Öffentlich-rechtliche Haftung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.
Appears in 11 contracts
Samples: Insurance Application, Insurance Application, Insurance Terms and Conditions
Öffentlich-rechtliche Haftung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht in Anspruch genommen werden.
Appears in 11 contracts
Samples: Insurance Application, Insurance Application, Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Öffentlich-rechtliche Haftung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den Versicherten mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Öffentlich-rechtliche Haftung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden resultierende Vermögensschäden verantwortlich gemacht werden.
Appears in 1 contract
Samples: Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Öffentlich-rechtliche Haftung. Der Versicherer gewährt den gewährtden Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.
Appears in 1 contract
Öffentlich-rechtliche Haftung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den Versicherten mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht in Anspruch genommen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Öffentlich-rechtliche Haftung. Der Versicherer gewährt den gewährtden Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht in Anspruch genommen werden.
Appears in 1 contract