Änderungen des Vertrages. 15.1 Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie z.B. dem Energiewirtschafts- gesetz (EnWG) in der Fassung vom 07. Juli 2005 (BGBl. I 2005 S. 42). Sollten sich diese und/oder die einschlägige Rechtsprechung ändern oder zukünftig erlassene, vollziehbare Festlegungen der Regulierungsbehörde unmittelbaren Einfluss auf dieses Vertragsverhältnis haben, so werden die Vertragspartner den Vertrag einvernehmlich insoweit entsprechend anpassen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht. Von dieser Regelung ausgenommen sind etwaige Anpassungen der Preise. 15.2 Sollte im Falle der Ziffer 15.1 zwischen den Vertragspartnern trotz beiderseitigen Bemühens in einem zumutbaren Zeitraum keine Einigung erzielt werden, so steht jedem Vertragspartner – abweichend von Ziffer 9.2 – ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende zu.
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