Vertraulichkeit 13. Confidentiality Musterklauseln

Vertraulichkeit 13. Confidentiality. 13.1 Die Verantwortung für die Handhabung aller Informa- tionen, die während der Durchführung der Tätigkeiten der esz AG erhalten oder erstellt wurden, trägt die esz AG. 13.2 Überlassene Unterlagen An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen und erstellten Unterlagen auch in elektronischer Form behält sich die esz AGEigen- tums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten mit Ausnahme von Ergebnisberichten nicht zugäng- lich gemacht werden, es sei denn, es wird dazu dem Auf- traggeber die ausdrückliche schriftliche oder textliche Zu- stimmung erteilt .
Vertraulichkeit 13. Confidentiality. 13.1 Die Verantwortung für die Handhabung aller Informa- tionen, die während der Durchführung der Tätigkeiten der esz AG erhalten oder erstellt wurden, trägt die esz AG.
Vertraulichkeit 13. Confidentiality. 13.1. Der Inhalt des Vertrags sowie alle sonstigen Informationen, die einer Partei im Zusammenhang mit der Anbahnung, 13.1. The contents of the Agreement and all other information made directly or indirectly accessible to a Party by the other Party in connection with Durchführung und Abwicklung des Vertrags mittelbar oder unmittelbar von der jeweils anderen Partei zugänglich gemacht werden, sind unter Anwendung von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen vertraulich zu behandeln und nicht für außerhalb dieses Vertragsgegenstandes liegende Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe oder Offenlegung ist nur gegenüber solchen Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmern oder Beratern und deren jeweilige Mitarbeitern zulässig, die ihrerseits nicht weniger strengen Vertraulichkeitspflichten und Nutzungsbeschränkungen unterliegen als in dem Vertrag vereinbart, und die diese Informationen für die Durchführung des Vertrags benötigen. Es ist XOM insbesondere untersagt, die erhaltenen Informationen insbesondere Preisinformationen Wettbewerbern oder potentiellen Wettbewerbern des Vertragspartners zugänglich zu machen. Weitergehende rechtliche Beschränkungen von XOM bei der Weitergabe von Informationen, insbesondere die Pflicht zur strikten Einhaltung des Kartellrechts bei Kunden- und Preisinformationen, bleiben unberührt. 13.2. Die Beschränkungen gemäß Ziffer 11.1 gelten nicht, soweit die Information bereits öffentlich bekannt ist, von Dritter Seite ohne Pflichtverletzung bekannt gemacht wird oder einer gesetzlichen Pflicht bzw. gerichtlicher / behördlicher Anordnung zur Offenlegung unterfällt. Ferner ist XOM berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner in marktüblicher Weise (auch als Referenz) öffentlich, insbesondere auf der Website von XOM und auf Plattformen wie LinkedIn, zu benennen. 13.3. Die Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß dieser Ziffer 12 gilt für drei (3) Jahre über die Beendigung des Vertrags hinaus. the initiation, conclusion and performance of the Agreement must be treated confidentially under the application of reasonable steps to keep it secret and not be used for any purpose outside the scope of the Agreement. The transfer or disclosure of such information is only permitted to employees, affiliates, subcontractors or advisors and their employees who themselves are subject to confidentiality obligations and usage restrictions at least as strict as the ones agreed in the Agreement and who need this information for the implementation of th...
Vertraulichkeit 13. Confidentiality. Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse Each party will use all documents (including samples, models and data) and knowledge received through the business relationship only for the jointly pursued purposes and will maintain their confidentiality before third parties with the same level of care given to their own documents gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung. and knowledge if the other party has marked such items as confidential or has a clear interest in maintaining the confidentiality of them. This obligation will take effect upon receiving documents or knowledge for the first time and will end 36 months after termination of the business relationship.
Vertraulichkeit 13. Confidentiality. Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung. Each party will use all documents (including samples, models and data) and knowledge received through the business relationship only for the jointly pursued purposes and will maintain their confidentiality before third parties with the same level of care given to their own documents and knowledge if the other party has marked such items as confidential or has a clear interest in maintaining the confidentiality of them. This obligation will take effect upon receiving documents or knowledge for the first time and will end 36 months after termination of the business relationship.

Related to Vertraulichkeit 13. Confidentiality

  • Vertrauliche Informationen Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils von der anderen Partei im Rahmen des Vertrages und der zum Abschluss des Vertrages führenden Verhandlungen erhaltenen Informationen („Vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln. Die jeweils die Vertraulichen Informationen empfangende Partei hat dabei das gleiche Maß an Sorgfalt an- zuwenden, welches sie bei eigenen vertraulichen Informationen vergleichbarer Bedeutung anzuwenden pflegt, mindestens jedoch das verkehrsübliche Maß an Sorgfalt. Sie darf die vertraulichen Informationen nur für die in dem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwenden. Vertrauliche Informationen dürfen nur weitergegeben werden an Mitarbeiter oder Auftragnehmer, die vertraglich oder aufgrund berufsständischer Verpflichtung zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung verpflichtet sind. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die a) der empfangenden Partei rechtmäßig ohne Verletzung ihrer Geheimhaltungspflicht bekannt werden, b) der Öffentlichkeit nicht durch ein Verschulden der empfangenden Partei zugänglich werden, c) von der empfangenden Partei selbständig und ohne Verwendung der Vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt werden, oder d) von der informationsgebenden Partei zur Offenlegung schriftlich freigegeben wurden. Falls die informationsempfangende Partei verpflichtet ist, Vertrauliche Informationen nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften, aufgrund einer gerichtlichen Verfügung oder einer Entscheidung eines Schiedsgerichts, einer Anordnung oder Verfügung einer staatlichen Behörde oder börsenrechtlicher Rege- lungen offenzulegen, so wird die informationsempfangende Partei die informationsgebende Partei unverzüglich über die Notwendigkeit dieser Offenlegung schriftlich informieren, so dass die informationsgebende Partei die Möglichkeit erhält zu intervenieren. Weiterhin wird die informationsempfangende Partei nach besten Kräften versuchen, die Zusicherung zu erlangen, dass die Vertraulichen Informationen von der betreffenden Stelle als vertraulich behandelt werden. Falls es der informationsgebenden Partei nicht möglich oder falls es gesetzlich unzulässig war, die informationsgebende Partei vor Offenlegung zu informieren, so hat sie die infor- mationsgebende Partei – sofern gesetzlich zulässig – unverzüglich nach Offenlegung davon in Kenntnis zu setzen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Ab- schluss des jeweiligen Vertrages, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.

  • Vertraulichkeit 11.1. In Bezug auf jegliche vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verpflichtet sich die empfangende Partei dazu: a) die Vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, indem sie Maßnahmen zu deren Schutz ergreift, die im Wesentlichen den Maßnahmen entsprechen, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ergreift, und die einen angemessenen Sorgfaltsmaßstab nicht unterschreiten dürfen; b) die Vertraulichen Informationen an Dritte nur weiterzugeben oder offenzulegen, soweit dies zur Ausübung von Rechten oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Dritten im wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten unterliegen; c) die Vertraulichen Informationen nicht für Zwecke außerhalb des Vertrags zu verwenden oder zu vervielfältigen; d) auf Vervielfältigungen Vertraulicher Informationen – soweit technisch möglich – alle Hinweise und Vermerke zu ihrem vertraulichen oder geheimen Charakter zu belassen, die im Original enthalten sind. 11.2. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei Dritten offenlegen, soweit dies rechtlich vorgeschrieben ist; vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, die zu einer solchen Offenlegung verpflichtet ist, angemessene Anstrengungen unternimmt, um die offenlegende Partei in angemessener Weise vorab über die geforderte Offenlegung zu informieren (soweit dies gesetzlich zulässig ist) und auf Wunsch und Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung bei der Anfechtung der geforderten Offenlegung leistet. Die empfangende Partei unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um nur den Teil der vertraulichen Informationen offenzulegen, dessen Offenlegung rechtlich verlangt wird, und verlangt, dass alle vertraulichen Informationen, die auf diese Weise offengelegt werden, vertraulich behandelt werden. 11.3. Die Einschränkungen der Nutzung oder der Offenlegung Vertraulicher Informationen finden keine Anwendung auf Vertrauliche Informationen, die a) von der empfangenden Partei ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind, b) durch keine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit zugänglich geworden ist, c) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung frei von Vertraulichkeitsbeschränkungen bekannt waren, d) von der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einer dritten Partei erhalten wurden, die berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen, oder e) durch schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei von Vertraulichkeitsbeschränkungen ausgenommen sind. 11.4. Auf Verlangen der offenlegenden Partei hat die empfangende Partei die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, einschließlich Kopien und Vervielfältigungen davon, unverzüglich zu vernichten oder zurückzugeben, es sei denn, das anwendbare Recht schreibt deren Aufbewahrung vor. In diesem Fall unterliegen die vertraulichen Informationen weiterhin den Bestimmungen von Abschnitt 11. Keine der Parteien verwendet den Namen der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in öffentlichkeitswirksamen, Werbe- oder ähnlichen Aktivitäten. SAP ist jedoch befugt, den Namen des Auftraggebers in Referenzkundenlisten oder den vierteljährlichen Konferenzen mit Investoren oder zu für beide Parteien annehmbaren Zeitpunkten im Rahmen der Marketingaktivitäten von SAP (einschließlich Referenzen und Success Stories, in der Presse wiedergegebenen Kundenmeinungen, Referenzkundenbesuchen, Teilnahme an der SAPPHIRE) zu verwenden. SAP darf Informationen über den Auftraggeber an SAP SE und ihre Verbundenen Unternehmen für Marketing- und andere Geschäftszwecke weitergeben. Soweit dies die Überlassung und Verwendung von Kontaktdaten von Ansprechpartnern des Auftraggebers umfasst, wird der Auftraggeber ggf. erforderliche Einwilligungen einholen.