Änderung der Teilnehmerzahl Musterklauseln

Änderung der Teilnehmerzahl. 1. Der Vertragspartner ist bei Buchung der Veranstaltungslokalitäten verpflichtet, dem Eggershof die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer muss dem Eggershof spätestens sieben Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bedarf der Zustimmung des Eggershof. 2. Bei der Berechnung für die Speisen und Getränke, die der Eggershof nach Anzahl der angemeldeten Personen vornimmt, wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5% ist der Eggershof berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% abzurechnen. 3. Bei der Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Eggershof berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass der Tausch dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können vom Eggershof auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Leistungen des Eggershof oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und der Eggershof zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann der Eggershof für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen der Ziffer IV. eine angemessene Entschädigung verlangen. 4. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der Eggershof einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat.
Änderung der Teilnehmerzahl. Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist der Firma spätestens 4 Tage vor dem Anlass schriftlich, mitzuteilen. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Teilnehmeränderungen von mehr als 50% haben eine Anpassung des Auftrages und somit eine Preisänderung zur Folge. Dem Kunden wird die effektive, mindestens jedoch die bis spätestens 72 Stunden vor dem Anlass bekanntgegebene Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt.
Änderung der Teilnehmerzahl. 1. Wir die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl durch schriftliche Mitteilung unterschritten, so reduziert sich der Preis für die abweichende Teilnehmerzahl wie folgt – bis zum 7. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin um 100 % des Speisen- und Getränkeumsatzes – vom 6. – 2. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin um 50 % des Speisen- und Getränkeumsatzes – wird die Abweichung nicht mitgeteilt, so werden 100 % der bei der Bestellung genannten Teilnehmerzahl berechnet.
Änderung der Teilnehmerzahl. 3.1. Sollten mehr Teilnehmer als ursprünglich angemeldet anreisen, ist für jeden mehr anreisenden Xxxx die pro Person vereinbarte Vergütung zusätzlich zu zahlen. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Anreisetermin schriftlich mitzuteilen. 3.2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl muss ebenfalls mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Anreisetermin schriftlich erfolgen. Bei späterer Berichtigung der Teilnehmerzahl sind pro weniger angereistem Xxxx 80 % der pro Person vereinbarten Vergütung zu zahlen. Auf diese Entschädigung wird verzichtet, soweit die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden. Den Gästen bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Jugendwaldheim tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Änderung der Teilnehmerzahl. 7.1. Der Kunde ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl bis 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin um bis zu 15% zu erhöhen oder zu reduzieren. 7.2. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl über 15% hinaus bemüht sich das Campus Event Catering, dies zu ermöglichen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. 7.3. Die Mitteilung über eine Änderung der Teilnehmerzahl muss schriftlich erfolgen. 7.4. Die Rechnungslegung erfolgt anhand der gemeldeten Teilnehmerzahl, zusätzliche Teil- nehmer werden entsprechend mehr berechnet.
Änderung der Teilnehmerzahl. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl behält sich die Firma Einecke Events & Catering einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung für die Lieferungen und Leistungen entsprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der Absage wie folgt vor: • Reduzierung der Teilnehmerzahl zwischen 10 und 3 Tage um mehr als 5 Personen vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Lieferung und Leistungserbringung: Der Kunde muss 40 Prozent der auf die nicht erschienenen Teilnehmer entfallenden Vergütung zahlen. • Reduzierung der Teilnehmerzahl weniger als 3 Tage um mehr als 5 Personen vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Lieferung und Leistungserbringung: Der Kunde muss die vereinbarte Vergütung vollständig zahlen. • Bei einer Veranstaltung ab einer Personenzahl von 100 Personen besteht eine Sonderregelung: Reduzierung der Teilnehmerzahl zwischen 40 und 35 Tagen ab 40 Prozent der Personen vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Lieferung und Leistungserbringung: Der Kunde muss 50 Prozent der auf die nicht erschienenen Teilnehmer entfallenden Vergütung zahlen. • Reduzierung der Teilnehmerzahl zwischen 34 und 25 Tagen ab 40 Prozent der Personen vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Lieferung und Leistungserbringung: Der Kunde muss 60 Prozent der auf die nicht erschienenen Teilnehmer entfallenden Vergütung zahlen. • Reduzierung der Teilnehmerzahl unter 25 Tagen ab 40 Prozent der Personen vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Lieferung und Leistungserbringung: Der Kunde muss 70 Prozent der auf die nicht erschienenen Teilnehmer entfallenden Vergütung zahlen. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies kann auch per Email erfolgen. Erhöht sich die Teilnehmerzahl, so wird die erhöhte Teilnehmerzahl der Abrechnung zugrunde gelegt. Überschreitungen sind mit der Firma Einecke Events & Catering bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzustimmen. Bei Veranstaltungen ab 100 Personen gilt die jeweils angegebene Frist in dem aktuellen erstellten Angebot der Firma Einecke Events & Catering.
Änderung der Teilnehmerzahl a) Wird die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl durch schriftliche Mitteilung unterschritten, so reduziert sich der Preis für die abweichende Teilnehmerzahl wie folgt: Bis zum 7.Tag vor der Veranstaltung kann die Teilnehmerzahl ohne Berechnung geändert werden. Vom 6. bis 3.Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin sind 50% des bestätigten Speisenpreises zu zahlen. Ab dem 2.Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungs-termin sowie bei Nicht-Mitteilung einer Abweichung werden 100% der bei der Bestellung genannten Teilnehmerzahl berechnet. b) Die Vereinsgaststätte Scheune wird sich im Falle der Stornierung bemühen, die nicht in Anspruch genommenen Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten. Gelingt eine solche anderweitige Vermietung zu gleichwertigen Konditionen, entfällt die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der unter Ziffer 5.b) aufgeführten Vergütung im Stornierungsfall.
Änderung der Teilnehmerzahl. 8.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Nutzungsüberlasser mitgeteilt werden. Sie bedarf seiner schriftlichen Zustimmung. 8.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Veranstalter ist um maximal 5% möglich. Der Veranstalter hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. 8.3 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% berechtigt den Nutzungsüberlasser, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist. 8.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Nutzungsüberlasser diesen Abweichungen zu, so kann er die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, ihn trifft an der Verschiebung ein Verschulden.
Änderung der Teilnehmerzahl. 1. Eine Reduzierung bzw. Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % hat uns der Kunde spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Der neue Preis darf für den Kunden nicht unzumutbar sein. 2. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl bis zu 5 % wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet. 3. Die unter II. Nr. 3 festgelegten formellen Anforderungen werden von dieser Regelung nicht berührt.
Änderung der Teilnehmerzahl. 6.1. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl sprich der Gedecke - bis 50 Personen bis maximal 10% - ab 50 Personen bis maximal 5% 6.2. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.3. Bei Abnahme der Personenzahl von mehr als 15 % behält sich das Hotel vor, vom Vertragsangebot zurückzutreten.