Common use of Änderungsmanagement Clause in Contracts

Änderungsmanagement. 7.1 Änderungen eines Liefervertrages, einschließlich Änderungen der Mengen, der Versandart, Verpackung, Lieferzeitpunkt oder Lieferadresse oder Änderungen der Zeichnungen oder Spezifikationen sind von den Parteien gemeinsam zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten, wobei alle daraus resultierenden Änderungen der Kosten oder des Zeitaufwandes, die zur Vertragserfüllung (ggf.) erforderlich sind, berücksichtigt und aufgenommen werden.

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Änderungsmanagement. 7.1 Änderungen eines Liefervertrages, einschließlich Änderungen Ände- rungen der Mengen, der Versandart, Verpackung, Lieferzeitpunkt Liefer- zeitpunkt oder Lieferadresse oder Änderungen der Zeichnungen oder Spezifikationen sind von den Parteien gemeinsam zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten, wobei alle daraus resultierenden Änderungen der Kosten oder des Zeitaufwandes, die zur Vertragserfüllung (ggf.) erforderlich sind, berücksichtigt und aufgenommen werdenwer- den.

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Samples: www.bremawerk.de

Änderungsmanagement. 7.1 8.1 Änderungen eines Liefervertrages, einschließlich ein- schließlich Änderungen der Mengen, der Versandart, Verpackung, Lieferzeitpunkt oder Lieferadresse oder Änderungen der Zeichnungen oder Spezifikationen Spezifikationen, insbesondere der Material Delivery Specification, sind von den Parteien Par- teien gemeinsam zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten, wobei alle daraus resultierenden Änderungen der Kosten oder des Zeitaufwandes, die zur Vertragserfüllung Ver- tragserfüllung (ggf.) erforderlich sind, berücksichtigt be- rücksichtigt und aufgenommen werden. Für technische Änderungen, insbesondere Änderungen der Spezifikationen von Röchling, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen dieser Ziffer 8.

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Samples: www.roechling.com

Änderungsmanagement. 7.1 8.1 Änderungen eines Liefervertrages, einschließlich ein- schließlich Änderungen der Mengen, der Versandart, Verpackung, Lieferzeitpunkt oder Lieferadresse oder Änderungen der Zeichnungen oder Spezifikationen sind von den Parteien gemeinsam zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten, wobei alle daraus dar- aus resultierenden Änderungen der Kosten oder des Zeitaufwandes, die zur Vertragserfüllung Vertragser- füllung (ggf.) erforderlich sind, berücksichtigt berücksich- tigt und aufgenommen werden. Für technische Änderungen, insbesondere Änderungen der Zeichnungen oder der Spezifikationen von Röchling, gelten zu- sätzlich die folgenden Bestimmungen die- ser Ziffer 8.

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Samples: www.roechling.com

Änderungsmanagement. 7.1 Änderungen eines Liefervertrages, einschließlich Änderungen der Mengen, der Versandart, Verpackung, Lieferzeitpunkt oder Lieferadresse oder Änderungen der Zeichnungen oder Spezifikationen sind von den Parteien gemeinsam zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten, wobei alle daraus resultierenden Änderungen der Kosten oder des Zeitaufwandes, die zur Vertragserfüllung (ggf.) erforderlich sind, berücksichtigt und aufgenommen werden. Für technische Änderungen, insbesondere Änderungen der Zeichnungen oder der Spezifikationen von PENN, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen dieser Ziffer 7.

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