Überlassene Unterlagen. Vom Kunden überlassene Gegenstände wie z.B. Vorlagen oder Datenträger werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Leistungserbringung aufbewahrt bzw. archiviert. Sollen zu archivierende Gegenstände versichert werden, muss dies vom Kunden besorgt oder mit MEHRWERK vereinbart werden.
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