Common use of Überlassung von Endgeräten Clause in Contracts

Überlassung von Endgeräten. Überlässt Stadtwerke Oldenburg i.H. Media dem Kunden im Rahmen des Vertrages Endgeräte zur Nutzung, so verbleiben diese im Eigentum der Stadtwerke Oldenburg i.H. Media und müssen nach Vertragsende auf Kosten des Kunden an Stadtwerke Oldenburg i.H. Media zurückgesandt werden. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media berechnet dem Kunden alle Endgeräte, die nicht innerhalb 10 Tagen nach Vertragsende bei Stadtwerke Oldenburg i.H. Media eingegangen sind. Zum Betrieb dieser Endgeräte dürfen ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör verwendet werden, die von Stadtwerke Oldenburg i.H. Media oder dem Hersteller der Endgeräte zur Verwendung empfohlen werden. Dieüberlassenen Endgerätesindpfleglichzubehandeln. Der Kundehaftet fürjedevonihmodervon Dritten verschuldete Beschädigung, für die er einzustehen hat. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an überlassenen Endgeräten dürfen ausschließlich von Stadtwerke Oldenburg i.H. Media durchgeführt werden. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media ist hierzu berechtigt per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates auf dem Endgerätdurchzuführen. DerKundeverpflichtetsich, das Endgerätausschließlichmitvon Stadtwerke Oldenburg

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Überlassung von Endgeräten. Überlässt Stadtwerke Oldenburg i.H. Media Media. dem Kunden im Rahmen des Vertrages Endgeräte zur Nutzung, so verbleiben diese im Eigentum der Stadtwerke Oldenburg i.H. Media Media. und müssen nach Vertragsende auf Kosten des Kunden an Stadtwerke Oldenburg i.H. Media Media. zurückgesandt werden. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media Media. berechnet dem Kunden alle Endgeräte, die nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsende bei Stadtwerke Oldenburg i.H. Media eingegangen sindMedia. eingegangensind. Zum Betrieb dieser Endgeräte dürfen ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör verwendet Betriebdieser Endgerätedürfenausschließlich Betriebsmittelund Zubehörverwendet werden, die von Stadtwerke Oldenburg i.H. Media Media. oder dem Hersteller der Endgeräte zur Verwendung empfohlen werden. Dieüberlassenen Endgerätesindpfleglichzubehandeln. Der Kundehaftet fürjedevonihmodervon Dritten verschuldete Beschädigung, für die er einzustehen hat. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an überlassenen Endgeräten dürfen ausschließlich von Stadtwerke Oldenburg i.H. Media Media. durchgeführt werden. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media Media. ist hierzu berechtigt per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates auf dem Endgerätdurchzuführen. DerKundeverpflichtetsich, das Endgerätausschließlichmitvon Stadtwerke OldenburgOldenburg i.H. Media. zugelassener Firmware zu betreiben. Einstellungen für den Internetzugang und Telefonie (SIP-Account) werden aus technischen Gründen und zur Sicherstellung der Qualität und Verfügbarkeit der angebotenen Dienste exklusiv von Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. administriert und sind für den Kunden gesperrt; die Einrichtung von SIP-Accountsdurchden Kundenist nichtmöglich. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. hält dieüberlassenen Endgeräte inStand,soweitdieauftretendenStörungenbeiordnungsgemäßemGebrauchentstandensind. ReklamiertderKunde einen Fehler eines Endgerätes, überprüft Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. dessen Funktionsfähigkeit. Ist das Gerät defekt, wird dem Kunden ein Austauschgerät zugesandt. Der Kunde ist verpflichtet das defekte Endgerät unverzüglichan 14 StadtwerkeOldenburgi.H. Media. zurückzusenden. Istdas Gerätbei Einlieferungzur Überprüfungfunktionsfähigoder ist der Fehler auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, ist Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. berechtigt, die durchdieÜberprüfung/ReparaturanfallendenKostendemKundennachAufwandinRechnungzustellen. Stadtwerke Oldenburg i.H. Media. ist berechtigt das dem Kunden überlassene Endgerät durch ein gleichwertiges Ersatzgerät zu ersetzen, wenntechnischeoderbetriebliche Gründedieserforderlichmachen.

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