Common use of Änderungen des Preisgefüges Clause in Contracts

Änderungen des Preisgefüges. Wird bei vereinbarter Abrechnung nach Aufwand für den Auftrag- nehmer erkennbar, dass der veranschlagte Gesamtpreis sich vo- raussichtlich um mehr als 4% erhöhen wird, so hat dies der Auf- tragnehmer dem Auftraggeber ehestens schriftlich, elektronisch oder mittels Fax mitzuteilen; Überschreitungen des Gesamtprei- ses um mehr als EUR 10.000.- sind jedenfalls mitzuteilen. Er- weist sich eine Überschreitung des Gesamtpreises um mehr als 10% als unvermeidlich, so verliert der Auftragnehmer jeden An- spruch auf Vergütung der Mehrleistungen, sofern er dies dem Auftraggeber nicht ehestens schriftlich, elektronisch oder mittels Fax mitteilt.

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Änderungen des Preisgefüges. Wird bei vereinbarter Abrechnung nach Aufwand für den Auftrag- nehmer Auf- tragnehmer erkennbar, dass der veranschlagte Gesamtpreis sich vo- raussichtlich voraussichtlich um mehr als 4% erhöhen wird, so hat dies der Auf- tragnehmer Auftragnehmer dem Auftraggeber ehestens schriftlich, elektronisch elekt- ronisch oder mittels Fax mitzuteilen; . Überschreitungen des Gesamtprei- ses Ge- samtpreises um mehr als EUR 10.000.- sind jedenfalls mitzuteilenmitzutei- len. Er- weist Erweist sich eine Überschreitung des Gesamtpreises um mehr als 10% als unvermeidlich, so verliert der Auftragnehmer jeden An- spruch Anspruch auf Vergütung der Mehrleistungen, sofern er dies dem Auftraggeber nicht ehestens schriftlich, elektronisch oder mittels Fax mitteiltFaxmitteilt.

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Änderungen des Preisgefüges. 2.8.4.1 Wird bei vereinbarter Abrechnung nach Aufwand für den Auftrag- nehmer Auftragnehmer erkennbar, dass der veranschlagte Gesamtpreis sich vo- raussichtlich voraussichtlich um mehr als 4% erhöhen wird, so hat dies der Auf- tragnehmer Auftragnehmer dem Auftraggeber ehestens unverzüglich schriftlich, elektronisch oder mittels per Fax mitzuteilen; bekannt zu geben. Überschreitungen des Gesamtprei- ses um mehr als EUR 10.000.- sind jedenfalls mitzuteilenbekannt zu geben. Er- weist Erweist sich eine Überschreitung des Gesamtpreises um mehr als 10% als unvermeidlich, so verliert der Auftragnehmer jeden An- spruch Anspruch auf Vergütung der Mehrleistungen, sofern er dies das dem Auftraggeber nicht ehestens unverzüglich schriftlich, elektronisch oder mittels per Fax mitteiltanzeigt.

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Änderungen des Preisgefüges. Wird bei vereinbarter Abrechnung nach Aufwand für den Auftrag- nehmer erkennbar, dass der veranschlagte Gesamtpreis sich vo- raussichtlich um mehr als 4% erhöhen wird, so hat dies der Auf- tragnehmer dem Auftraggeber ehestens schriftlich, elektronisch oder mittels Fax mitzuteilen; . Überschreitungen des Gesamtprei- ses um mehr als EUR 10.000.- sind jedenfalls mitzuteilen. Er- weist Erweist sich eine Überschreitung des Gesamtpreises um mehr als 10% als unvermeidlich, so verliert der Auftragnehmer jeden An- spruch Anspruch auf Vergütung der Mehrleistungen, sofern er dies dem Auftraggeber Auftragge- ber nicht ehestens schriftlich, elektronisch oder mittels Fax mitteiltmit- teilt.

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Änderungen des Preisgefüges. Wird bei vereinbarter Abrechnung nach Aufwand für den Auftrag- nehmer Auf- tragnehmer erkennbar, dass der veranschlagte Gesamtpreis sich vo- raussichtlich voraussichtlich um mehr als 4% erhöhen wird, so hat dies der Auf- tragnehmer Auftragnehmer dem Auftraggeber ehestens schriftlich, elektronisch elekt- ronisch oder mittels Fax mitzuteilen; Überschreitungen des Gesamtprei- ses Ge- samtpreises um mehr als EUR 10.000.- sind jedenfalls mitzuteilenmitzutei- len. Er- weist Erweist sich eine Überschreitung des Gesamtpreises um mehr als 10% als unvermeidlich, so verliert der Auftragnehmer jeden An- spruch Anspruch auf Vergütung der Mehrleistungen, sofern er dies dem Auftraggeber nicht ehestens schriftlich, elektronisch oder mittels Fax mitteilt.

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