gruppe 6 Gruppe 4 Gruppe 5 Gruppe 1: Xxxxxxx 1 Gruppe 4: Xxxxxxx 13 Xxxxxxx 2 Xxxxxxx 14 Xxxxxxx 3 Xxxxxxx 15 Xxxxxxx 4 Xxxxxxx 16 Gruppe 2: Xxxxxxx 5 Gruppe 5: Xxxxxxx 17 Xxxxxxx 6 Xxxxxxx 18 Xxxxxxx 7 Xxxxxxx 19 Xxxxxxx 8 Xxxxxxx 20 Gruppe 3: Xxxxxxx 9 Gruppe 6: Xxxxxxx 21 Xxxxxxx 10 Xxxxxxx 22 Xxxxxxx 11 Xxxxxxx 23 Xxxxxxx 12 Xxxxxxx 24 Fachseminar für Altenpflege/ Nr. Kurs: Schülerin oder Xxxxxxx: Datum der Prüfung: Niederschrift über den mündlichen Teil der staatlichen Prüfung in der Altenpflege gemäß Alten- pflege - Ausbildungs- und Prüfungsordnung – AltPflAPrV - vom 26. November 2002 – BGBl 2002 Teil I Nr. 81 – Lernfeld : Aufgabe-Nr. Beginn: Ende: Thema/Aufgabe: Fachprüferin oder Fachprü- fer: Protokollantin oder Protokol- lant: Bemerkungen: Note: Unterschrift der Fachprüferin bzw. des Fachprüfers Unterschrift der Protokollantin bzw. des Protokollanten Die Vorsitzende/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort hat am die staatliche Prüfung in der Altenpflege nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Al- tenpflegegesetzes vom 17. November 2000 in der derzeit gültigen Fassung vor dem staatlichen ...

Related to Zustimmung der Pflegedienstleitung

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.