Übergabe/Abholung. Wird das Kaufobjekt am vereinbarten Übergabetermin nicht vom Käufer oder einem von ihm beauftragten Dritten übernommen bzw. abgeholt, ist der Verkäufer berechtigt, das Kaufobjekt auf Rechnung und Gefahr des Käufers an seinem Sitz oder bei einem Dritten zu lagern. In Fällen höherer Gewalt ist der Verkäufer vom vereinbarten Übergabetermin entbunden, ohne dass dem Käufer das Recht zusteht, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Als Umstände höherer Gewalt gelten namentlich: behördliche Restriktionen, Stromausfälle, Ausfall der Kommunikationsnetze, epidemiologische, pandemische und kriegerische Ereignisse, Streikts, Unruhen, Enteignungen, Sturm, Überschwemmungen, Lawinen und sonstige Naturereignisse von besonderer Intensität. Kann der Übergabetermin aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (bspw. Lieferverzögerungen, Betriebsstörung etc.), welche nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, vereinbaren die Vertragsparteien eine angemessene Verlängerung.