Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Gästezahl. 2. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Gästezahl berechnet. 3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung de r Teilnehmerzahl später als 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10% nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten ggf. Räume getauscht werden. 4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen. 5. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
Appears in 1 contract
Samples: Hotel Accommodation Agreement
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bei Abgabe von Speisen aller Art muss spätestens 10 fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt schriftlich z.B. per Email übermittelt worden sein. Das Hotel wird sich bemühen, bei jeder Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben eine wunschgemäße Versorgung bereitzustellen, allerdings kann eine Garantie hierfür nur übernommen werden; sie bedarf der Schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt , soweit die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach oben 2% der vertraglich vereinbarten Gästezahl.
2ursprünglichen Teilnehmerzahl nicht übersteigt. Im Falle einer Höhere Abweichungen können von dem Hotel verbindlich nur verlangt werden, wenn dieses vorher seine Zustimmung erklärt hat. Bei Abweichung nach oben wird die tatsächliche Gästezahl Teilnehmerzahl berechnet.
3. Das Liegt die Tatsächliche Teilnehmerzahl unter der dem Hotel ist berechtigt, einer Abweichung de r Teilnehmerzahl später als 10 spätesten fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10mitgeteilten Teilnehmerzahl, so wird die mitgeteilte Teilnehmerzahl berechnet. Abweichungen nach unten: Sollte die Personenzahl von der ursprünglich gemeldeten Personenzahl die Grundlage des Angebotes nach unten korrigiert werden, so können Preiserhöhungen aufgrund der Fixkosten nicht ausgeschlossen werden. Abweichungen nach unten werden auch bei fristgemäßer vorheriger Ankündigung nur bis maximal 5% nur unter berücksichtigt. Bei Abweichungen nach unten, die dem Hotel nicht innerhalb der Bedingung zuzustimmenoben genannten Frist mitgeteilt wurden, dass wird die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten ggf. Räume getauscht werden.
4ursprünglich bestelle Anzahl der Speisen in Rechnung gestellt. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche vorherigeschriftliche Zustimmung des Hotels Hotel die vereinbarten Anfangs- und oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche zusätzlich Kosten der Leistungsbereitschaft Leistungsbereitstellung in Rechnung stellen.
5. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel spätestens sieben Tage vor Veranstaltungs- beginn mitgeteilt werden; sie . Diese ist Grundlage der Abrechnung, sowohl bei den reservierten Zimmern als auch für vorbestellte Tagungspauschalen und Speisen jeglicher Art (z.B. Menüs, Buffets, Fingerfood). Die Änderung bedarf der Schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Gästezahlin Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 10%, bis sieben Tage vor der Veranstaltung, wird vom Hotel kostenfrei anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl, abzüglich 10 % zugrunde gelegt.
3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
4. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
5. Im Falle Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Gästezahl Teilnehmerzahl berechnet.
3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung de r Teilnehmerzahl später als 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10% nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten ggf. Räume getauscht werden.
46. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und oder Schlusszeiten der VeranstaltungVeranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichung zu, so kann das Hotel die zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
5. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 10 fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn Veran-staltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Gästezahlin Textform.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich ver-einbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
3. Im Falle Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Gästezahl Teilnehmerzahl berechnet.
34. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung de r Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl später als 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10% nur unter der Bedingung zuzustimmenist das Hotel berechtigt, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und festzusetzen sowie die bestätigten ggf. Räume getauscht werdenzu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
45. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und oder Schlusszeiten der VeranstaltungVeranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft an-gemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
5. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit. 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 10 fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Schriftlichen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach ur- sprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der vertraglich vereinbarten Gästezahl.
2geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Im Falle Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Gästezahl Teilnehmerzahl berechnet.
3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung de r Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl später als 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10% nur unter der Bedingung zuzustimmenist das Hotel berechtigt, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und festzusetzen sowie die bestätigten ggf. Räume getauscht werden.
4zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und oder Schlusszeiten der VeranstaltungVeranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumut- bare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
5. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag