Änderungen der Bedingungen und Geltung weiterer Geschäftsbedingungen Musterklauseln

Änderungen der Bedingungen und Geltung weiterer Geschäftsbedingungen. 4.1. Änderungen dieser zwischen Kunden und der Bank vereinbarten Bedingungen gelten nach Ablauf von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung der angebotenen Änderungen an den Kunden als vereinbart, sofern bis dahin kein Widerspruch des Kun- den bei der Bank einlangt. Das Änderungsangebot ist einem Kunden, der Verbraucher ist, mitzuteilen. Gegenüber einem Unter- nehmer ist es ausreichend, das Anbot über die Änderung auf eine, mit dem Unternehmer vereinbarte Weise, zum Abruf bereit zu halten.
Änderungen der Bedingungen und Geltung weiterer Geschäftsbedingungen. 8.1. (1) Die Änderungen dieser zwischen Kunden und Bank vereinbarten AGB (nicht die Leistungen oder Entgelte betreffende Ände- rungen) werden wie nachstehend geregelt angeboten. Dabei werden die vom Änderungsangebot betroffenen Bestimmungen und die dazu vorgeschlagenen Änderungen in einer Darstellung zur Verfügung gestellt. Die Bank wird die Darstellung sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Darauf wird die Bank im Änderungsangebot hinweisen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher oder elektro- nisch über das InternetBanking per Internet erklärter Widerspruch des Kunden bei der Bank einlangt. Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen durch das Unterlassen eines schriftlichen oder elektronisch über das InternetBanking per Internet erklärten Widerspruchs als Zustimmung zu den Änderungen gilt, sowie dass der Kunde, der Verbraucher ist, das Recht hat, seine Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere den Girokontovertrag) bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen.
Änderungen der Bedingungen und Geltung weiterer Geschäftsbedingungen. 12.1. Änderungen dieser zwischen Kunden und Bank vereinbarten Bedingungen gelten nach Ablauf von zwei Monaten ab Zu- gang der Mitteilung der angebotenen Änderungen an den Kunden als vereinbart, sofern bis dahin kein Widerspruch des Kunden bei der Bank einlangt Das Änderungsangebot ist einem Kunden, der Verbraucher ist, mitzuteilen. Gegenüber einem Unterneh- mer ist es ausreichend, das Anbot über die Änderung auf eine mit dem Unternehmer vereinbarte Weise zum Abruf bereit zu halten. Ergänzend gelten die in Punkt I enthaltenen Allgemeinen Bedingungen für Wertpapierprodukte, die Bedingungen der Generali Bank AG für das Internet- und TelefonBanking (vormals Besondere Bedingungen der Generali Bank AG) und die AGB samt Preisblättern. Alle Geschäftsbedingungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bis zur völligen Abwicklung weiter.
Änderungen der Bedingungen und Geltung weiterer Geschäftsbedingungen. 7.1. (1) Die Änderungen dieser zwischen Kunden und Bank vereinbarten AGB (nicht die Leistungen oder Entgelte betreffende Ände- rungen) werden wie nachstehend geregelt angeboten. Dabei werden die vom Änderungsangebot betroffenen Bestimmungen und die dazu vorgeschlagenen Änderungen in einer Darstellung zur Verfügung gestellt. Die Bank wird die Darstellung sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Darauf wird die Bank im Änderungsangebot hinweisen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher oder elektro- nisch über das InternetBanking per Internet erklärter Widerspruch des Kunden bei der Bank einlangt. Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen durch das Unterlassen eines schriftlichen oder elektronisch über das InternetBanking per Internet erklärten Widerspruchs als Zustimmung zu den Änderungen gilt, sowie dass der Kunde, der Verbraucher ist, das Recht hat, seine Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere den Girokontovertrag) bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen. (2)Das Änderungsangebot und die Darstellung werden dem Kunden, der Verbraucher ist, über das InternetBanking im persönlichen InternetBanking-Bereich zugestellt. Ab Zustellung können das Änderungsangebot und die Darstellung durch die Bank nicht mehr abgeändert werden. Der Kunde kann das Änderungsangebot und die Darstellung sowohl elektronisch speichern als auch ausdru- cken. Über die Zustellung in den persönlichen InternetBanking-Bereich wird der Kunde gesondert informiert. Diese Information er- folgt– jeweils gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsweg – gemäß nachstehender Priorität an eine vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse, per SMS an eine vom Kunden bekanntgegebene Mobiltelefonnummer oder per Post. Das Ände- rungsangebot samt Darstellung als auch die Information darüber haben dem Kunden jedenfalls spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zuzugehen und gilt in jenem Zeitpunkt als dem Kunden zugegangen, in dem er die Information über das Vorhandensein des Änderungsangebots in seinem persönlichen InternetBanking Bereich erhält.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.