Änderungsverlangen. (1) Der Auftraggeber kann nach Vertragsabschluss schriftlich Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von flowconcept verlangen, es sei denn, dies ist für flowconcept unzumutbar. (2) flowconcept hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers zu prüfen und dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für sie unzumutbar ist oder eine umfangreiche Prüfung erfordert, und ein entsprechendes Prüfungsangebot mit ihren Preisvorstellungen zu unterbreiten. Der Auftraggeber wird binnen zehn Kalendertagen schriftlich entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen. (3) Hat flowconcept weder die Änderung als unzumutbar abgelehnt noch die Erteilung eines Prüfungsauftrages nach Abs. 2 gewünscht, hat flowconcept dem Auftraggeber ein Realisierungsangebot mit Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen (z. B. Leistungszeitraum, Termine, Vergütung) zu unterbreiten. (4) Der Auftraggeber wird das Realisierungsangebot von flowconcept innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen. Mit der Annahme des Angebots sind die angebotenen Leistungsänderungen beauftragt und die im Angebot enthaltenen Vertragsänderungen verbindlich. (5) Hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers keine Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen (z.B. Leistungszeitraum, Termine, Vergütung), wird flowconcept dies dem Auftraggeber innerhalb des 10-Tages-Zeitraums gemäß Abs.2 schriftlich mitteilen. Der Auftraggeber und flowconcept werden dann die gewünschten Leistungsänderungen verbindlich festlegen und die hierfür notwendigen Anpassungen der ursprünglich bestehenden vertraglichen Vereinbarungen unverzüglich vornehmen. (6) Der Auftraggeber und flowconcept können verlangen, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Arbeiten bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden. (7) Kommt die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Änderungsverlangens zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage der ursprünglich bestehenden vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Ausführungsfristen verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. dessen Prüfung die Arbeiten unterbrochen wurden. flowconcept kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Vergütung sowie die entsprechende Erhöhung einer vereinbarten Obergrenze bzw. die entsprechende Erhöhung eines vereinbarten Festpreises verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Auftraggeber dies schriftlich mitgeteilt wurde.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions for It Services
Änderungsverlangen. (1) Der Auftraggeber kann 14.1 Exyte ist bis zur Annahme der Lieferung berechtigt, Änderungen in Lieferzeit, Qualität und Menge zu verlangen.
14.2 Führt die Änderung der Bestellung zu einer Erhöhung des Preises oder zu einer Verzögerung der Lieferung, wird der Lieferant Exyte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche seit Zugang einer entsprechenden Änderungsmitteilung von Exyte hierüber informieren und eine Kostenschätzung und nach Vertragsabschluss schriftlich Änderungen spätestens einer weiteren Woche ein Änderungsangebot in prüfbarer Form übermitteln.
14.3 Kommt der Lieferant seiner Informationspflicht nicht nach, gilt die vertraglich vereinbarte Lieferzeit mit Ablauf der Wochenfrist unverändert.
14.4 Das Änderungsangebot ist auf Basis der jeweiligen Bestellung zu kalkulieren; hierfür gelten sämtliche Vereinbarungen und Konditionen der Bestellung entsprechend. Gelten die gesetzlichen Regelungen des Leistungsumfangs im Rahmen Bauvertragsrechtes für die jeweilige Bestellung, ist das Änderungsangebot nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit Regelungen in nachfolgender Ziffer C.2. zu erstellen. Die Erstellung von flowconcept verlangen, es sei denn, dies Änderungsangeboten ist für flowconcept unzumutbarExyte kostenlos.
14.5 Preiserhöhungen oder geänderte Lieferzeiten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung durch Exyte in Textform. Falls Exyte es unterlässt, auf ein Änderungsangebot des Lieferanten innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt zu antworten, gilt dies als Zurückweisung des Änderungsangebotes.
14.6 Der Lieferant ist verpflichtet, dem Änderungsverlangen von Exyte nachzukommen, wenn
(2a) flowconcept hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers zu prüfen vorher über Art, Umfang und Kosten eine schriftliche Vereinbarung zwischen Exyte und dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen mitzuteilenLieferanten getroffen worden ist bzw. Exyte das Änderungsangebot in Textform entsprechend obiger Ziffer A.2.5 beauftragt hat, ob das Änderungsverlangen für sie unzumutbar ist oder eine umfangreiche Prüfung erfordert, und ein entsprechendes Prüfungsangebot mit ihren Preisvorstellungen zu unterbreiten. Der Auftraggeber wird binnen zehn Kalendertagen schriftlich entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.oder
(3b) Hat flowconcept weder Exyte gegenüber dem Lieferanten in Textform angeordnet hat, die Änderung als unzumutbar abgelehnt noch Lieferung trotz Fehlens eines Änderungsangebotes bzw. einer geänderten Preisvereinbarung bzw. Bestellung zu erbringen. Wenn kein Fall des § 650b Abs. 1, Nr. 2 BGB vorliegt, muss die Erteilung eines Prüfungsauftrages nach geänderte Lieferung für den Lieferanten darüber hinaus zumutbar sein. Es wird vermutet, dass die Erbringung dieser Lieferung zumutbar ist, wenn der Lieferant nicht nachweist, dass ihm die geänderte Lieferung nicht zumutbar ist. Unterliegt die Bestellung dem Bauvertragsrecht, ist vorrangig die Frist des § 650b Abs. 2 gewünscht, hat flowconcept dem Auftraggeber ein Realisierungsangebot BGB mit Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen den Ausnahmen in nachfolgender Ziffer C.2 einzuhalten. Liegt weder (z. B. Leistungszeitraum, Termine, Vergütunga) zu unterbreiten.
(4) Der Auftraggeber wird das Realisierungsangebot von flowconcept innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen. Mit der Annahme des Angebots sind die angebotenen Leistungsänderungen beauftragt und die im Angebot enthaltenen Vertragsänderungen verbindlich.
(5) Hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers keine Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen (z.B. Leistungszeitraum, Termine, Vergütung), wird flowconcept dies dem Auftraggeber innerhalb des 10-Tages-Zeitraums gemäß Abs.2 schriftlich mitteilen. Der Auftraggeber und flowconcept werden dann die gewünschten Leistungsänderungen verbindlich festlegen und die hierfür notwendigen Anpassungen der ursprünglich bestehenden vertraglichen Vereinbarungen unverzüglich vornehmen.
(6) Der Auftraggeber und flowconcept können verlangen, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Arbeiten bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden.
(7) Kommt die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Änderungsverlangens zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage der ursprünglich bestehenden vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Ausführungsfristen verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. dessen Prüfung die Arbeiten unterbrochen wurden. flowconcept kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Vergütung sowie die entsprechende Erhöhung einer vereinbarten Obergrenze bzw. die entsprechende Erhöhung eines vereinbarten Festpreises verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Auftraggeber dies schriftlich mitgeteilt wurde.noch
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Samples: Einkaufsbedingungen
Änderungsverlangen. 7.1. Der Kunde wird etwaige nachträgliche Änderungswünsche (1Change Request) Der Auftraggeber kann nach Vertragsabschluss schriftlich Änderungen des Leistungsumfangs möglichst frühzeitig als konkreten und prüffähigen Vorschlag mitteilen. DYNAbit darf bei Vorliegen eines Change Requests die weitere Leistungserbringung einstellen, falls ansonsten Komplikationen oder nutzlose Aufwände dro- hen. DYNAbit wird dies dem Kunden jeweils mitteilen. Widerspricht der Kunde der Leistungseinstel- lung, so setzt DYNABIT die ursprüngliche Leistungserbringung kostenpflichtig fort.
7.2. DYNAbit prüft den Change Request im Rahmen der Leistungsfähigkeit von flowconcept verlangenHinblick auf zeitlichen und kostenmäßigen Mehraufwand über- schlägig. Kostensteigerungen bis 15 % sind vom Kunden ohne gesonderte Freigabe zu vergüten, es sei denn, dies ist für flowconcept unzumutbares wurde ein Festpreis vereinbart. Einen darüber hinaus gehenden Mehraufwand oder zusätzli- chen Prüfungsbedarf werden die Vertragspartner abstimmen und Einvernehmen über den Change Re- quest herstellen. Change Requests haben eine entsprechende Verschiebung von Xxxxxxxx um die Überprüfungs- und Abstimmungsdauer zur Folge. Bis zu einer Einigung verbleibt es ansonsten beim ursprünglich vereinbarten Leistungsinhalt.
(2) flowconcept hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers zu prüfen und dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen mitzuteilen7.3. Ziffer 7.2 findet entsprechende Anwendung in Fällen, ob das Änderungsverlangen für sie unzumutbar ist oder eine umfangreiche Prüfung erfordert, und ein entsprechendes Prüfungsangebot mit ihren Preisvorstellungen zu unterbreiten. Der Auftraggeber wird binnen zehn Kalendertagen schriftlich entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.
(3) Hat flowconcept weder die Änderung als unzumutbar abgelehnt noch die Erteilung eines Prüfungsauftrages nach Abs. 2 gewünscht, hat flowconcept dem Auftraggeber ein Realisierungsangebot mit Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen (z. B. Leistungszeitraum, Termine, Vergütung) zu unterbreiten.
(4) Der Auftraggeber wird das Realisierungsangebot von flowconcept innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen. Mit der Annahme des Angebots sind die angebotenen Leistungsänderungen beauftragt und die im Angebot enthaltenen Vertragsänderungen verbindlich.
(5) Hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers keine Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen (z.B. Leistungszeitraum, Termine, Vergütung), wird flowconcept dies dem Auftraggeber innerhalb des 10-Tages-Zeitraums gemäß Abs.2 schriftlich mitteilen. Der Auftraggeber und flowconcept werden dann die gewünschten Leistungsänderungen verbindlich festlegen und die hierfür notwendigen Anpassungen der ursprünglich bestehenden vertraglichen Vereinbarungen unverzüglich vornehmen.
(6) Der Auftraggeber und flowconcept können verlangenin denen DYNAbit feststellt, dass sich die von dem Änderungsverlangen betroffenen Arbeiten bis zur notwendigen Anpassung Leis- tungserbringung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, insbesondere aufgrund fehlender Mit- wirkungsleistungen, verzögert und vorgesehene feste Leistungszeiträume nicht eingehalten werden können. In diesen Fällen informiert DYNAbit den Kunden über den voraussichtlichen Mehraufwand, der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden.
(7) Kommt durch die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang Verlängerung des Änderungsverlangens zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage der ursprünglich bestehenden vertraglichen Vereinbarungen weitergeführtLeistungszeitraums entsteht. Die Ausführungsfristen verlängern sich um Parteien werden über das weitere Vorgehen Einvernehmen herstellen. Können die Zahl der KalendertageParteien kein Einvernehmen herstellen, an denen infolge ist DYNAbit zur Leistungserbringung nur bis Ende des Änderungsverlangens bzw. dessen Prüfung die Arbeiten unterbrochen wurden. flowconcept kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Vergütung sowie die entsprechende Erhöhung einer vereinbarten Obergrenze bzw. die entsprechende Erhöhung eines vereinbarten Festpreises verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Auftraggeber dies schriftlich mitgeteilt wurdevorgesehenen Leistungszeitraums verpflichtet.
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Änderungsverlangen. (1) Der Auftraggeber kann nach Vertragsabschluss schriftlich Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von flowconcept Siemund IT Consulting verlangen, es sei denn, dies ist für flowconcept die Siemund IT Consulting unzumutbar.
(2) flowconcept Die Siemund IT Consulting hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers zu prüfen und dem Auftraggeber innerhalb von zehn 10 Kalendertagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für sie unzumutbar ist oder eine umfangreiche Prüfung erfordert, und ein entsprechendes Prüfungsangebot mit ihren Preisvorstellungen zu unterbreiten. Der Auftraggeber wird binnen zehn 10 Kalendertagen schriftlich entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.
(3) Hat flowconcept die Siemund IT Consulting weder die Änderung als unzumutbar abgelehnt noch die Erteilung eines Prüfungsauftrages nach Abs. 2 gewünscht, hat flowconcept Xxxxxxx IT Consulting dem Auftraggeber ein Realisierungsangebot mit Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen (z. z.B. Leistungszeitraum, Termine, Vergütung) zu unterbreiten.
(4) Der Auftraggeber wird das Realisierungsangebot von flowconcept der Siemund IT Consulting innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen. Mit der Annahme des Angebots sind die angebotenen Leistungsänderungen beauftragt und die im Angebot enthaltenen Vertragsänderungen verbindlich.
(5) . Hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers keine Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen (z.B. Leistungszeitraum, Termine, Vergütung), wird flowconcept die Siemund IT Consulting dies dem Auftraggeber innerhalb des 10-Tages-Zeitraums gemäß Abs.2 Abs. 2 schriftlich mitteilen. Der Auftraggeber und flowconcept Siemund IT Consulting werden dann die gewünschten Leistungsänderungen verbindlich festlegen und die hierfür notwendigen Anpassungen der ursprünglich bestehenden vertraglichen Vereinbarungen unverzüglich vornehmen.
(65) Der Auftraggeber und flowconcept Xxxxxxx IT Consulting können verlangen, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Arbeiten bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden.
(76) Kommt die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Änderungsverlangens zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage der ursprünglich bestehenden vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Ausführungsfristen verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. dessen Prüfung die Arbeiten unterbrochen wurden. flowconcept Die Siemund IT Consulting kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Vergütung sowie die entsprechende Erhöhung einer vereinbarten Obergrenze bzw. die entsprechende Erhöhung eines vereinbarten Festpreises verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Auftraggeber dies schriftlich mitgeteilt wurde.
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Samples: General Terms and Conditions