Zwischenspeicherung. Der Netzbetreiber speichert nach den Auflagen des Kreditgewerbes die am Betreiberrechner/Konzentrator anfallenden Daten für • Die Erstellung von Umsatzdateien nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustausches zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, • Die Abrechnung der Entgelte nach den Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft
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