Öffentlich-rechtliche Haftung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden.
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Samples: Insurance Application, Insurance Application, Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Öffentlich-rechtliche Haftung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden in Anspruch genommen verantwortlich gemacht werden.
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Samples: Insurance Application, Insurance Application, Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Öffentlich-rechtliche Haftung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden verantwortlich gemacht werden.
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Samples: Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Öffentlich-rechtliche Haftung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den Versicherten mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden in Anspruch genommen verantwortlich gemacht werden.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Öffentlich-rechtliche Haftung. Der Versicherer gewährt den gewährtden Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschaden in Anspruch genommen verantwortlich gemacht werden.
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Öffentlich-rechtliche Haftung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den Versicherten mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Öffentlich-rechtliche Haftung. Der Versicherer gewährt den gewährtden Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden.
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