Überkleider. Jedem Arbeitnehmer und jedem Lehrling sind jährlich zwei Überkleider abzugeben. Die Überkleider bleiben Eigentum der Firma. Sollten diese nicht mehr gebrauchsfähig sein, werden Sie vom Arbeitgeber ersetzt.
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Überkleider. Jedem Arbeitnehmer und jedem Lehrling sind jährlich zwei Überkleider abzugeben. Die Überkleider bleiben Eigentum der Firma. Sollten diese Sind die Über- kleider nicht mehr gebrauchsfähig seingebrauchsfähig, so werden Sie diese vom Arbeitgeber ersetzt.
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