Zweck der Vereinbarung Musterklauseln

Zweck der Vereinbarung. 1.05.35.50 08/20 Im Rahmen der Servicevereinbarung sollen personenbezogene Daten für den / des Kunden nicht verarbeitet werden. Der Betrieb der Systeme dieser Nutzungs- und Servicevereinbarung zugrundeliegenden Systeme erfolgt durch den Kunden selbst. Im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung gemäß der zugrundeliegenden Nutzungs- und Servicevereinbarung ist eine ungewollte Kenntnisnahme von personenbezogenen Daten durch den Kunden bei Fernzugriffen auf die Systeme für die Sparkasse auszuschließen. Ausschließlicher Zweck der Vereinbarung ist demnach die Erfüllung der unter Ziffer 1 aufgeführten Serviceleistungen.
Zweck der Vereinbarung. In einem sich ständig ändernden Umfeld ist das Antizipieren von Veränderung ein wichtiger Erfolgsfaktor, um die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft zu erhalten und zu verbessern. Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Verwaltung und Antizipation von Veränderung durch Förderung des sozialen Dialogs mit Hinblick auf Änderungen innerhalb von ArcelorMittal zu erleichtern und die erforderlichen Hilfsmittel zur Anpassung zusammen mit der Entwicklung von entsprechenden Schulungsrichtlinien zu begleiten. Dies zielt darauf ab: • Die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Gesellschaften zu sichern und zu entwickeln und die nachhaltige Entwicklung ihrer Produktion in Europa zu gewährleisten. • Die Arbeitsmarktfähigkeit der Beschäftigten von AM in Europa zu erhalten und zu steigern, • Die für die Beschäftigten erforderlichen Kompetenzen und das Fachwissen zu entwickeln, so dass sie sich an die neuen wirtschaftlichen und strategischen Herausforderungen anpassen können. Die Vereinbarung legt Mindestgrundsätze fest, auf die alle im Umfang dieser Vereinbarung enthaltenen Gesellschaften sich beziehen und Veränderung in einer sozial verantwortungsbewussten Art und Weise antizipieren und verwalten sollten. Diese Grundsätze verhindern weder die weitere örtliche Entwicklung, noch deren Fortsetzung, falls diese bereits erfolgt ist.
Zweck der Vereinbarung. Die vorliegende Vereinbarung regelt die Organisation des nationalen Teils der CCPD (Schweizer Dienststellen) in Genf und Chiasso, die Finanzierung der Kosten an den CCPD, die der Schweiz anfallen, die Aufgaben von den daran beteiligten Behörden des Bundes und der Kantone sowie personal- und beschaffungsrechtliche Aspekte.
Zweck der Vereinbarung. Der Nutzer beabsichtigt, das Jugendhaus zu folgendem Zweck zu nutzen: ............................................................................................................................................................... Insgesamt erwartet der Nutzer maximal Personen. Der „Nutzer“ wird dafür Sorge tragen, dass die maximale Personenzahl während der gesamten Dauer der Übernahme nicht überschritten wird.
Zweck der Vereinbarung. Die Vereinbarung soll im Sinne der Verpflichtung des Mitgliedstaats Österreich gemäß Art. 69 der Dachverordnung für die IBW-Programme bzw. Interreg-Programme, die entsprechend der bestehenden Aufgabenverteilung in Österreich im gemeinsamen Zusammenwirken von verschiedenen Stellen im Zuständigkeitsbereich des Bundes und der Länder durchgeführt werden, die Regeln für dieses Zusammenwirken festlegen und damit die Einhaltung der vom EU-Recht geforderten Standards für ein ordnungsgemäßes und funktionierendes Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich sicherstellen. Der Zweck der Vereinbarung umfasst die in Österreich aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanzierten Programme sowie die aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanzierten Programme mit geteilter Mittelverwaltung einschließlich der aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) kofinanzierten Programmprioritäten.
Zweck der Vereinbarung. 1 Die Gemeinde als Auftraggeberin hat gemäss § 11 PflG und § 8 PflV ein Mindestangebot im Bereich Hilfe und Pflege zu Hause sowie die spezialisierten Pflegeangebote der Kinderspitex und der ambulanten Onkologiepflege sicherzustellen, wobei sich das inhaltliche und zeitliche Mindestangebot nach den §§ 9 und 10 PflV richtet und sowohl für Akut- als auch für Langzeitsituationen gilt.
Zweck der Vereinbarung. Der Zweck dieser Vereinbarung ist die Schaffung eines Systems zur gegenseitigen Unterstützung zwischen den nachstehend genannten Verwaltungsbehörden, um so die Ausübung ihrer durch Gesetz oder Regelungen, wie nachstehend definiert, übertragenen Funktionen zu erleichtern, einschließlich derer, die
Zweck der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt den Praktikumseinsatz von Studierenden der ZHAW, Departement Gesundheit, Institut für Ergotherapie, in der Praktikumsinstitution.
Zweck der Vereinbarung. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der Simplifier AG sollen gemeinsame Marketing-Maßnahmen durchgeführt werden. Diese Marketing-Vereinbarung definiert die Art und den Umfang der gemeinsamen Marketing- Aktivitäten. Der Start der Zusammenarbeit beginnt mit dem Erwerb einer Simplifier-Lizenz. Weitere Informationen zur zeitlichen Einordnung der Maßnahmen sind zu finden unter Punkt 3.
Zweck der Vereinbarung. Die vorliegende Vereinbarung regelt die Verhältnisse und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien im Rahmen der Projektentwicklung und der Realisierung der Wohnüberbauung Flug-­‐ brunnenareal und definiert zudem die geltenden Eckwerte für einen neu abzuschliessenden Kaufvertrag und die entsprechenden Kaufvorverträge. Eine Übersicht über die vereinbarten Termine ist im Anhang 3 dargestellt.