Änderungen der Teilnehmerzahl Musterklauseln

Änderungen der Teilnehmerzahl. 1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Caterer gegenüber bei Bestellung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Caterer bis spätestens vier Werktage vor dem Termin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. 2. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist der Caterer berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. 3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 1. Eine Änderung der gebuchten Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Darüber hinausgehende Abweichungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5%, die mindestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird, wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprüngliche vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Dabei sind die Ersparnisse des Kunden durch die eingeräumte Toleranz von 5 % mit einzubeziehen. 3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Sollte die Teilnehmerzahl um mehr als 5% überschritten werden, kann u.U. die gewünschte Speisenfolge nicht mehr serviert werden, es sei denn, das Hotel hat der Änderung zugestimmt. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. Verschieben sich die vereinbarten Schlusszeiten der Veranstaltungen und das Hotel muss Gäste wegen der verspäteten Räumung in einem anderen Hotel unterbringen, trägt der Kunde sämtliche hierfür anfallenden Kosten. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Hotels bleiben dadurch unberührt. 6. Bei Veranstaltungen, die über 23.00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises berechnen. Ferner kann das Hotel aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss den Heimweg antreten müssen und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Änderungen der Teilnehmerzahl. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Vertragspartner verpflichtet, der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH die voraussichtliche Zahl der Teilnehmer mitzuteilen. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung zu sichern, hat der Vertragspartner der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn die finale Zahl der Teilnehmer schriftlich mitzuteilen.
Änderungen der Teilnehmerzahl. Der Veranstalter verpflichtet sich gegenüber dem Hotel, Änderungen bezüglich der Teilnehmerzahl so früh wie möglich in schriftlicher Form bekannt zu geben.
Änderungen der Teilnehmerzahl. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl, unabhängig davon, ob es sich um eine in unserem Hause oder extern durchgeführte Veranstaltung handelt, wird der vereinbarte Gesamtbetrag vollständig zur Zahlung fällig.
Änderungen der Teilnehmerzahl. Der Vertragspartner ist verpflichtet bei Bestellung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der Schmidt – Die Kulinarische Manufaktur / Hellhof bis spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin eingehend schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
Änderungen der Teilnehmerzahl. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist der EBH spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen; sie bedarf der Zustimmung des EBH. 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um max. 5 % wird von der EBH bei der Abrechnung entsprechend berücksichtigt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen nach unten wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt; dem Kunde bleibt es in diesem Fall vorbehalten, den vereinbarten Preis zu mindern, soweit er nachweist, dass die EBH aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl Aufwendungen erspart hat. 3. Im Falle der Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Änderungen der Teilnehmerzahl. (1) Die Anzahl der Teilnehmer eines Seminars oder einer Tagung ist auf der Reservierungsanfrage anzugeben, vom Tagungshaus schriftlich in der Buchungsbestätigung zu bestätigen und stellt die Rechnungsgrundlage dar. Bei einem Fest oder einer Veranstaltung ist die endgültige Gästezahl dem Tagungshaus spätestens drei (3) Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen und vom Tagungshaus schriftlich zu bestätigen. (2) Bei einer nachträglichen Erhöhung der Gruppenteilnehmer oder Gästeanzahl im Rahmen eines Seminars oder einer Tagung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Rechnung zugrunde gelegt. (3) Für die Verpflegung im Rahmen eines Seminars oder einer Tagung wird eine Tagespauschale zugrunde gelegt. Es gibt je nach Gruppengröße drei verschiedene Preisklassen (Preisliste Anlage 1). Liegt die Gruppengröße der Veranstaltung innerhalb einer anderen Preisklasse als in der Buchungsbestätigung angegeben, wird die Preisklasse gewählt, die der tatsächlichen Gruppengröße entspricht.
Änderungen der Teilnehmerzahl. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist das Hotel berechtigt die Preise neu festzulegen. - Das Hotel ist berechtigt bei Reduzierung der Teilnehmer den Tagungsraum anzupassen.
Änderungen der Teilnehmerzahl. 9.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss der Eventlocation spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der Eventlocation. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. 9.2 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 15% ist das die Eventlocation berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.