Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Musterklauseln

Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 24.1 Sage kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Frist von drei Monaten ändern. Die Änderungen werden dem Anwender schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Der Anwender hat das Recht, den Änderungen binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Anwender den Änderungen nicht, gelten diese als angenommen, und das Mietverhältnis wird mit Inkrafttreten der Änderungen zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Auf diese Folge wird Xxxx den Anwender bei der Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen. Widerspricht der Anwender den Änderungen, ist Sage berechtigt, das Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die IOn AG behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der IOn AG für den Kunden zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Kunden ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess, Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen wird die IOn AG den Kunden vor einer Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die vom Kunden benannte Email-Adresse. Sollte der Kunde mit einer von der IOn AG beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, hat er das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Wenn der Kunde fristgerecht widerspricht, ist die IOn AG berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.
Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. ProductIP ist zur Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Diese Änderungen gelten ab dem Datum ihres Inkrafttretens auf Verträge zwischen dem Auftraggeber und ProductIP. Wenn kein Datum für das Inkrafttreten angegeben wurde, treten Änderungen gegenüber dem Auftraggeber in Kraft, sobald der Auftraggeber über die Änderung in Kenntnis gesetzt wurde.
Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 6.1 Der Makler kann diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen sowie andere Klauseln des Vermittlungsvertrages jederzeit ändern, um insbesondere Gesetzes- oder Verordnungsänderungen, Usancen des Marktes, Marktbedingungen oder die Gepflogenheiten des Maklers zu berücksichtigen. Der Kunde wird über eine solche Änderung gemäß den in Artikel 4 vorgesehenen Kommunikationsverfahren informiert.
Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 13.1. Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Wir werden dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirk- samwerden in Text- oder Schriftform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Beding- ungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen wider- sprechen. Der Widerspruch bedarf der Text- oder Schriftform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen als von ihm geneh- migt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen auf die vor- gesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anbieter der Touren und anderen touristischen Leistungen des Teils III können jederzeit und ohne Vorankündigung für zukünftige Buchungen geändert werden. Es gelten jeweils die bei jeder einzelnen Buchung gültigen Bedingungen. Der Nutzer hat keinen Anspruch, dass die zukünftigen Buchungen nach bestehenden Bedingungen abgeschlossen werden.
Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1. DIGIDO ist berechtigt, diese AGB durch Veröffentlichung einer geänderten Fassung dieser AGB unter xxx.xxxxxx.xx zu jedem Quartalsbeginn zu ändern.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.