Überlassung von Endgeräten. 5.1. Werden dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Endgeräte zur Nut- zung überlassen, so verbleiben diese im Eigentum der M-net und müssen nach Vertragsende (auf Verlangen der M-net) auf Kosten des Kunden an M-net zurück- gesandt werden. M-net berechnet dem Kunden alle Endgeräte, die nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsende bei M-net eingegangen sind, es sei denn der Kun- de hat den nichtfristgerechten Zugang nicht zu vertreten. Die Stromversorgung für diese Endgeräte ist durch den Kunden bereitzustellen. Zum Betrieb dieser Endgeräte dürfen ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör verwendet werden, die von M-net oder dem Hersteller der Endgeräte zur Verwendung empfohlen wer- den. Die überlassenen Endgeräte sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für jede von ihm oder von Dritten verschuldete Beschädigung. Der Kunde ver- pflichtet sich, das Endgerät ausschließlich mit von M-net zugelassener Firmware zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an überlassenen Endgeräten, dürfen ausschließlich von M-net durchgeführt werden. M-net ist auch berechtigt, per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates/-Upgrades auf dem Endgerät durchzuführen.
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Samples: Auftrag Umzug/Vertragsänderung Surf&fon, www.m-net.de
Überlassung von Endgeräten. 5.17.1. Werden dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Endgeräte zur Nut- zung Nutzung überlassen, so verbleiben ver- bleiben diese im Eigentum der M-net und müssen nach Vertragsende (auf Verlangen der M-net) auf Kosten des Kunden an M-net zurück- gesandt zurückgesandt werden. M-net berechnet dem Kunden alle Endgeräte, die nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsende bei M-net eingegangen sind, es sei denn der Kun- de Kunde hat den nichtfristgerechten Zugang nicht zu vertreten. Die Stromversorgung für diese Endgeräte ist durch den Kunden bereitzustellen. Zum Betrieb dieser Endgeräte dürfen ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör Zu- behör verwendet werden, die von M-net oder dem Hersteller der Endgeräte zur Verwendung empfohlen wer- denwerden. Die überlassenen Endgeräte sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für jede von ihm oder von Dritten verschuldete Beschädigung, für die er einzustehen hat. Der Kunde ver- pflichtet verpflichtet sich, das Endgerät ausschließlich mit von M-net zugelassener Firmware zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an überlassenen Endgeräten, Endgeräten dürfen ausschließlich von M-net durchgeführt werden. M-net ist auch berechtigt, hierzu berechtigt per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates/-Upgrades Updates auf dem Endgerät durchzuführen.
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Überlassung von Endgeräten. 5.1. 5.1 Werden dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Endgeräte zur Nut- zung überlassen, so verbleiben diese im Eigentum der M-net und müssen nach Vertragsende (auf Verlangen der M-net) auf Kosten des Kunden an M-net zurück- gesandt werden. M-net berechnet dem Kunden alle Endgeräte, die nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsende bei M-net eingegangen sind, es sei denn der Kun- de hat den nichtfristgerechten Zugang nicht zu vertreten. Die Stromversorgung für diese Endgeräte ist durch den Kunden bereitzustellen. Zum Betrieb dieser Endgeräte dürfen ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör verwendet werden, die von M-net oder dem Hersteller der Endgeräte zur Verwendung empfohlen wer- den. Die überlassenen Endgeräte sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für jede von ihm oder von Dritten verschuldete Beschädigung. Der Kunde ver- pflichtet sich, das Endgerät ausschließlich mit von M-net zugelassener Firmware zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an überlassenen Endgeräten, dürfen ausschließlich von M-net durchgeführt werden. M-net ist auch berechtigt, per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates/-Upgrades auf dem Endgerät durchzuführen.
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Samples: www.m-net.de
Überlassung von Endgeräten. 5.14.1. Werden dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Endgeräte (ONT, Router) zur Nut- zung Nutzung überlassen, so verbleiben diese im Eigentum der M-net wirsNET und müssen nach Vertragsende (auf Verlangen der M-net) wirsNET und auf Kosten des Kunden an M-net zurück- gesandt wirsNET zurückgesandt werden. M-net wirsNET berechnet dem Kunden alle Endgeräte, die nicht innerhalb von 10 30 Tagen nach Vertragsende bei M-net wirsNET eingegangen sind, es sei denn der Kun- de Kunde hat den nichtfristgerechten nicht fristgerechten Zugang nicht zu vertreten. Die Stromversorgung für diese Endgeräte ist durch den Kunden bereitzustellen. Zum Betrieb dieser Endgeräte dürfen ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör verwendet werden, die von M-net oder dem Hersteller der Endgeräte zur Verwendung empfohlen wer- den. Die überlassenen überlasse- nen Endgeräte sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde gewährleistet die Sicherung der Endgeräte vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte. Der Kunde haftet für jede von ihm oder von Dritten verschuldete Beschädigung, für die er einzustehen hat. Der Kunde ver- pflichtet verpflichtet sich, das Endgerät die Endgeräte ausschließlich mit von M-net wirsNET zugelassener Firmware zu betreiben. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an überlassenen Endgeräten, Endgeräten dürfen ausschließlich ausschließ- lich von M-net wirsNET durchgeführt werden. M-net wirsNET ist auch berechtigt, hierzu berechtigt per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates/-Upgrades Updates auf dem Endgerät durchzuführen.
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Samples: www.wirsnet.de