Änderung der Beitragsbemessungsgrundlagen. Über die gesetzlichen und einzelvertraglichen Obliegenheiten hinaus hat der Versicherungsnehmer nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den zum Zweck der Beitragsbemessung gemachten Angaben eingetreten sind. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur R+v Cyberrisk Versicherung (Multiline), Betriebssachversicherung, Versicherungsbedingungen
Änderung der Beitragsbemessungsgrundlagen. Über die gesetzlichen und einzelvertraglichen Obliegenheiten hinaus hat der Versicherungsnehmer nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den zum Zweck der Beitragsbemessung gemachten Angaben eingetreten sind. Die Angaben sind innerhalb eines Monats von drei Monaten nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
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Samples: Haftpflicht Police, Haftpflicht Police
Änderung der Beitragsbemessungsgrundlagen. Über die gesetzlichen und einzelvertraglichen Obliegenheiten hinaus hat der Versicherungsnehmer nach Aufforderung mitzuteilenmit- zuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den zum Zweck der Beitragsbemessung gemachten gemach- ten Angaben eingetreten sind. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
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Samples: Versicherungspolice