Zwischenspeicherung Musterklauseln

Zwischenspeicherung. Der Netzbetreiber speichert nach den Auflagen des Kreditgewerbes die am Betreiberrechner/Konzentrator anfallenden Daten für • Die Erstellung von Umsatzdateien nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustausches zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, • Die Abrechnung der Entgelte nach den Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft
Zwischenspeicherung. Die Ingenico Payment Services speichert gemäß den Bestimmungen der DK für den Netzbetreiber die am Betreiberrechner anfallenden Informationen zu folgenden Zwecken: • Reklamationsbearbeitung, • Erstellung von Lastschriftdateien (nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustauschverfahrens zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs), • Abrechnung der Autorisierungsentgelte, • Gebührenabrechnung. Ingenico Payment Services speichert Informationen über die Verarbeitung von Transaktionen zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungsvorgängen und der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen u.a. des ZAG und der betreffenden Geldwäschebestimmungen.
Zwischenspeicherung. KS stellt sicher, dass der jeweilige Netzbetreiber gemäß den Bedingungen des Zentralen Kreditausschusses der Deutschen Kreditwirtschaft (ZKA) die beim Netzbetreiber anfallenden Informationen zu folgenden Zwecken speichert: • Reklamationsbearbeitung • Erstellung von Umsatzdateien (nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustauschverfahrens zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs). • Abrechnung der Entgelte gem. Bedingungen electronic-cash/ELV etc.
Zwischenspeicherung. Die Volksbank speichert unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen nach den Auflagen des Kreditgewerbes die am Betreiberrechner anfallenden Informationen für ⮚ die Bearbeitung von Reklamationen, ⮚ die Erstellung von Zahlungsverkehrsdateien nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustausches zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, ⮚ die Abrechnung der Entgelte nach den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.6)
Zwischenspeicherung. Concardis speichert unter Beachtung der Daten- schutzbestimmungen nach den Auflagen des Kredit- gewerbes die am Betreiberrechner/Konzentrator an- fallenden Informationen für a) die Bearbeitung von Reklamationen; b) die Erstellung von Zahlungsverkehrsdaten nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustau- sches zur Abwicklung; c) des Zahlungsverkehrs; d) die Abrechnung der Entgelte nach den Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft (Teil B und C).
Zwischenspeicherung. Die PAYONE speichert gemäß den Bestimmungen der DK für den Netzbetreiber die am Betreiberrechner anfallenden Informationen zu folgenden Zwecken: • Reklamationsbearbeitung, • Erstellung von Lastschriftdateien (nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustauschverfahrens zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs), • Abrechnung der Autorisierungsentgelte, • Gebührenabrechnung. PAYONE speichert Informationen über die Verarbeitung von Transaktionen zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungsvorgängen und der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen u.a. des ZAG und der betreffenden Geldwäschebestimmungen. xxx.xxxxxx.xxx
Zwischenspeicherung. Die ec-cash-mobil, bzw. deren beauftragter Netzbetreiber speichert gemäß den Bestimmungen des ZKA (Zentraler Kreditausschuss) für die Netzbetreiber die am Betreiberrechner anfallenden Informationen zu folgenden Zwecken: · Reklamationsbearbeitung, · Erstellung von Leseschriftdateien (nach den Richtlinien des einheitlichen Daten‐ trägeraustauschverfahrens Abwicklung des Zahlungsverkehrs), · Abrechnung der Autorisierungsentgelte, · Gebührenabrechnung.
Zwischenspeicherung. Concardis speichert unter Beachtung der Daten- schutzbestimmungen nach den Auflagen des Kreditgewerbes die am Betreiberrech- ner/Konzentrator anfallenden Informationen für 15_2287_13.0_DE_de Stand 07/2019 a) die Bearbeitung von Reklamationen; b) die Erstellung von Zahlungsverkehrsdaten nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträ- geraustausches zur Abwicklung; c) den Zahlungsverkehr; d) die Abrechnung der Entgelte nach den Bedin- gungen der Deutschen Kreditwirtschaft siehe Teil F Händlerbedingungen).
Zwischenspeicherung. Der technische Netzbetreiber der HavelCash speichert unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen nach den Auflagen des Kreditgewerbes die am Betreiberrechner/Konzentrator anfallenden Informationen für • die Bearbeitung von Reklamationen, • die Erstellung von Zahlungsverkehrsdateien nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustausches zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, • die Abrechnung der Entgelte nach den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.5).
Zwischenspeicherung. Die PAYONE speichert gemäß den Bestimmungen der DK für den Netzbetreiber die am Betreiberrechner anfallenden Informationen zu folgenden Zwecken: • Reklamationsbearbeitung, • Erstellung von Lastschriftdateien (nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustauschverfahrens zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs), • Abrechnung der Autorisierungsentgelte, • Gebührenabrechnung. PAYONE speichert Informationen über die Verarbeitung von Transaktionen zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungsvorgängen und der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen u.a. des ZAG und der betreffenden Geldwäschebestimmungen.