Zählerplatz Musterklauseln

Zählerplatz. Zähler- und SDE-Platz sind anzuordnen entsprechend Anlage G.1: − in einem Zählerschrank nach DIN VDE 0603 oder − in einem äquivalenten Gefäßsystem nach DIN EN 61439 (VDE 0660-600). Grundsätzlich werden Zählerfelder mit 3 Punkt-Befestigung eingesetzt. Zählerschränke bzw. äquivalente Gefäßsysteme sind in der Übergabestation bzw. in einem, für die Beauftragten des Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber jederzeit zugänglichen Raum unterzu- bringen und geschützt gegen die Auswirkungen von Störlichtbögen anzuordnen. In nicht begehbaren Stationen bzw. in Freiluftschränken darf der Abstand von der Geländeoberfläche bis Mitte der Messeinrichtung auf 0,65 m reduziert werden. Es dürfen keine Betriebsmittel unter 0,20 m über der Geländeoberfläche angeordnet werden. Der Zählerplatz muss (z. B. durch eine IP54-Abdeckung) so ausgestattet sein, dass in ihm für den Innenraumbereich bestimmte Betriebsmittel eingesetzt werden können.
Zählerplatz. Zum Einbau der Mess- und Steuer- sowie der Kommunikationseinrichtungen ist in der Über- gabestation ein Zählerschrank nach DIN 43870 bzw. ein Zählerschrank nach dem VBEW Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke (halbindirekte Messung) vorzusehen.
Zählerplatz. Die Funktionalität von Zählerwechselplatten wird nicht unterstützt.
Zählerplatz. Es sind nur Zählerplätze für 3-Punktbefestigung zugelassen. Handelt es sich um eine Über- gabestation, bzw. um Paralleleinspeisungen, bei der nicht dauerhaft alle Zählungen mit Messspannungen versorgt sind, ist am Zählerplatz eine ständig verfügbare Hilfsspannung mit mindestens 100 V AC vorzusehen.
Zählerplatz. Der Zählerplatz für den Einbau der Mess- und Steuer- sowie Kommunikationseinrichtungen sowie die Anzahl der benö- tigten Zählfelder ist individuell zwischen wesernetz und dem Anschlussnehmer in Textform abzustimmen. Der Platzbedarf kann aufgrund individueller Anforderungen an Reserve und Zusatzgeräte wie Impulsrelais, Kommunikationsgeräten, etc. variieren. Grundsätzlich ist innerhalb der Übergabestation in ausreichendem Maße der Platzbedarf für ein Zähler- schranksystem zu berücksichtigen. Die Unterbringung hat in einem geschlossenen Raum zu erfolgen, der mindestens den Anforderungen der DIN EN 61936-1 (VDE 0101-1) entspricht. Standardzählerschränke mit Abmessungen wie in der Mittel- spannung üblich, eignen sich in der Regel nicht. Der Zähler- schrank besteht aus einer Tür mit Vollsicht-Sicherheitsscheibe und einer transparenten, plombierbaren Anschlussraumab- deckung. Die Zählertafel ist einschließlich Prühlemmen anschlussfertig verdrahtet. Pro Kabelabgang wird eine Zäh- lermesseinrichtung und eine zusätzliche Messeinrichtung zur Vergleichsmessung installiert. Es ist ein Hilfsspannungsan- schluss (230 V) für die jeweiligen Messeinrichtungen vorzu- sehen. Dies gilt auch für eine Vergleichsmessung.
Zählerplatz. Einrichtung nach DIN VDE 0603 (VDE 0603) zur Aufnahme von Messeinrichtungen und Steu- ergeräten sowie der dazugehörigen Betriebsmittel [Quelle: VDE-AR-N 4100]
Zählerplatz. Der Zählerplatz ist grundsätzlich vom MS-/HS-Raum räumlich zu trennen, eine Zugänglichkeit zum Zähler und zu den Zusatzgeräten/Kommunikationseinrichtungen ist sicherzustellen. Für die Zählung und die Fernauslesung ist am Zählerplatz eine Hilfsspannung nach Absprache mit dem Netzbetreiber/Messstellenbetreiber vorzusehen. Diese sollte aus der NS-Verteilung bzw. aus einer gesicherten Hilfsenergieversorgung gesondert abgesichert und auf Klemmleiste am Zählerplatz angeschlossen werden. Zu 7.3 Netz-Steuerplatz Keine Ergänzung Zu 7.4 Messeinrichtung Keine Ergänzung Zu 7.5 Messwandler Keine Ergänzung Zu 7.6 Datenfernübertragung Keine Ergänzung Zu 7.7 Spannungsebene der Abrechnungsmessung Keine Ergänzung Zu 8 Betrieb der Kundenanlage Zu 8.1 Allgemeines Der Netzbetreiber behält sich das Recht vor, die Einhaltung der allgemeinen technischen Vorgaben zu überprüfen (z.B. Schutz- oder Regeleinstellungen). Der Kunde stellt dem Netzbetreiber erforderliche Daten und Angaben auf Anforderung zur Verfügung. Zu 8.2 Netzführung Mit Inbetriebnahme des EZA-Reglers werden drei Termine zur Funktionsprüfung festgelegt. Die Funktionalität von Wirk- und Blindleistungsregelung dient der Netzsicherheit. Bei nicht erbrachtem Funktionsnachweis erfolgt eine Netztrennung durch den Netzbetreiber. Zu 8.3 Arbeiten in der Übergabestation Keine Ergänzung
Zählerplatz. Zum Einbau der Mess- und Steuer- sowie der Kommunikationseinrichtungen ist in der Übergabestation ein Zählerwechselschrank mindestens der Größe I vorzusehen.
Zählerplatz. Der Zählerplatz ist nach DIN VDE 0603-1 vorzusehen. Es ist eine Bedienfläche vor dem Zähler von 1,2m vorzusehen sowie eine Mindesthöhe von 0,8m bis 1,8m. Von der MIT.N wird ein Zählermessschrank mit der Größe H-700 / T-200 / B-400 zur Verfügung gestellt. Für diesen Schrank ist ein Platz in der kundeneigenen Station vorzusehen. Der Zählermessschrank und die Kombiwandler können von der MIT.N zur Vormontage an den Stationsbauer geliefert werden. Die Lieferzeiten der Messwandler sind hier zu beachten!