Ärztliche Leistungen. Bei der Inanspruchnahme der Wahlleistung „ärztliche Leistungen“ kann die Xxxx nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzte des Krankenhauses beschränkt werden (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berech- nung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären und teilstationären sowie ei- ner vor- und nachstationären Behandlung (§ 115 a des Fünften Buches Sozialge- setzbuch) berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leis- tungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Kranken- hauses. Dies gilt auch, soweit das Krankenhaus selbst wahlärztliche Leistungen berechnet. Für die Berechnung wahlärztlicher Leistungen finden die Vorschriften der Gebüh- renordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Nach § 6a GOÄ erfolgt bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen/privatärztlichen Leistungen eine Minderung der Gebühren ein- schließlich der darauf entfallenden Zuschläge um 25%; bei Leistungen und Zu- schlägen von Belegärzten und anderen niedergelassenen Ärzten um 15%. Das Arzthonorar wird in der Regel gesondert von den jeweils liquidationsberechtigten Krankenhausärzten geltend gemacht, sofern nicht die Verwaltung des Klinikums oder eine externe Abrechnungsstelle für den liquidationsberechtigten Arzt tätig wird. Die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen werden, auch soweit sie vom Krankenhaus berechnet werden, vom nachfolgend aufgeführten Wahlarzt der Fachabteilung oder der ärztlich geleiteten Einrichtungen persönlich oder unter der Aufsicht des Wahlarztes nach fachlicher Weisung von einem nachgeordneten Arzt der Abteilung bzw. des Instituts (§ 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ/GOZ) oder von dem stän- digen ärztlichen Vertreter (§ 4 Abs. 2 Satz 3 GOÄ/GOZ) erbracht: Fachabteilung Wahlarzt ständige(r) ärztliche(r) Vertre- ter(in) Chirurgie (Allgemein-/ Visceral- chirurgie, Proktologie) Chefarzt PD Dr. med. Xxxxxxxxx Xxxxx Ltd. Oberarzt Dr. med Xxxxxx Xxxxx Innere Medizin (Gastroenterolo- gie) Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxx Chefarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxx Innere Medizin (Kardiologie) Chefarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxx Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxx- xxxx Geriatrie Chefarzt Xxxxxx Xxxxxxx Oberärztin Xxxxxxx Xxxxx Orthopädie/Unfallchirurgie Chefarzt Xxxx Xxxxx / Chef- arzt Xxxxxxxxx Xxxxxx Chefarzt Xxxxxxxxx Xxxxxx / Chef- arzt Xxxx Xxxxx Orthopädie/Unfallchirurgie (Schulterendoprothetik) Oberarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxxxx Anästhesie / Intensivmedizin (Intensivstation, OP, Aufwach- raum) Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxx Ltd. Oberarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxxx Anästhesie / Intensivmedizin (Zentrale Notaufnahme, Schock- raum, amb. Aufwachraum, ope- rative Tagesklinik) Chefarzt Xxxxxxx Xxxxx Xxxx-Xxxx-Kliniken , diagnosti- sche Radiologie Chefarzt PD Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxxxx Oberärztin Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx Gynäkologie Xxxxxx Xxxxxx Die ärztlichen Leistungen der Konsiliarärzte und der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen werden von diesen nach den für sie geltenden Tarifen berechnet.
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Samples: DRG Entgelttarif 2023
Ärztliche Leistungen. Bei der Inanspruchnahme der Wahlleistung „ärztliche Leistungen“ kann die Xxxx nicht auf einzelne liquidationsberechtigte liqui- dationsberechtigte Ärzte des Krankenhauses beschränkt werden (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Eine Vereinbarung Vereinba- rung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berech- nung Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären und teilstationären sowie ei- ner einer vor- und nachstationären Behandlung Be- handlung (§ 115 a des Fünften Buches Sozialge- setzbuchSozialgesetzbuch) berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leis- tungen Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Kranken- hauses. Dies gilt auch, soweit das Krankenhaus selbst wahlärztliche Leistungen berechnet. Für die Berechnung wahlärztlicher Leistungen finden die Vorschriften der Gebüh- renordnung Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Nach § 6a 6 a Abs. 1 GOÄ erfolgt bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen/privatärztlichen Leistungen eine Minderung der Gebühren ein- schließlich einschließlich der darauf entfallenden Zuschläge um 2525 %; bei Leistungen und Zu- schlägen Zuschlägen von Belegärzten und anderen niedergelassenen Ärzten um 1515 %. Das Arzthonorar wird in der Regel gesondert von den jeweils liquidationsberechtigten Krankenhausärzten einer gesonder- ten Rechnung geltend gemacht, sofern nicht die Verwaltung des Klinikums oder eine externe Abrechnungsstelle für den liquidationsberechtigten Arzt tätig wird. Die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen werden, auch soweit sie vom Krankenhaus berechnet werden, vom nachfolgend aufgeführten in der Wahlleistungsvereinbarung benannten Wahlarzt der Fachabteilung oder der ärztlich geleiteten Einrichtungen persönlich oder unter der Aufsicht des Wahlarztes nach fachlicher Weisung von einem nachgeordneten Arzt der Abteilung bzw. des Instituts (§ 4 Abs. 2 Satz S. 1 GOÄ/GOZ) oder von dem stän- digen ständigen ärztlichen Vertreter (§ 4 Abs. 2 Satz S. 3 GOÄ/GOZ) erbracht: Fachabteilung Wahlarzt ständige(r) ärztliche(r) Vertre- ter(in) Chirurgie (Allgemein-/ Visceral- chirurgie, Proktologie) Chefarzt PD Dr. med. Xxxxxxxxx Xxxxx Ltd. Oberarzt Dr. med Xxxxxx Xxxxx Innere Medizin (Gastroenterolo- gie) Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxx Chefarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxx Innere Medizin (Kardiologie) Chefarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxx Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxx- xxxx Geriatrie Chefarzt Xxxxxx Xxxxxxx Oberärztin Xxxxxxx Xxxxx Orthopädie/Unfallchirurgie Chefarzt Xxxx Xxxxx / Chef- arzt Xxxxxxxxx Xxxxxx Chefarzt Xxxxxxxxx Xxxxxx / Chef- arzt Xxxx Xxxxx Orthopädie/Unfallchirurgie (Schulterendoprothetik) Oberarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxxxx Anästhesie / Intensivmedizin (Intensivstation, OP, Aufwach- raum) Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxx Ltd. Oberarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxxx Anästhesie / Intensivmedizin (Zentrale Notaufnahme, Schock- raum, amb. Aufwachraum, ope- rative Tagesklinik) Chefarzt Xxxxxxx Xxxxx Xxxx-Xxxx-Kliniken , diagnosti- sche Radiologie Chefarzt PD Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxxxx Oberärztin Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx Gynäkologie Xxxxxx Xxxxxx Die ärztlichen Leistungen der Konsiliarärzte Konsili- arärzte und der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen werden von diesen nach den für sie geltenden Tarifen berechnet.
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Samples: DRG Entgelttarif 2020
Ärztliche Leistungen. Bei der Inanspruchnahme der Wahlleistung „ärztliche Leistungen“ kann die Xxxx nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzte des Krankenhauses der Klinik beschränkt werden (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Krankenhausesder Klinik, soweit diese zur gesonderten Berech- nung Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären und teilstationären sowie ei- ner einer vor- und nachstationären Behandlung (§ 115 a des Fünften Buches Sozialge- setzbuchSozialgesetzbuch) berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leis- tungen Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Kranken- hausesder Klinik. Dies gilt auch, soweit das Krankenhaus die Klinik selbst wahlärztliche Leistungen berechnet. Für die Berechnung wahlärztlicher Leistungen finden die Vorschriften der Gebüh- renordnung Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Nach § 6a 6 a Abs. 1 GOÄ erfolgt bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen/privatärztlichen Leistungen eine Minderung der Gebühren ein- schließlich einschließlich der darauf entfallenden Zuschläge um 2525 %; bei Leistungen und Zu- schlägen Zuschlägen von Belegärzten und anderen niedergelassenen Ärzten um 1515 %. Das Arzthonorar wird in der Regel gesondert von den jeweils liquidationsberechtigten Krankenhausärzten einer gesonderten Rechnung geltend gemacht, sofern nicht die Verwaltung des Klinikums oder eine externe Abrechnungsstelle für den liquidationsberechtigten Arzt tätig wird. Die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen werden, auch soweit sie vom Krankenhaus von der Klinik berechnet werden, vom nachfolgend aufgeführten Wahlarzt der Fachabteilung oder der ärztlich geleiteten Einrichtungen persönlich oder unter der Aufsicht des Wahlarztes nach fachlicher Weisung von einem nachgeordneten Arzt der Abteilung bzw. des Instituts (§ 4 Abs. 2 Satz S. 1 GOÄ/GOZ) oder von dem stän- digen ständigen ärztlichen Vertreter (§ 4 Abs. 2 Satz S. 3 GOÄ/GOZ) erbracht: Fachabteilung Wahlarzt ständige(rFachabteilung: Wahlarzt: Ständige ärztliche Vertreter: Chirurgie-Unfall Xxxxxxxxx Xxxxxx Dr. med. Xxxxxx Xxxxxx Chirurgie-Allgemein Dr. med. Xxxxx Xxxxx Dr. medic (RO) ärztliche(r) Vertre- ter(in) Chirurgie (Allgemein-/ Visceral- chirurgie, Proktologie) Chefarzt PD Xxxxxx Xxxx Chirurgie-Wirbelsäule Dr. med. Xxxxx Xxxxxxxxx Dr. med. Xxxxxx Xxxxxx Innere Medizin Dr. med. Xxxxxxxxx Xxxxx Ltd. Oberarzt Dr. med Xxxxxx Xxxxx Innere Medizin (Gastroenterolo- gie) Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxx Chefarzt Xxxxxxxxxx Innere Medizin-Neurologie Dr. med. Xxxxxxx Xxxx Innere Medizin (Kardiologie) Chefarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxx Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxx- xxxx Geriatrie Chefarzt Xxxxxx Xxxxxxx Oberärztin Xxxxxxx Xxxxx Orthopädie/Unfallchirurgie Chefarzt Xxxx Xxxxx / Chef- arzt Xxxxxxxxx Xxxxxx Chefarzt Xxxxxxxxx Xxxxxx / Chef- arzt Xxxx Xxxxx Orthopädie/Unfallchirurgie (Schulterendoprothetik) Oberarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxxxx Anästhesie / Intensivmedizin (Intensivstation, OP, Aufwach- raum) Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxx Ltd. Oberarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxxx Anästhesie / Intensivmedizin (Zentrale Notaufnahme, Schock- raum, amb. Aufwachraum, ope- rative Tagesklinik) Chefarzt Xxxxxxx Xxxxx Xxxx-Xxxx-Kliniken , diagnosti- sche Radiologie Chefarzt PD Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxxxx Oberärztin Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx Gynäkologie Xxxx Psychiatrie/Psychotherapie Xxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxx Die ärztlichen Leistungen der Konsiliarärzte und der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen werden von diesen nach den für sie geltenden Tarifen berechnet.
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Samples: DRG Entgelttarif 2022
Ärztliche Leistungen. Bei der Inanspruchnahme der Wahlleistung „ärztliche Leistungen“ kann die Xxxx nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzte des Krankenhauses beschränkt werden (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berech- nung Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären und teilstationären sowie ei- ner einer vor- und nachstationären Behandlung (§ 115 a 115a des Fünften Buches Sozialge- setzbuchSozialgesetzbuch) berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leis- tungen Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Kranken- hausesKrankenhauses. Dies gilt auch, soweit das Krankenhaus selbst wahlärztliche Leistungen berechnet. Für die Berechnung wahlärztlicher Leistungen finden die Vorschriften der Gebüh- renordnung Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Nach § 6a GOÄ erfolgt bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen/privatärztlichen Leistungen eine Minderung der Gebühren ein- schließlich einschließlich der darauf entfallenden Zuschläge um 25%; , bei Leistungen und Zu- schlägen Zuschlägen von Belegärzten und anderen niedergelassenen Ärzten um 15%. Das Arzthonorar wird in der Regel gesondert einer gesonderten Rechnung von den jeweils liquidationsberechtigten Krankenhausärzten geltend gemacht, sofern nicht die Verwaltung des Klinikums oder eine externe Abrechnungsstelle für den liquidationsberechtigten Arzt tätig wird. Die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen werden, auch soweit sie vom Krankenhaus berechnet werden, vom nachfolgend aufgeführten Wahlarzt der Fachabteilung oder der ärztlich geleiteten Einrichtungen Einrichtung persönlich oder unter der Aufsicht des Wahlarztes nach fachlicher Weisung von einem nachgeordneten Arzt der Abteilung bzw. des Instituts (§ 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ/GOZ) oder von dem stän- digen ärztlichen Vertreter (§ 4 Abs. 2 Satz 3 GOÄ/GOZ) erbracht: Fachabteilung Wahlarzt ständige(r) ärztliche(r) Vertre- ter(in) Chirurgie (Allgemein-/ Visceral- chirurgie, Proktologie) Chefarzt PD Dr. med. Xxxxxxxxx Xxxxx Ltd. Oberarzt Dr. med Xxxxxx Xxxxx Innere Medizin (Gastroenterolo- gie) Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxx Chefarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxx Innere Medizin (Kardiologie) Chefarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxx Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxx- xxxx Geriatrie Chefarzt Xxxxxx Xxxxxxx Oberärztin Xxxxxxx Xxxxx Orthopädie/Unfallchirurgie Chefarzt Xxxx Xxxxx / Chef- arzt Xxxxxxxxx Xxxxxx Chefarzt Xxxxxxxxx Xxxxxx / Chef- arzt Xxxx Xxxxx Orthopädie/Unfallchirurgie (Schulterendoprothetik) Oberarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxxxx Anästhesie / Intensivmedizin (Intensivstation, OP, Aufwach- raum) Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxx Ltd. Oberarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxxx Anästhesie / Intensivmedizin (Zentrale Notaufnahme, Schock- raum, amb. Aufwachraum, ope- rative Tagesklinik) Chefarzt Xxxxxxx Xxxxx Xxxx-Xxxx-Kliniken , diagnosti- sche Radiologie Chefarzt PD Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxxxx Oberärztin Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx Gynäkologie Xxxxxx Xxxxxx Die ärztlichen Leistungen der Konsiliarärzte und der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen werden von diesen diesem nach den für sie geltenden Tarifen berechnet. Die Abrechnungsstelle am Standort Missioklinik für den Chefarzt der Tropenmedizin, die Chefärztin der Pädiatrie und den Chefarzt der Radiologie ist die Ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen GmbH. Die Anästhesie wird über die Privatärztliche Verrechnungsstelle I.R. Heppner abgerechnet. Zum Zwecke der Abrechnung geht die vollständige Krankenakte an die Ärztliche Verrechnungsstelle über die PADLine GmbH und die Firma DATEV eG. Die Mitarbeiter der Abrechnungsstelle unterliegen der Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes. Die ärztlichen Leistungen der Fachabteilungen Urologie, Pneumologie, Thoraxchirurgie, Gynäkologie/Geburtsmedizin sowie Laboratoriumsmedizin werden vom Krankenhaus nach der GOÄ in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Die Leistungen werden am Standort Juliusspital über die hausinterne GOÄ-Abteilung abgerechnet. Die ärztlichen Leistungen der Fachabteilungen Unfallchirurgie/Orthopädie und Wiederherstellungschirurgie, Kardiologie, Gastroenterologie/Rheumatologie, Allgemeine Chirurgie, Neurologie, Intensivmedizin, Anästhesie, Palliativmedizin, Laboratoriumsmedizin und Radiologie werden vom Krankenhaus nach der GOÄ in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Die Abrechnungsstelle am Standort Juliusspital für die ambulanten Leistungen des Chefarztes der Kardiologie ist die Ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen GmbH, für die ambulanten Leistungen in der allgemeinchirurgischen Abteilung die Privatärztliche Verrechnungsstelle Stolzke. Die ambulanten Leistungen der Anästhesie werden über das Chefarzt Sekretariat abgerechnet. Alle anderen Leistungen werden am Standort Juliusspital über die hausinterne GOÄ-Abteilung abgerechnet.
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Samples: DRG Entgelttarif 2021
Ärztliche Leistungen. Bei der Inanspruchnahme der Wahlleistung „ärztliche Leistungen“ kann die Xxxx nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzte des Krankenhauses beschränkt werden (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Krankenhausesder Einrichtung, soweit diese zur gesonderten Berech- nung Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären voll-stati- onären und teilstationären sowie ei- ner vor- und nachstationären Behandlung (§ 115 a des Fünften Buches Sozialge- setzbuch) berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leis- tungen Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb au- ßerhalb des Kranken- hausesHauses. Dies gilt auch, soweit das Krankenhaus die Einrichtung selbst wahlärztliche Leistungen xxxx-ärztliche Leis- tungen berechnet. Für die Berechnung wahlärztlicher Leistungen finden die Vorschriften der Gebüh- renordnung Gebühren- ordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Nach § 6a GOÄ erfolgt bei vollstationären, vollstationären und teilstationären sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen/privatärztlichen Leistungen privat-ärztlichen Leistun- gen eine Minderung der Gebühren ein- schließlich einschließlich der darauf entfallenden Zuschläge um 25%; , bei Leistungen und Zu- schlägen Zuschlägen von Belegärzten und anderen niedergelassenen Ärzten um 15%. Das Arzthonorar wird in der Regel gesondert von den jeweils liquidationsberechtigten Krankenhausärzten einer gesonderten Rechnung geltend gemacht, sofern nicht die Verwaltung des Klinikums oder eine externe Abrechnungsstelle für den liquidationsberechtigten Arzt tätig wird. Die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen werden, auch soweit sie vom Krankenhaus berechnet werden, vom nachfolgend aufgeführten Wahlarzt der Fachabteilung oder der ärztlich geleiteten Einrichtungen persönlich oder unter der Aufsicht des Wahlarztes nach fachlicher Weisung oder von einem nachgeordneten Arzt der Abteilung bzw. des Instituts dem ständigen ärztlichen Vertreter (§ §4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ/GOZ) oder von dem stän- digen ärztlichen Vertreter (§ 4 Abs. 2 Satz 2, S. 3 GOÄ/GOZ) erbracht: Fachabteilung Wahlarzt ständige(r) ärztliche(r) Vertre- ter(in) Chirurgie (Allgemein-/ Visceral- chirurgie, Proktologie) Chefarzt PD Prof. Dr. med. Xxxxxxxxx Xxxxx Ltd. Oberarzt Dr. med Xxxxxx Xxxxx Innere Medizin (Gastroenterolo- gie) Chefarzt Dr. med. Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Chefarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxx Innere Medizin (Kardiologie) Chefarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxx Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxx- xxxx Geriatrie Chefarzt Xxxxxx Xxxxxxx Oberärztin Xxxxxxx Xxxxx Orthopädie/Unfallchirurgie Chefarzt Xxxx Xxxxx / Chef- arzt Xxxxxxxxx Xxxxxx Chefarzt Xxxxxxxxx Xxxxxx / Chef- arzt Xxxx Xxxxx Orthopädie/Unfallchirurgie (Schulterendoprothetik) Oberarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxxxx Anästhesie / Intensivmedizin (Intensivstation, OP, Aufwach- raum) Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxx Ltd. Oberarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxxx Anästhesie / Intensivmedizin (Zentrale Notaufnahme, Schock- raum, amb. Aufwachraum, ope- rative Tagesklinik) Chefarzt Xxxxxxx Xxxxx Xxxx-Xxxx-Kliniken , diagnosti- sche Radiologie Chefarzt PD Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxxxx Oberärztin Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx Gynäkologie Xxxxxx Xxxxxx Die ärztlichen Leistungen der Konsiliarärzte und der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen Ein- richtungen werden von diesen nach den für sie geltenden Tarifen berechnet. Das Nähere regelt die zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten/Betreuer ge- troffene Wahlleistungsvereinbarung.
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Samples: Entgelttarif 2023 Für Krankenhäuser
Ärztliche Leistungen. Bei der Inanspruchnahme der Wahlleistung „ärztliche Leistungen“ kann die Xxxx nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzte des Krankenhauses beschränkt werden (§ 22 Abs. 1 BPflV i.V.m. § 17 Abs. 3 KHEntgG). Eine Vereinbarung über wahlärztliche die wahlärztlichen Leistungen erstreckt sich auf alle die ärztlichen Leistungen aller an der Behandlung des Patienten beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berech- nung Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären voll- und teilstationären sowie ei- ner einer vor- und nachstationären Behandlung (§ 115 a 115a des Fünften Buches Sozialge- setzbuchSozialgesetzbuch) berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leis- tungen Leistungen von Ärzten und oder ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Kranken- hausesKrankenhauses. Dies gilt auch, soweit das die wahlärztlichen Leistungen vom Krankenhaus selbst wahlärztliche Leistungen berechnet. Für berechnet werden; die Berechnung wahlärztlicher Leistungen finden die Vorschriften Liquidation erfolgt nach der Gebüh- renordnung für Ärzte (GOÄ) /GOZ in der jeweils gültigen Fassung AnwendungFassung. Nach § 6a 6 a GOÄ erfolgt bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen/wahlärztlichen / privatärztlichen Leistungen eine Minderung der Gebühren ein- schließlich einschließlich der darauf entfallenden Zuschläge um 25%25 v.H.; bei Leistungen und Zu- schlägen Zuschlägen von Belegärzten und anderen niedergelassenen Ärzten um 15%. 15 v.H.. Das Arzthonorar wird in der Regel gesondert von den jeweils liquidationsberechtigten Krankenhausärzten einer gesonderten Rechnung geltend gemacht, sofern nicht die Verwaltung des Klinikums oder eine externe Abrechnungsstelle für den liquidationsberechtigten Arzt tätig wird. Die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen werden, auch soweit sie vom Krankenhaus berechnet werden, werden vom nachfolgend aufgeführten Wahlarzt der Fachabteilung oder der ärztlich geleiteten Einrichtungen persönlich oder unter der Aufsicht des Wahlarztes nach fachlicher Weisung von einem nachgeordneten Arzt der Abteilung bzw. des Instituts (§ 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ/GOZ0, X. 0 XXX / XXX) oder bei unvorhergesehener Verhinderung des Wahlarztes der Fachabteilung von dem stän- digen ständigen ärztlichen Vertreter (§ 4 Abs. 2 Satz 3 GOÄ/GOZ0 X. 0 XXX / XXX) erbracht: Fachabteilung Wahlarzt ständige(r) ärztliche(r) Vertre- ter(in) Chirurgie (Allgemein-/ Visceral- chirurgie, Proktologie) Chefarzt PD Gefäßchirurgie Dr. med. Xxxxx-Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Anästhesie Dr. med. Xxxxxxxxx Xxxxxxx Dr. med. Xxxxxxxxx Xxxxx Ltd. Oberarzt Dr. med Xxxxxx Xxxxx Innere Medizin (Gastroenterolo- gie) Chefarzt Dr. medDie ärztlichen Wahlleistungen werden auch für den Verlegungs- oder Entlassungstag berechnet. Xxxxxx Xxxxxxx Chefarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxx Innere Medizin (Kardiologie) Chefarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxx Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxx- xxxx Geriatrie Chefarzt Xxxxxx Xxxxxxx Oberärztin Xxxxxxx Xxxxx Orthopädie/Unfallchirurgie Chefarzt Xxxx Xxxxx / Chef- arzt Xxxxxxxxx Xxxxxx Chefarzt Xxxxxxxxx Xxxxxx / Chef- arzt Xxxx Xxxxx Orthopädie/Unfallchirurgie (Schulterendoprothetik) Oberarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxxxx Anästhesie / Intensivmedizin (Intensivstation, OP, Aufwach- raum) Chefarzt Dr. med. Xxxxxx Xxxx Ltd. Oberarzt Dr. med. Xxxxxxx Xxxxx Anästhesie / Intensivmedizin (Zentrale Notaufnahme, Schock- raum, amb. Aufwachraum, ope- rative Tagesklinik) Chefarzt Xxxxxxx Xxxxx Xxxx-Xxxx-Kliniken , diagnosti- sche Radiologie Chefarzt PD Dr. med. Xxxxxx Xxxxxxxxx Oberärztin Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx Gynäkologie Xxxxxx Xxxxxx Die ärztlichen Leistungen der Konsiliarärzte und der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen werden von diesen nach den für sie geltenden Tarifen berechnet.
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Samples: Entgelttarif 2021 Für Krankenhäuser