Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Event Venue Rental Agreement
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung Zustim- mung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche tatsächli- che Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren höhe- ren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung Ab- rechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 9595 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 9595 % der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl Teil-nehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Event & Venue Rental, Agb Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen erfol- gen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 9595 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl Teil- nehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl Teilneh- merzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 9595 % der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel Ho- tel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Hotelaufnahmevertrag
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; , sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche diese gemeldete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren ge- ringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche vereinbarte Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen & Gruppenbuchung Zimmer, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen & Gruppenbuchung Zimmer
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 1. Eine Erhöhung Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, Hotels in Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um max. 5 % wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die in Textform erfolgen sollursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, Kunde hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden3. Der Abrechnung Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechendberechnet.
6.3 4. Bei Reduzierung Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Räume zu tauschen, es sei denn, denn dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen Abweichung zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 9595 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 9595 % der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 1. Eine Erhöhung Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % muss dem Hotel spätestens fünf 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, Hotels in Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei Darüber hinausgehenden Abweichungen wird die in Textform erfolgen sollursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, Kunde hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, im Einzelnen nachzuweisenden aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindernreduzieren.
6.2 Eine Reduzierung 3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 510 % soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% nach oben oder unten ist das Hotel einseitig berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden im Einzelfall unzumutbar ist.
6.4 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die seine zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft insoweit ein Verschulden.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 1. Eine Erhöhung Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % muss dem Hotel spätestens fünf 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, Hotels in Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die in Textform erfolgen sollursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, Kunde hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, im Einzelnen nachzuweisenden aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindernreduzieren.
6.2 Eine Reduzierung 3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 510 % soll dem kann das Hotel frühzeitigverlangen, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt dass die Preise neu verhandelt und/oder die zugeteilten Räumlichkeiten neu bestimmt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegtKommt keine Einigung zustande, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechendoben IV.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die seine zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft insoweit ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel Amper spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsvon Hotel Amper, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel Amper frühzeitig, spätes- tens bis spätestens jedoch fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Vorstehende Nummer 1 Satz 3 gilt entsprechend. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
6.3 3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel Amper berechtigt, die bestätigten Räume, Räume – unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, geringeren Raummiete – zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel Amper diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel Amper die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel Amper trifft ein Verschulden.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel zur Treene spätestens fünf sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsBetriebs, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel zur Treene frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel zur Treene berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel zur Treene diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel sie die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das dem Hotel zur Treene trifft ein Verschulden.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage Werk- tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsvom Hotel, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl Teilnehmer- zahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf spätestens jedoch 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche tat- sächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
6.3 3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel Lakeside Burghotel berechtigt, die bestätigten Räume, Räume –unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Raummiete – zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen Leistungsbereitschaft ange- messen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5al 5 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; , sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, Hotels die in Textform erfolgen soll. Der Die Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 9595 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 9595 % der letztlich ver- einbarten ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 1010 % ist das Hotel berechtigt, die bestätigten RäumeRäumen, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Raummiete zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellenstellten, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 1. Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere Gruppen, soll im allseitigen Interesse die Teilnehmerliste mindestens 1 Woche vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Kunden von 16:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Werden die Zimmer über diesen Zeitraum hinaus benötigt bedarf dies der Zustimmung des Hotels. Es wird dann ein reduzierter Tarif für die Nutzung am Tag berechnet.
2. Eine Erhöhung Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ho- tels, Hotels.
3. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird vom Hotel bei der Abrechnung bis drei Werktage vor der Veranstaltung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die in Textform erfolgen sollursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Abrechnung Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahlberechnet.
4. Ist Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindernberechnet.
6.2 Eine Reduzierung 5. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 1010 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 6. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Agb Für Tagungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 9595 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl Teil- nehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 9595 % der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Event Venue Rental Agreement
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % muss dem Hotel /Restaurant spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels/Restaurant, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 9595 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % soll dem Hotel Hotel/Restaurant frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 9595 % der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 105% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel Hotel/Restaurant diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel Hotel/Restaurant die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel Hotel/Restaurant trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 7.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels und muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegtneue Preis basiert auf der tatsächlichen Teilnehmerzahl, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl jedoch niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisendennachgewiesenen, aufgrund auf-grund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 7.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll muss dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis spätestens aber fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegtneue Preis basiert auf der tatsächlichen Teilnehmerzahl, mindestens jedoch aber 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 7.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 7.3 Bei Reduzierung einer Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls gegebenen-falls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 7.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft dem Kunden angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt mitge- teilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisendennachzuwei- senden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor VeranstaltungsbeginnVeranstaltungs- beginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 9595 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 9595 % der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel Ho-tel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Event & Venue Rental
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl Teil- nehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren TeilnehmerzahlTeil- nehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spä- testens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung Abrech- nung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 1. Eine Erhöhung Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % muss dem Hotel spätestens fünf 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, Hotels in Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die in Textform erfolgen sollursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, Kunde hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, im Einzelnen nachzuweisenden aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindernreduzieren.
6.2 Eine Reduzierung 3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 510 % soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% nach oben oder unten ist das Hotel einseitig berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden im Einzelfall unzumutbar ist.
6.4 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die seine zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft insoweit ein Verschulden.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 1. Eine Erhöhung Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf . Die garantierte Teilnehmerzahl ist dem Hotel Zumnorde spätestens 3 Arbeitstage vor der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren TeilnehmerzahlVeranstaltung schriftlich mitzuteilen. Ist die tatsächliche effek- tive Personenzahl kleiner, gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl niedriger, durch den Kunden um maximal 10% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern. Bei einer Reservierung ohne vereinbarten Menüpreis wird durch das Hotel ein Umsatz in Höhe von 35,00 Euro pro Person berechnet.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden3. Der Abrechnung Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechendberechnet.
6.3 4. Bei Reduzierung Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. Nachtzuschläge: Dauert eine Veranstaltung länger als bis 24:00 Uhr, berechnet das Hotel eine Nachtpauschale pro angefangener Stunde von EUR 250.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 1. Eine Erhöhung Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, Hotels in Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinaus- gehenden Abweichungen wird die in Textform erfolgen sollursprünglich vereinbarte Teilneh- merzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, Kunde hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren ge- ringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden3. Der Abrechnung Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechendTeilnehmer- zahl berechnet.
6.3 4. Bei Reduzierung Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätig- AGB (V) EURO PARK HOTEL page 1 version: 1. Januar 2023 ten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung Veran- staltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel Ho- tel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 6.1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen sollHotels. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 6.2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf spätestens jedoch 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
6.3 6.3. Bei Reduzierung Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 6.4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen erfol- gen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl Teil- nehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl Teilneh- merzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten RäumeRäu- me, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Mietvertrag
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 1. Eine Erhöhung Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftli- chen Zustimmung des Ho- tels, Hotels.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die in Textform erfolgen sollursprüng- lich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, Kunde hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Teilneh- merzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden3. Der Abrechnung Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechendberechnet.
6.3 4. Bei Reduzierung Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 1. Eine Erhöhung Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn Veran- staltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, Hotels in Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die in Textform erfolgen sollursprünglich ver- einbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, Kunde hat der Kunde das Recht, den vereinbarten vereinbar- ten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden3. Der Abrechnung Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechendberechnet.
6.3 4. Bei Reduzierung Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbar- ten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen Leistungsbereitschaft an- gemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage Werk- tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegtge- legt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen ersparten Aufwen- dungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche tat- sächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten zuletzt vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, bestätig- ten Räume unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Raummiete zu tauschentau- schen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl Teil-nehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel Ho-tel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Venue Rental Agreement
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf sputestens funf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche tatsuchliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche tatsuchliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten zusutzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitigfruhzeitig, spätes- tens sputestens bis fünf funf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche tatsuchliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räumebestutigten Ruume, unter Berücksichtigung Berucksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft zusutzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 7.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 7.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 7.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 7.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Veranstaltungsbedingungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % muss dem Hotel Restaurant spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsRestaurants, die in Textform Text- form erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens mindes- tens aber 9590 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedrigernied- riger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % soll dem Hotel Restaurant frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 9595 % der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel Restaurant berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel Restaurant diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel Restaurant die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel Restaurant trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Pension "Zum Alten Hafen"
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten oder die Bestuhlung der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft zu- sätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 1. Eine Erhöhung Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5bei Veranstaltungen inkl. Übernachtung bis 10% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf . Bei Veranstaltungen ohne Übernachtung sind Anpassungen der Zustimmung des Ho- tels, Teilnehmerzahl bis 10% bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich zu melden. Bei späteren Meldungen werden die in Textform erfolgen sollursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahlen als Berechnungs- grundlage zugrunde gelegt.
2. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 10% zugrunde gelegt. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, Kunde hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden3. Der Abrechnung Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechendberechnet.
6.3 4. Bei Reduzierung Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 1. Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere Gruppen, soll im allseitigen Interesse die Teilnehmerliste mindestens 1 Woche vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Kunden von 16:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Werden die Zimmer über diesen Zeitraum hinaus benötigt bedarf dies der Zustimmung des Hotels. Es wird dann ein reduzierter Tarif für die Nutzung am Tag berechnet.
2. Eine Erhöhung Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 55 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ho- tels, Hotels.
3. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird vom Hotel bei der Abrechnung bis drei Werktage vor der Veranstaltung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die in Textform erfolgen sollursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, Kunde hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung 4. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
5. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 1010 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 6. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Agb Für Tagungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 a) Eine Erhöhung Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ho- tels, Hotels.
b) Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die in Textform erfolgen sollursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, Kunde hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung c) Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechendberechnet.
6.3 d) Bei Reduzierung Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 e) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 . Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 . Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 . Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt mitge- teilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform Text- form erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl Teil- nehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten verein- barten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl Teilnehmer- zahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl Teil- nehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor VeranstaltungsbeginnVeranstal- tungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche tat- sächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen Leistungsbereitschaft an- gemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 1. Eine Erhöhung Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ho- telsHotels.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt, wenn die in Textform erfolgen sollAnpassung dem Hotel mind. Der Abrechnung fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die tatsächliche ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, Der Kunde hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden3. Der Abrechnung Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechendberechnet.
6.3 4. Bei Reduzierung Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen Und Caterings
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn Ver- anstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- telsHotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten verein- barten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer Zitfer 6.1 Satz 3 gilt entsprechendent- sprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft tritft ein Verschulden.
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Samples: Hotel Accommodation Contract