Common use of Änderungsmanagement Clause in Contracts

Änderungsmanagement. 1. Die Notwendigkeit von Änderungen des Auftragsinhaltes lässt sich auch auf Grund von Änderungsverlangen der Endkunden nicht immer vermeiden. Wir sind daher berechtigt, auch nach Vertragsschluss Änderungen des Liefer- und/oder Leistungsgegenstandes gemäß den nachstehenden Regularien zu verlangen, wenn die Abweichungen für den Lieferanten unter Berücksichtigung dessen Geschäftsgegenstand und dessen Produktions- und/oder Leistungskenntnissen sowie Auftragslage bei objektiver Betrachtungsweise technisch und logistisch zumutbar sind. Der Lieferant hat das Änderungsverlangen unverzüglich zu prüfen und uns dessen Auswirkung auf das Vertragsgefüge unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht umfasst eine Erklärung darüber, ob die gewünschten Änderungen technisch und/oder logistisch überhaupt möglich und sachdienlich sind sowie eine Erklärung über die Auswirkungen der Änderungswünsche auf das bis dahin vereinbarte Vertragsgefüge, wie z. B. das Konzept, Fristen, Termine, Abnahmemodalitäten und die Vergütung in Form eines Angebotes. Wir haben sodann unverzüglich über die Durchführung der Änderungen gegenüber dem Lieferanten zu entscheiden.

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Samples: www.ludewig-gmbh.de, www.keuco.com

Änderungsmanagement. 1. Die Notwendigkeit von Änderungen des Auftragsinhaltes lässt sich auch auf Grund von Änderungsverlangen der Endkunden nicht immer vermeiden. Wir sind daher berechtigt, auch nach Vertragsschluss Änderungen des Liefer- und/oder Leistungsgegenstandes Leistungs- gegenstandes gemäß den nachstehenden Regularien zu verlangenver- langen, wenn die Abweichungen für den Lieferanten unter Berücksichtigung dessen Geschäftsgegenstand und dessen Produktions- und/oder Leistungskenntnissen Produktionskenntnissen sowie Auftragslage bei objektiver Betrachtungsweise Be- trachtungsweise technisch und und/oder logistisch zumutbar sind. Der Lieferant hat das Änderungsverlangen unverzüglich zu prüfen und uns dessen Auswirkung auf das Vertragsgefüge unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht umfasst eine Erklärung darüber, ob die gewünschten Änderungen Ände- rungen technisch und/oder logistisch überhaupt möglich und sachdienlich sind sowie eine Erklärung über die Auswirkungen Auswirkun- gen der Änderungswünsche auf das bis dahin vereinbarte Vertragsgefüge, wie z. B. das Konzept, Fristen, Termine, Abnahmemodalitäten Ab- nahmemodalitäten und die Vergütung in Form eines AngebotesAngebo- tes. Wir haben sodann unverzüglich über die Durchführung der Änderungen gegenüber dem Lieferanten zu entscheiden.

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Samples: www.das-ee.com

Änderungsmanagement. 1. 10.1 Die Notwendigkeit von Änderungen des Auftragsinhaltes lässt sich auch auf Grund von Änderungsverlangen der Endkunden nicht immer vermeiden. Wir sind daher berechtigt, auch nach Vertragsschluss Vertrags- schluss Änderungen des Liefer- und/oder Leistungsgegenstandes gemäß den nachstehenden Regularien zu verlangen, wenn die Abweichungen Ab- weichungen für den Lieferanten unter Berücksichtigung dessen Geschäftsgegenstand Ge- schäftsgegenstands und dessen Produktions- und/oder Leistungskenntnissen Leistungs- kenntnissen sowie Auftragslage bei objektiver Betrachtungsweise technisch und logistisch zumutbar sind. Der Lieferant hat das Änderungsverlangen Ände- rungsverlangen unverzüglich zu prüfen und uns dessen Auswirkung auf das Vertragsgefüge unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht umfasst eine Erklärung darüber, ob die gewünschten gewünsch- ten Änderungen technisch und/oder logistisch überhaupt möglich und sachdienlich sind sowie eine Erklärung über die Auswirkungen der Änderungswünsche auf das bis dahin vereinbarte VertragsgefügeVertragsge- füge, wie z. B. das Konzept, Fristen, Termine, Abnahmemodalitäten und die Vergütung in Form eines Angebotes. Wir haben sodann unverzüglich un- verzüglich über die Durchführung der Änderungen gegenüber dem Lieferanten zu entscheiden.

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Samples: www.huesker.de