Änderungen dieses Treuhandvertrags. Dieser Treuhandvertrag kann von der Verwaltungsgesellschaft jederzeit ganz oder teilweise geändert oder ergänzt werden. Derartige Änderungen (mit Ausnahme von Änderungen der Anhänge B, C und/oder D) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der FMA und dürfen vor der Genehmigung nicht umgesetzt werden. Änderungen von anderen Dokumenten als dem Treuhandvertrag, z. B. des Prospekts und der Anhänge B, C und D werden zuvor nicht von der FMA geprüft, müssen der FMA jedoch angezeigt werden.
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