Support und Wartung Musterklauseln

Support und Wartung. Ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber ist der Lizenzgeber nicht verpflichtet, technischen oder sonstigen Support für Sie zu leisten. Falls vom Lizenzgeber derartiger Support geleistet wird, nehmen Sie zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass der Support ohne Mängelgewähr und nach Verfügbarkeit geleistet wird und dem Lizenzgeber keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen in Zusammenhang mit diesem Support entstehen.
Support und Wartung. 4.1 Der Kunde hat Anspruch auf Erhalt von Softwarewartungs-Updates, Patches oder Bug-Fixes von Certus entsprechend der Gewährleistung und anderen expliziten Verpflichtungen gemäß dieser Endbenutzer- Lizenzvereinbarung.
Support und Wartung. Der Einzelvertrag umfasst Support und Wartung im Falle der Softwaremiete für die Dauer der Softwareüber- lassung, ansonsten nur, soweit dies im Lizenzformular bestimmt ist, im folgenden Umfang:
Support und Wartung. Als Teil der Cloud Services und ohne weitere Kosten wird der Service-Provider dem Kunden gegenüber Support- und Wartungs-Leistungen erbringen, wie im Statement of Work definiert.
Support und Wartung. Die EDV Hauser GmbH steht dem Lizenznehmer Werktags von 8:00­18:00 Uhr für den 1st und 2nd Level Support für beide Produkte zur Verfügung. Supportanfragen können über eine E­Mail an hilfe@edv­xxxxxx.xx bei uns eingestellt werden. Regelmäßig verfügbare Updates (Fehlerreleases, Patches, Service­ und Korrekturversionen) und Releases (neue Versionen) der Software einschließlich der Ergänzung der Software­Dokumentation werden Ihnen zur Verfügung gestellt. In der Wartung sind Programmänderungen enthalten, die zur Aufrechterhaltung der Schnittstellenfunktion dienen. Weiterhin ist der Zugang zum Support beinhaltet. Die Wartung ist obligatorisch und ist verpflichtend für den Kauf der Schnittstellen.
Support und Wartung. Sofern im entsprechenden Angebot nicht anders angegeben, wird Ihnen das Standardniveau der Support- und Wartungsdienstleistungen als Teil des Abonnements zur Verfügung gestellt. Support- und Wartungsdienstleistungen werden Ihnen gemäß den SM-Bedingungen zur Verfügung gestellt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den SM-Bedingungen und dieser EULA haben die SM-Bedingungen Vorrang. Jeder zusätzliche Softwarecode und jede ABBYY-Softwarekomponente, die Ihnen von ABBYY im Rahmen der Support- und Wartungsdienstleistungen zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil der ABBYY-Software und unterliegt den Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags. Sollten Sie ein erweitertes Supportniveau wünschen, können Sie, falls berechtigt, ein erweitertes Support- und Wartungsniveau von einer zugelassenen Quelle erwerben.
Support und Wartung. 4.1 Die Erbringung von Support- und Wartungsleistungen durch den Lizenzgeber ist in der individuellen Vereinbarung definiert.
Support und Wartung. Zusätzlich zu der Version des Softwareprodukts, für das Sie eine Lizenz erhalten haben, bietet Altova eine Reihe von optionalen „Support- & Wartungspaketen“ („Software & Maintenance Package“, „SMP“) an, die Sie zusätzlich zu Ihrer Lizenz für die Software erwerben können. Der für das jeweilige SMP geltende Supportzeitraum (wie nachfolgend definiert) wird beim Kauf des SMP festgelegt. Die Support- und Wartungsservices und die Upgrades, die Ihnen zur Verfügung stehen, hängen davon ab, ob Sie ein SMP erwerben bzw. für welche Version des SMP Sie sich entscheiden.
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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.