Reiseversicherung Musterklauseln

Reiseversicherung. Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn über ihren per- sönlichen Versicherungsschutz. Sofern Sie nicht ohne- dies entsprechende Versicherungen haben, empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung, die neben einer Reiserücktrittskostenversicherung auch Gepäcks- versicherung, Unfall- und Heilkostenversicherung so- wie Haftpflichtversicherung inkludiert. Besonders ans Herz legen wir Ihnen die Rücktrittskostenversicherung, da bei Storno kurz vor Reiseantritt Kosten bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Diese sind auch zu zahlen, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit nicht an der Reise teilnehmen können. Ihr Reiseberater infor- miert Sie gerne über passende Versicherungspakete. Abflugs- bzw. Abreiseorte Manche Reisen können nicht nur von Wien, sondern auch von anderen Flughäfen oder Bahnhöfen aus an- getreten werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Reiseberater nach alternativen Abreiseorten! Reisen mit individueller Fluganreise Bei Private Tours und Zubucherreisen können wir die internationalen Flüge nicht fix vorreservieren. In die- sen Fällen buchen wir für Sie die Flüge individuell zum tagesaktuellen Preis. Die bei diesen Reisen in den Aus- schreibungen angegebenen Pauschalpreise verstehen sich daher als Richtpreise, die dem Flugpreis inkl. Taxen mit Stand bei Programmveröffentlichung entsprechen. Der tatsächliche Gesamtreisepreis, den wir Ihnen selbstverständlich vor Abschluss des Reisevertrages nennen, kann somit vom Katalogpreis abweichen. Zug zum Flug Bei allen von uns veranstalteten Flugpauschalreisen mit Abflug vom Flughafen Wien-Schwechat bieten wir die Variante „Zug zum Flug“ an. Sie erhalten einen Voucher, den Sie an Ihrem Ursprungsbahnhof gegen ein ÖBB- Ticket zum Flughafen und retour eintauschen können. Diese bequeme und umweltschonende Bahnanreise ist auf alle ÖBB-Strecken innerhalb Österreichs möglich.
Reiseversicherung. 4.1. Grundsätzlich ist bei Urlaubsreisen zu beachten, dass keine wertvollen Gegenstände, wichtige Dokumente etc. mitgenommen werden sollten. Bei wichtigen Dokumenten wird die Anfertigung und Verwendung von Kopien – soweit deren Gebrauch erlaubt ist – empfohlen. Der Diebstahl von Wertgegenständen (vor allem Bargeld) kann nicht ausgeschlossen werden und ist vom Reisenden grundsätzlich selbst als Teil des allgemeinen Lebensrisikos zu tragen.
Reiseversicherung. Für vorübergehende Auslandsreisen bietet die Versicherung einen weltweit geltenden Reiseversicherungsschutz, der für maximal 180 Tage pro Reise oder Auslandsaufenthalt gilt und dessen Deckungen in Anhang I dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen aufgeführt werden. Zugang zu diesen Deckungen besteht nur telefonisch, durch Anruf unter der Nummer +00 000 000 000.
Reiseversicherung. (1) Vor Abschluss des (Pauschal-)Reisevertrags besteht im Webshop die Möglichkeit, zusätzlich eine kostenpflichtige Reiseversicherung abzuschließen. Um eine angebotene Versicherung in Anspruch zu nehmen, muss die dafür vorgesehene Checkbox beim Bestellvorgang angeklickt werden. Die Versicherung ist nicht im Preis der Pauschalreise, verbundenen Reiseleistung oder sonstigen Leistung, die von uns vermittelt wird, inkludiert.
Reiseversicherung. Die Reiseversicherung muss zum Zeitpunkt der Buchung abgeschlossen sein und Einzelheiten zur Versicherung auf dem Gästeinformationsblatt dargelegt werden. Die Versicherung muss folgende Ereignisse abdecken: Stornierung oder Verkürzung der Reise Ihrerseits sowie Kostenübernahme für Krankenrücktransporte im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, für eine geeignete Versicherungsdeckung Ihrer Reise zu sorgen. Wenn Sie hierzu weitere Informationen benötigen, empfehlen wir Ihnen, mit einem unabhängigen Versicherungsvertreter oder -fachmann zu sprechen. Sollte eine Versicherungspolice innerhalb der Widerrufsfrist zurückgezogen werden, muss eine vergleichbare Versicherung abgeschlossen und bezahlt werden. Sie verpflichten sich, Xxxxxxxxx die neue Versicherungsbescheinigung umgehend vorzulegen.
Reiseversicherung. Eine Reiseversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.
Reiseversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten HanseMerkur Reiseversicherung AG Deutschland HRB Hamburg 19768 Reiseschutz 1 Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen sind nicht abschlie- ßend. Einzelheiten zu Ihrem Versicherungsvertrag erhalten Sie von uns mit den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch ✓ Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt ✓ Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt ✓ Umbuchungskosten ✓ Zusätzliche Rückreise- und Unterkunftskosten ✓ Erstattung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen ✓ Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung ✓ Ambulante und stationäre Behandlungskosten ✓ Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen ✓ Kosten für Medikamente und Verbandmittel
Reiseversicherung. Für Reisen bzw. Fahrtveranstaltungen, zu denen ein besonderer Versicherungsschutz beantragt werden muss, liegt ein Reisever- sicherungsangebot für den LSB, die Fachverbände und Vereine sowie die Reiseteilnehmer bereit, das beim Versicherungsbüro beim Landessportbund Sachsen angefordert werden kann. In diesem Zusammenhang muss unbedingt beachtet werden, dass die Versicherung für den Verein oder Verband als Reiseveranstalter aufgrund der bestehenden Gesetzesvorschriften des § 651 k BGB abgeschlossen werden muss, wenn u.a. mindestens zwei Einzelleis- tungen erbracht werden, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind und üblicherweise auch von einem kommerziellen Reisever- anstalter geleistet werden, z.B. die Anmietung von Transportmit- teln, Unterkünften, Verpflegung. Für die Reiseteilnehmer kann die Kombination der Haftpflicht- und Unfallversicherung und zusätzlich noch eine Reisegepäckversiche- rung und – bei Auslandsreisen – auch eine Auslandsreise-Kranken- versicherung abgeschlossen werden.
Reiseversicherung. D1 Reiseversicherung Life D1.1 Annullierungskosten Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: Als Reise gilt jeglicher Aufenthalt einer versicherten Person ausserhalb ihres Wohnsitzes, mit Ausnahme von Fortbewegungen, die im Rahmen regelmässig oder gewohnheitsmässig durchgeführter Tätigkeiten erfolgen. Unter regelmässig oder gewohnheitsmässig durchge- führte Tätigkeiten fallen unter anderem Fahrten zum Arbeitsplatz und zurück oder Unternehmungen mit Bezug auf das alltägliche Leben. Die versicherten Ereignisse, Leistungen und Kosten sind nachfolgend abschliessend aufgezählt und beschränken sich ausschliesslich auf die Zeit vor dem Reiseantritt, d.h. vor Verlassen des Wohnsitzes.
Reiseversicherung. Wir empfehlen, dass Gäste sich durch eine Versicherung gegen Umstände absichern, die es für sie erforder- lich machen, ihre Reise zu ändern, oder zu stornieren.