Common use of Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit Clause in Contracts

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Der Kunde ist verpflichtet, der RD Gastro bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der RD Gastro spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Jede Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung der RD Gastro. 2. Bei der Berechnung für Leistungen, welche die RD Gastro nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. 3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl nach Buchung um mehr als 10% ist die RD Gastro berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der RD Gastro auch dann geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der RD Gastro oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die RD Gastro dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die RD Gastro für den nicht abgerufenen Teil eine angemessene Entschädigung verlangen. 4. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung der RD Gastro in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die RD Gastro zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen. 5. Bei Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr hinausgehen, kann die RD Gastro, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Der Kunde ist verpflichtet, der RD Gastro bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der RD Gastro spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Jede Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung der RD Gastro. 2. Bei der Berechnung für Leistungen, welche die RD Gastro nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung um bis zu 10 % der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl, bis spätestens fünf Werktage vor dem Buchungstermin und nach Zustimmung durch die RD Gastro, ist diese kostenfrei. Für jede spätere Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl werden 90 % der anteiligen Leistungen berechnet. 3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl nach Buchung um mehr als 10% ist die RD Gastro berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der RD Gastro auch dann geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der RD Gastro oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die RD Gastro dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die RD Gastro für den nicht abgerufenen Teil eine angemessene Entschädigung verlangen. 4. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung der RD Gastro in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die RD Gastro zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen. 5. Bei Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr hinausgehen, kann die RD Gastro, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Der Kunde ist verpflichtethat der Sportalp Gastro GmbH die garantierte Teilnehmerzahl bei Bankett-, der RD Gastro bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugebenKonferenz- oder sonstigen Veranstaltungen bis 10 Tage vor Ankunft mitzuteilen. Die endgültige Diese Zahl der Teilnehmer muss der RD Gastro spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt dient als Abrechnungsgrundlage. Spätere Reduzierungen können nicht mehr berücksichtigt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Jede Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung der RD Gastro. 2. Bei der Berechnung für Leistungen, welche die RD Gastro Im Falle einer Abweichung nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke), oben wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen Teilnehmerzahl berechnet. 3. Bei Reduzierung Die Sportalp Gastro GmbH ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach Buchung um mehr als 10% ist die RD Gastro berechtigtnur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie neu festgesetzt werden und die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der RD Gastro auch dann geändert getauscht werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der RD Gastro oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die RD Gastro dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die RD Gastro für den nicht abgerufenen Teil eine angemessene Entschädigung verlangen. 4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der RD Sportalp Gastro in Textform GmbH die vereinbarten Anfangs- oder und Schlusszeiten der Veranstaltung, so müssen erst die Kapazitäten überprüft werden und die Sportalp Gastro GmbH kann die RD Gastro zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen. 57. Bei VeranstaltungenRäumlichkeiten und Außenflächen sind durch das Alltagsgeschäft variabel bestückt und ausgestattet. Somit ist gesehenes Inventar nicht automatisch bei der eigenen Veranstaltung vorauszusetzen. 8. Die Sportalp Gastro GmbH behält sich vor, bei Nichtexklusivbuchungen parallele Veranstaltungen auszurichten. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund behördlicher Auflagen zu Änderungen in unseren Leistungen kommen kann und die Einhaltung behördlicher Auflagen verpflichtend ist. Hiermit bestätigen Sie, dass eine Anreise nur erfolgt, wenn bei Ihnen oder einem Mitreisenden zu diesem Zeitpunkt keine covid-19-verdächtigen Symptome (wie z. X. Xxxxxx, Husten, infektbedingte Atemnot) vorliegen und Sie oder ein Mitreisender in den vergangenen 14 Tagen vor Anreise nicht aus einem amtlich eingestuften Risikogebiet kommen. Sie bekommen 50% der geleisteten Anzahlung von 0.000€ erstattet bzw. wir gestatten Ihnen eine kostenfreie Umbuchung der gesamten Gruppenbuchung (je nach Verfügbarkeit) aufgrund der Corona Pandemie bis 11 Tage vor der Veranstaltung bei folgend geltenden Richtlinien: • Es werden zur Zeit der Anreise durch die Regierung oder Behörden erneute Verordnungen oder Erlasse bezüglich der Covid-19 Epidemie verordnet, die über 23:00 Uhr hinausgehendie Durchführung von Events nicht gestatten • Es ist aus behördlichen Gründen nicht erlaubt, eine Veranstaltung in dieser Größenordnung zum Veranstaltungszeitraum durchzuführen. • Der Veranstaltungsort liegt zur Zeit der Anreise in einem amtlich eingeschätzten Risikogebiet. In allen anderen Fällen bleiben die vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen bestehen. Die Anrechnung ersparter Aufwendungen behalten wir uns vor. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund behördlicher Auflagen zu Änderungen in unseren Leistungen kommen kann und die RD GastroEinhaltung behördlicher Auflagen verpflichtend ist. Wird das Event infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder der Sportalp Gastro GmbH beeinträchtigter Umstände, falls nicht anders vereinbartinsbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre der Sportalp Gastro GmbH, von diesem Zeitpunkt an erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnenVertrag kündigen. Wird der Vertag gekündigt, so ist die Sportalp Gastro GmbH berechtigt, für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Der Kunde Vertragspartner ist verpflichtet, der RD Gastro Unique GmbH bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der RD Gastro Unique GmbH spätestens fünf vier Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Jede Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bedarf der Zustimmung der RD Gastro.Unique GmbH. 2. Bei der Berechnung für Leistungen, welche die RD Gastro die Unique GmbH nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. z.B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5% ist die Unique GmbH berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% abzurechnen. 3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl nach Buchung um mehr als 10% ist die RD Gastro Unique GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der RD Gastro Unique GmbH auch dann geändert werden, wenn der Kunde Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der RD Gastro Unique GmbH oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die RD Gastro Unique GmbH dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die RD Gastro Unique GmbH für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen Ziffer IV Abs. 1 a) bis c) eine angemessene Entschädigung verlangen. 4. Im Fall einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 5. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass die Unique GmbH einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat. 6. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der RD Gastro in Textform Unique GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die RD Gastro Unique GmbH zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, die Unique GmbH hat die Verschiebung zu vertreten. 57. Bei Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr hinausgehen, kann die RD GastroUnique GmbH, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen. Ferner kann die Unique GmbH aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Der Kunde ist verpflichtet, der RD Gastro bei Bestellung Im Falle einer Abweichung nach oben wird die voraussichtliche tatsächliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der RD Gastro spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Jede Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung der RD Gastroberechnet. 2. Bei der Berechnung für Leistungen, welche die RD Gastro nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. 3. Bei Reduzierung Abweichungen der Teilnehmerzahl nach Buchung um mehr als 1010 % nach oben oder unten ist die RD Gastro das Hotel einseitig berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der RD Gastro auch dann geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der RD Gastro oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die RD Gastro dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die RD Gastro für den nicht abgerufenen Teil eine angemessene Entschädigung verlangenim Einzelfall unzumutbar ist. 43. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung der RD Gastro in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der VeranstaltungVeranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann die RD Gastro das Hotel seine zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft insoweit ein Verschulden. 4. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für gemeinsames Essen muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt. Besteller und Veranstalter haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Speisen und Getränke. 5. Bei Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr Mitternacht hinausgehen, kann berechnet das Hotel pro Servicekraft und je angefangene Stunde 50,00 b) Ergänzende Sonderregelung zu obenstehenden Ziffern IV, V und VII (und Ziffer IV, V und VI der AGBH soweit i.V.m. der Veranstaltung einschlägig) für Veranstaltungen bis 31.12.2021 (Veranstaltungsbeginn maßgeblich) aufgrund von Corona, Pandemiesituationen und höherer Gewalt 1. Sollte die RD Gastrogebuchte Veranstaltung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben (z.B. in Form von Verordnungen, falls Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakte) am Veranstaltungsort basierend auf dem Coronavirus oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt (äußere Umstände, die nicht anders vereinbartvom Hotel zu vertreten sind) nicht in der gebuchten Form stattfinden dürfen/wahrgenommen werden, so ist das Hotel berechtigt, dem Kunden eine alternative Durchführungsform (z.B. Verpflegung am Sitzplatz anstatt in Buffet-Form u.a.) und einen alternativen Veranstaltungszeitpunkt (Veranstaltungszeitraum) anzubieten, welche nur aus triftigem Grund abgelehnt werden dürfen. Ist eine derart angepasste Leistung nicht möglich oder zumutbar oder wird sie aus triftigem Grund abgelehnt, sind beide Parteien berechtigt, die Veranstaltung kostenfrei abzusagen. 2. Sollte ein Veranstaltungsteilnehmer/Reisender aufgrund von behördlichen (Ein-)Reiseverboten oder Quarantäneanordnungen (auch bei Rückkehr aus dem gebuchten Reiseland) aufgrund von Corona oder ähnlichen globalen Pandemien gemäß der Definition der WHO den gebuchten Veranstaltungstermin nicht wahrnehmen können, so darf dessen Zimmer/Veranstaltungspauschale unabhängig von den Regelungen aus Ziffern IV Nr. 4 und VII a) kostenfrei storniert werden, soweit vom Xxxx der Nachweis geführt worden ist, dass es dem Veranstaltungsteilnehmer/Reisenden aus vorgenannten Gründen tatsächlich objektiv unmöglich ist, (ein) zu reisen. Lediglich Bedenken des Gastes oder behördliche Empfehlungen, auf Reisen oder Veranstaltungen zu verzichten, begründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht. 3. In allen übrigen Fällen unabhängig von Corona und ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO verbleibt es bei der Regelung aus Ziffer VII a) für Veranstaltungen bis 30.06.2021 und nach diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnenaus Ziffern IV und VI AGBV.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 17.1. Der Kunde ist verpflichtetDas A-ROSA Resort gewährt dem Veranstalter die Möglichkeit, binnen der RD Gastro bei Bestellung nachfolgenden Fristen die voraussichtliche von ihm reservierten Teilnehmerzahlen, gebuchten Flächen und Räumlichkeiten zurückzugeben, ohne dass hierfür Schadenersatz oder Stornokosten berechnet werden. • bis 6 Wochen vor Anreise: 20 % der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsleistung • bis 2 Wochen vor Anreise: 10 % der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsleistung • unter 2 Wochen und bis 5 Werktage vor Anreise: 5 % der vertrag- lich vereinbarten Veranstaltungsleistung Eine Änderung der Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der RD Gastro spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstaltungstermin in Textform A-ROSA Resort mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Jede Änderung der Teilnehmerzahl ; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des A-ROSA Resorts. Grundla- ge für die genannten prozentualen Reduzierungen ist grundsätzlich der RD Gastro. 2erste unterzeichnete Vertrag. Bei Ab 5 Werktage vor Veranstaltungs- beginn ist eine kostenfreie Reduzierung nicht mehr möglich; es werden die vereinbarten Leistungen zu 100 % berechnet. Die Berechnung des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes erfolgt nach der Berechnung Formel: Menüpreis zuzüglich Getränke × Teilnehmerzahl. War für Leistungen, welche die RD Gastro nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke)das Menü noch kein Preis vereinbart, wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet. 37.2. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmer- zahl berechnet. 7.3. Bei Reduzierung Abweichungen der Teilnehmerzahl nach Buchung um mehr als 1010 % ist die RD Gastro das A-ROSA Resort berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der RD Gastro auch dann geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der RD Gastro oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die RD Gastro dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die RD Gastro für den nicht abgerufenen Teil eine angemessene Entschädigung verlangenVeranstalter unzumutbar ist. 47.4. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung der RD Gastro in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der VeranstaltungVeranstaltung und stimmt das A-ROSA Resort diesen Abweichungen zu, so kann das A-ROSA Resort die RD Gastro zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das A-ROSA Resort trifft ein Verschulden. 57.5. Bei Veranstaltungen, die über 23:00 24:00 Uhr hinausgehen, kann die RD Gastrodas A-ROSA Resort, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen. Fer- ner kann das A-ROSA Resort aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 17.1. Der Kunde ist verpflichtetDas aja Resort gewährt dem Veranstalter die Möglich- keit, binnen der RD Gastro bei Bestellung nachfolgenden Fristen die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugebenvon ihm re- servierten Teilnehmerzahlen, gebuchten Flächen und Räumlichkeiten zurückzugeben, ohne dass hierfür Scha- denersatz oder Stornokosten berechnet werden. Die endgültige Zahl • bis 6 Wochen vor Anreise: 20 % der Teilnehmer muss vertraglich verein- barten Veranstaltungsleistung • bis 2 Wochen vor Anreise: 10 % der RD Gastro spätestens fünf vertraglich verein- barten Veranstaltungsleistung • unter 2 Wochen und bis 7 Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Jede Anreise: 5 % der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsleistung Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem aja Resort mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung schriftlichen Zu- stimmung des aja Resorts. Grundlage für die genannten prozentualen Reduzierungen ist grundsätzlich der RD Gastro. 2erste unterzeichnete Vertrag. Bei Ab 7 Werktage vor Veranstal- tungsbeginn ist eine kostenfreie Reduzierung nicht mehr möglich; es werden die vereinbarten Leistungen zu 100 % berechnet. Die Berechnung des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes erfolgt nach der Berechnung Formel: Menü- preis zuzüglich Getränke × Teilnehmerzahl. War für Leistungen, welche die RD Gastro nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke)das Menü noch kein Preis vereinbart, wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsan- gebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet. 37.2. Bei Reduzierung Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsäch- liche Teilnehmerzahl berechnet. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Buchung um mehr als 105 % muss dem aja Resort 7 Werktage vor Veranstaltungbeginn schriftlich mitge- teilt werden. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schrift- lichen Zustimmung des aja Resort. 7.3. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die RD Gastro das aja Resort berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der RD Gastro auch dann geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der RD Gastro oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die RD Gastro dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die RD Gastro für den nicht abgerufenen Teil eine angemessene Entschädigung verlangenVeranstalter unzumutbar ist. 47.4. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung der RD Gastro in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten Schluss- zeiten der VeranstaltungVeranstaltung und stimmt das aja Resort diesen Abweichungen zu, so kann das aja Resort die RD Gastro zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung zu- sätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das aja Resort trifft ein Verschulden. 57.5. Bei Veranstaltungen, die über 23:00 24:00 Uhr hinausgehen, kann die RD Gastrodas aja Resort, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen. Ferner kann das aja Resort aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öf- fentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen. VIII.Rücktritt des aja Resorts 8.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Veranstalters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das aja Resort in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Veranstalter nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Veranstalter auf Rückfrage des aja Resorts auf sein Recht zum Rück- tritt nicht verzichtet. 8.2. Wird einer vereinbarten oder oben gemäßen Xxxxxxx XXX Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das aja Resort ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 8.3. Ferner ist das aja Resort berechtigt, aus sachlich gerecht- fertigtem Grund vom Vertrag bzw. Von Teilen des Vertra- ges zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere vom aja Resort nicht zu ver- tretende Umstände z. B. auch behördliche Anordnungen zur Schließung die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher An- gabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden; • das aja Resort begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäfts- betrieb, die Sicherheit auch vor Gesundheitsgefahren oder das Ansehen des aja Resorts in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des aja Resorts zuzurechnen ist; • ein Verstoß gegen Xxxxxxx I Nr. 2 vorliegt; • der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessord- nung abgegeben, ein außergerichtliches der Schulden- regulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertrags- partners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird. 8.4. Bei berechtigtem Rücktritt des aja Resorts entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 17.1. Der Kunde ist verpflichtetDas HENRI Hotel gewährt dem Veranstalter die Möglichkeit, binnen der RD Gastro bei Bestellung nachfolgenden Fristen die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugebenvon ihm reservierten Teilnehmerzahlen, gebuch- ten Flächen und Räumlichkeiten zurückzugeben, ohne dass hierfür Schaden- ersatz oder Stornokosten berechnet werden. Die endgültige Zahl • bis 6 Wochen vor Anreise: 20 % der Teilnehmer muss vertraglich vereinbarten Veranstal- tungsleistung • bis 2 Wochen vor Anreise: 10 % der RD Gastro spätestens fünf vertraglich vereinbarten Veranstaltungs- leistung • unter 2 Wochen und bis 7 Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Jede Anreise: 5 % der vertraglich verein- barten Veranstaltungsleistung Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem HENRI Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des HENRI Hotels. Grundlage für die genannten prozentualen Reduzierungen ist grundsätzlich der RD Gastro. 2erste unterzeichnete Ver- trag. Bei Ab 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Reduzie- rung nicht mehr möglich; es werden die vereinbarten Leistungen zu 100 % berechnet. Die Berechnung des entgangenen Speisenund Getränkeum- satzes erfolgt nach der Berechnung Formel: Menüpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmer- zahl. War für Leistungen, welche die RD Gastro nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke)das Menü noch kein Preis vereinbart, wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet. 37.2. Bei Reduzierung Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Buchung um mehr als 105 % muss dem HENRI Hotel 7 Werktage vor Veranstaltungbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des HENRI Hotels. 7.3. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die RD Gastro das HENRI Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der RD Gastro auch dann geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der RD Gastro oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die RD Gastro dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die RD Gastro für den nicht abgerufenen Teil eine angemessene Entschädigung verlangenVeranstalter unzumutbar ist. 47.4. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung der RD Gastro in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Anfangsoder Schlusszeiten der VeranstaltungVeranstal- tung und stimmt das HENRI Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das HENRI Hotel die RD Gastro zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das HENRI Hotel trifft ein Verschulden. 57.5. Bei Veranstaltungen, die über 23:00 24:00 Uhr hinausgehen, kann die RD Gastrodas HENRI Hotel, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand Personal- aufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen. Ferner kann das HENRI Hotel aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberech- nen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen.

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Samples: General Terms and Conditions for Events