Änderungen der Teilnehmerzahl Musterklauseln

Änderungen der Teilnehmerzahl. 1. Der Vertragspartner ist verpflichtet bei Bestellung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der Schmidt – Die Kulinarische Manufaktur / Hellhof bis spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin eingehend schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
Änderungen der Teilnehmerzahl. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Vertragspartner verpflichtet, der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH die voraussichtliche Zahl der Teilnehmer mitzuteilen. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung zu sichern, hat der Vertragspartner der AUDIF Auditorium Friedrichstrasse GmbH spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn die finale Zahl der Teilnehmer schriftlich mitzuteilen.
Änderungen der Teilnehmerzahl. (1) Die Anzahl der Teilnehmer eines Seminars oder einer Tagung ist auf der Reservierungsanfrage anzugeben, vom Tagungshaus schriftlich in der Buchungsbestätigung zu bestätigen und stellt die Rechnungsgrundlage dar. Bei einem Fest oder einer Veranstaltung ist die endgültige Gästezahl dem Tagungshaus spätestens drei (3) Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen und vom Tagungshaus schriftlich zu bestätigen.
Änderungen der Teilnehmerzahl. 9.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss der Eventlocation spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der Eventlocation. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
Änderungen der Teilnehmerzahl. 1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Caterer gegenüber bei Bestellung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Caterer bis spätestens vier Werktage vor dem Termin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
Änderungen der Teilnehmerzahl. Der Veranstalter verpflichtet sich gegenüber dem Hotel, Änderungen bezüglich der Teilnehmerzahl so früh wie möglich in schriftlicher Form bekannt zu geben.
Änderungen der Teilnehmerzahl. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl, unabhängig davon, ob es sich um eine in unserem Hause oder extern durchgeführte Veranstaltung handelt, wird der vereinbarte Gesamtbetrag vollständig zur Zahlung fällig.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Änderungen der Teilnehmerzahl. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist das Hotel berechtigt die Preise neu festzulegen. - Das Hotel ist berechtigt bei Reduzierung der Teilnehmer den Tagungsraum anzupassen.
Änderungen der Teilnehmerzahl. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist der EBH spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen; sie bedarf der Zustimmung des EBH.