Support und Wartung. Als Teil der Cloud Services und ohne weitere Kosten wird der Service-Provider dem Kunden gegenüber Support- und Wartungs-Leistungen erbringen, wie im Statement of Work definiert.
Support und Wartung. Ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber ist der Lizenzgeber nicht verpflichtet, technischen oder sonstigen Support für Sie zu leisten. Falls vom Lizenzgeber derartiger Support geleistet wird, nehmen Sie zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass der Support ohne Mängelgewähr und nach Verfügbarkeit geleistet wird und dem Lizenzgeber keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen in Zusammenhang mit diesem Support entstehen.
Support und Wartung. 4.1 Der Kunde hat Anspruch auf Erhalt von Softwarewartungs-Updates, Patches oder Bug-Fixes von Certus entsprechend der Gewährleistung und anderen expliziten Verpflichtungen gemäß dieser Endbenutzer- Lizenzvereinbarung.
4.2 Support für die Software ist während der normalen Geschäftszeiten von Certus unter xxxxx://xxxxxxx.xxxxxx.xxxxxxxx oder auf solch anderen Internetseiten oder in Ticketingsystemen, die von Certus genutzt werden, verfügbar.
4.3 Sämtliche Dienstleistungen, die Certus gegenüber dem Endbenutzer erbringt, außer wie ausdrücklich in diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag vorgesehen, werden dem 5 Benutzerhandbuch
5.1 Certus erstellt das Benutzerhandbuch und stellt dieses zur Verfügung. Sämtliche Hilfedateien, die zusammen mit der Software geliefert werden, und Informationen auf der Internetseite von Certus oder auf physischen Medien, sind Teil des Benutzerhandbuchs.
5.2 Das Benutzerhandbuch wird von Certus von Zeit zu Zeit in der Weise aktualisiert, die Certus für angemessen ansieht. Wenn Updates zu dem Benutzerhandbuch online oder auf Certus Web-Accounts bereitgestellt werden, ist Certus nicht verpflichtet, aktualisierte Papierversionen des Benutzerhandbuchs bereitzustellen, welche die Online-Updates ab dem Datum enthalten, an dem sie zur Verfügung stehen.
Support und Wartung. 4.1 Die Erbringung von Support- und Wartungsleistungen durch den Lizenzgeber ist in der individuellen Vereinbarung definiert.
4.2 Liegt keine Support- und Wartungsvereinbarung vor, so wird die Behebung von Störungen im Auftrag des Lizenznehmers auf Basis der jeweils geltenden Stundensätze erbracht.
Support und Wartung. Der Einzelvertrag umfasst Support und Wartung im Falle der Softwaremiete für die Dauer der Softwareüber- lassung, ansonsten nur, soweit dies im Lizenzformular bestimmt ist, im folgenden Umfang:
5.1 Der Support beinhaltet Aufklärung zur Beseitigung von Bedienungsfehlern im Wege telefonischer Kurz- beratung zu üblichen Geschäftszeiten (Service-Hotline). Support wird nur zu der jeweils aktuellen und der voran- gegangenen Version geleistet.
5.2 Die Wartung beinhaltet die Lieferung der vom jeweiligen Hersteller herausgegebenen Update- Versionen der Software (verbesserte und weiterent- wickelte Versionen) nach deren Erscheinen. Update- Versionen können eine Aktualisierung von Betriebs- system und Schnittstellenprogrammen erfordern.
5.3 Ist im Falle des Softwarekaufs Support und Wartung vereinbart, beginnt die Laufzeit für diese Leistung mit dem Zeitpunkt der Ablieferung der Software und dauert 12 Monate, sofern nicht im Lizenzformular etwas anderes bestimmt ist. CADFEM kann diese Leistung vorzeitig kündigen, falls es seinerseits die erforderlichen Rechte zur Lizenzvergabe verliert.
5.4 Die Support- und Wartungsverpflichtung entfällt, wenn der Kunde unbefugt die Software verändert. T +49 (0) 80 92-70 05-0 xxxx@xxxxxx.xx xxx.xxxxxx.xxx/xx Österreich: CADFEM (Austria) GmbH xxx.xxxxxx.xxx/xx
Support und Wartung. Die EDV Hauser GmbH steht dem Lizenznehmer Werktags von 8:0018:00 Uhr für den 1st und 2nd Level Support für beide Produkte zur Verfügung. Supportanfragen können über eine EMail an hilfe@edvxxxxxx.xx bei uns eingestellt werden. Regelmäßig verfügbare Updates (Fehlerreleases, Patches, Service und Korrekturversionen) und Releases (neue Versionen) der Software einschließlich der Ergänzung der SoftwareDokumentation werden Ihnen zur Verfügung gestellt. In der Wartung sind Programmänderungen enthalten, die zur Aufrechterhaltung der Schnittstellenfunktion dienen. Weiterhin ist der Zugang zum Support beinhaltet. Die Wartung ist obligatorisch und ist verpflichtend für den Kauf der Schnittstellen.
Support und Wartung. Sofern im entsprechenden Angebot nicht anders angegeben, wird Ihnen das Standardniveau der Support- und Wartungsdienstleistungen als Teil des Abonnements zur Verfügung gestellt. Support- und Wartungsdienstleistungen werden Ihnen gemäß den SM-Bedingungen zur Verfügung gestellt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den SM-Bedingungen und dieser EULA haben die SM-Bedingungen Vorrang. Jeder zusätzliche Softwarecode und jede ABBYY-Softwarekomponente, die Ihnen von ABBYY im Rahmen der Support- und Wartungsdienstleistungen zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil der ABBYY-Software und unterliegt den Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags. Sollten Sie ein erweitertes Supportniveau wünschen, können Sie, falls berechtigt, ein erweitertes Support- und Wartungsniveau von einer zugelassenen Quelle erwerben.
Support und Wartung. Zusätzlich zu der Version des Softwareprodukts, für das Sie eine Lizenz erhalten haben, bietet Altova eine Reihe von optionalen „Support- & Wartungspaketen“ („Software & Maintenance Package“, „SMP“) an, die Sie zusätzlich zu Ihrer Lizenz für die Software erwerben können. Der für das jeweilige SMP geltende Supportzeitraum (wie nachfolgend definiert) wird beim Kauf des SMP festgelegt. Die Support- und Wartungsservices und die Upgrades, die Ihnen zur Verfügung stehen, hängen davon ab, ob Sie ein SMP erwerben bzw. für welche Version des SMP Sie sich entscheiden.
(a) Wenn Sie kein SMP erwerben, erhalten Sie beim Kauf lediglich die Software, danach jedoch keinerlei Wartungsreleases oder Updates. Obwohl die Möglichkeit besteht, dass Altova Ihnen in Einzelfällen Wartungsreleases als kostenlose Zusatzleistung zur Verfügung stellt, sind in diesen Releases keine neuen Produktfeatures, die über das beim Kauf der Software bestehende Maß hinausgehen, beinhaltet. In jedem Fall erhalten Sie dreißig (30) Tage lang ab Kauf der Software (der „Supportzeitraum” im Sinne dieses Absatzes (a)) kostenlosen technischen Support von Xxxxxx. Außerdem kann Altova in Einzelfällen auch während des dreißig (30) Tage dauernden Evaluierungszeitraums technischen Support als kostenlose Zusatzleistung zur Verfügung stellen. Technischen Support erhalten Sie ausschließlich über ein webbasiertes Supportformular, wobei es keine garantierte Reaktionszeit gibt.
(b) Mit dem Erwerb eines SMP haben Sie während des dafür geltenden Supportzeitraums Anspruch auf die von Ihnen erworbene Produktversion sowie auf alle Wartungsreleases und Updates für diese Produktversion, die während des für Sie geltenden Supportzeitraumsfreigegeben werden. Während des Supportzeitraums Ihres SMP erhalten Sie auch Upgrades auf die entsprechende Produktversion der Software, mit der auf eine höhere Version der Software, für die Sie die Lizenz erworben haben, gewechselt wird und die während Ihres Supportzeitraums freigegeben werden. Die einzelnen Upgradeeditionen, auf die Sie innerhalb Ihres Supportzeitraums Anspruch haben, sind in dem von Ihnen erworbenen SMP im Detail angeführt. Software, die als gesondertes Produkt eingeführt wird, ist nicht im SMP enthalten. Wartungsreleases, Updates und Upgrades können neue Features enthalten, dies muss aber nicht der Fall sein. Darüber hinaus erhalten Sie während des Supportzeitraums bevorzugten technischen Support von Altova, und zwar ausschließlich über ein webbasiertes Supportformular. ...
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